Landwirtschaft

Fristverlängerung für Ökobetriebe mit Weidepflicht

Der Ausstieg aus der FAKT-II-D2-Ökoförderung ist bis 30. September 2025 möglich. Künftig müssen Ökobetriebe die Weidepflicht einhalten.

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Rinder mit Kälbern auf der Weide

Öko-Betriebe, die von den Änderungen in der Auslegung der Öko-Verordnung der Europäischen Union (EU) hinsichtlich Weide betroffen sind und die an der FAKT II-D2-Ökolandbau-Förderung teilnehmen, können nunmehr bis spätestens 30. September 2025 förderunschädlich aus dem Programm aussteigen. Der Ausstieg muss an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde gemeldet werden. Ein späterer Ausstieg ohne Rückforderungen ist nicht möglich. Bisher war die Frist der 15. Mai 2025. Somit wird den betroffenen Betrieben mehr Zeit eingeräumt, um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können.

Achtung: Wer alternative, mit FAKT II-D2 inkompatible, FAKT II-Maßnahmen beantragen möchte, muss einen entsprechenden FAKT-Förderantrag bis 15. Februar gestellt haben und im Rahmen des Gemeinsamen Antrags die entsprechenden Maßnahmen bis spätestens 15. Mai beantragen. Eine gleichzeitige Beantragung der FAKT II-D2-Maßnahme ist dann nicht möglich. Der Ausstieg aus der entsprechende FAKT-D2-Verpflichtung muss folglich vor der Antragstellung bis spätestens am 15. Mai erfolgen. Die Fristverlängerung bezieht sich insofern auf Betriebe, die FAKT II-D2 und ansonsten mit FAKT II-D2 kompatible Maßnahmen oder keine weiteren FAKT-Maßnahmen beantragt haben und aktuell noch über den Ausstieg aus FAKT II-D2 nachdenken.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Ökobetriebe müssen Weidepflicht einhalten

Die EU-Kommission hat in einem Pilotverfahren gegen Deutschland klargestellt, dass Pflanzenfresser immer Zugang zu Weideland haben müssen, wenn der Betrieb als Ökobetrieb geführt wird. Die Weidepflicht gilt ab 2025. Rechtliche Grundlage ist die seit 2022 geltende EU-Öko-Verordnung 2018/848. Weitere Dokumente in diesem Zusammenhang, wie das Weidepapier und die FAQ (häufig gestellte Fragen und Antworten), sind beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu finden.

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