Ländlicher Raum

Förderung für innovative Unternehmen im Ländlichen Raum

Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Bild: © dpa)

„Der Mittelstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs ist ein Wachstumsmotor. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ wollen wir gezielte Impulse setzen und innovative Unternehmen im Ländlichen Raum unterstützen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.

„Mit unserem technologieorientierten Förderprogramm sprechen wir bewusst kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten in ländlichen Städten und Gemeinden an, die neue Produkte und Produktionsprozesse entwickeln. Diese Unternehmen schaffen hochqualifizierte Arbeitsplätze in der Fläche. Sie stärken den Ländlichen Raum und prägen die gleichwertigen Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg. Sie können die Hidden Champions von morgen sein“, so Bonde beim Besuch der Firma Aquaero/SACS in Rottweil, die den Zuschlag in der ersten Förderrunde des Programms „Spitze auf dem Land“ erhalten hatte.

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Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus der Förderung auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Verringerung der CO2-Emissionen mit dem Programm „Innovation und Energiewende“.

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land“ will das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum ansprechen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte aufweisen. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden große und umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Jährlich sind jeweils zwei Auswahlrunden im April und Oktober geplant. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt 31 Millionen Euro an EFRE- und Landesmittel zur Verfügung stehen.

Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR vertreten.

Bisher wurden durch rund 50 Städte und Gemeinden Projekte von Unternehmen eingereicht. Der Bewertungsausschuss auf Landesebene hat alle Projekte bewertet und 20 Projekte zur Aufnahme vorgeschlagen. Insgesamt sind für die Projekte sieben Millionen Euro bereitgestellt. Die nächste Auswahlrunde ist für Herbst 2014 geplant.

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