Klimaschutz

Förderprogramm Klimaschutz-Plus mit neun Millionen Euro am Start

Ein Arbeiter montiert eine Styroporplatte zur Wärmedämmung an eine Fassade.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die nächste Runde im Förderprogramm Klimaschutz-Plus eingeläutet und die aktualisierten Förderbedingungen und Antragsformulare ins Internet eingestellt. Ab sofort können sich Unternehmen, Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Vereine wieder um Fördermittel für Investitionen in den Klimaschutz bewerben.

Gefördert werden beispielsweise Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausrüstung, in die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und in die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung. Auch für Energieberatungen gibt es Zuschüsse.

„Mit Klimaschutz-Plus 2015 geht heute ein erfolgreiches Programm in die nächste Runde“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Ich freue mich, dass wir mit neun Millionen Euro erneut eine Fördersumme zur Verfügung stellen können, die es erlaubt, im ganzen Land viele gute Projekte und Maßnahmen für den Klimaschutz zu unterstützen. Jede eingesparte Tonne CO2 ist wichtig.“

Um die Förderung in diesem Sinne möglichst effektiv zu gestalten, habe Baden-Württemberg die Zuschüsse an tatsächlich erzielte CO2-Einsparungen geknüpft, erläuterte der Umweltminister. „Wir sind bundesweit das einzige Bundesland das so verfährt, wir zahlen für jede eingesparte Tonne CO2 50 Euro. Pro Antragsteller sind bis zu 200.000 Euro Unterstützung möglich.“

Im Vergleich zu Klimaschutz-Plus 2014 gibt es im Programm 2015 kleinere Änderungen in den Förderbedingungen. So wird in diesem Jahr zum Beispiel die Sanierung der Straßenbeleuchtung nicht mehr gefördert, da sich der Einsatz von LED in wenigen Jahren amortisiert und ein finanzieller Anreiz für diese Technik nicht mehr nötig ist.

Das Programm Klimaschutz-Plus

Das Programm Klimaschutz-Plus gliedert sich auf in das Kommunale Programm für Städte, Gemeinden und Landkreise, das Allgemeine Programm für Unternehmen und Kirchen sowie das Programm für Vereine. Alle Programmlinien enthalten ein CO2-Minderungsprogramm für investive Maßnahmen, ein Beratungsprogramm und ein Programm für innovative, modellhafte Projekte.

Das Förderprogramm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) betreut. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg. Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe.

Die Antragsfrist für das Kommunale und das Allgemeine CO2-Minderungsprogramm endet am 30. Juli 2015, für das Beratungsprogramm am 30. November 2015. Antragsfrist für die Teilnahme am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz ist der 21. September 2015. Im Vereinsprogramm können Anträge bis zum 31. März 2016 eingereicht werden.

Umweltministerium: Förderbedingungen und Antragsformulare

Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg

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