Finanzministerkonferenz

Finanzministerkonferenz verurteilt mögliche Spionage in der Steuerverwaltung

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD), die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Bündnis 90/Die Grünen) und der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) (v.l.n.r.) (Foto: Patrick Seeger / dpa)

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sind in höchstem Maße besorgt darüber, dass deutsche Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder Ziel nachrichtendienstlicher Bespitzelung aus dem Ausland geworden sind.

Auf ihrer Jahrestagung am 19. Mai 2017 in Konstanz, die unter Vorsitz des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer stattfand, verurteilten sie einen solchen geheimdienstlichen Angriff auf die Bediensteten der Landesfinanzverwaltungen auf das Schärfste.

Den Steuerfahnderinnen und Steuerfahndern kommt der wichtige Auftrag zu, die Steuergesetze durchzusetzen, Steuerstraftaten zu erforschen und für die Steuergerechtigkeit einzustehen. Diesen Auftrag einzulösen, ist keineswegs einfach und erfordert manchmal, Widerstände zu überwinden. Dass Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder bei dieser für unsere Gesellschaft so wichtigen Aufgabe Opfer eines ausländischen Nachrichtendienstes wurden, ist, so die Finanzministerinnen und Finanzminister, untragbar.

Die hervorragende Arbeit der deutschen Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, die seit Jahren zu außerordentlichen Erfolgen im Kampf gegen die Steuerkriminalität führt, verdient neben der besonderen Anerkennung auch besondere Fürsorge. Nur so können die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder auch weiterhin unter ohnehin schwierigen Bedingungen vor Ort die Steuergerechtigkeit in der Praxis durchsetzen. 
Um eben diese Arbeit aller Stellen, die an der Steuerbetrugsbekämpfung beteiligt sind, zielgerichtet fortzuführen und damit Kriminellen das Handwerk zu legen, ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihrer Arbeit sicher nachgehen können.

Daher haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Maßnahmen erörtert, um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Spionage und Bespitzelung zu schützen. Hier sollen die bereits bestehenden Schutzmechanismen im Bereich der Mitarbeitersicherheit, der Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der Sicherheit der Dienstliegenschaften überprüft und ─ soweit erforderlich ─ weiter ausgebaut werden, um die Effektivität der Steuerbetrugsbekämpfung auch zukünftig zu gewährleisten.

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