NAHVERKEHR

Fahrgastentschädigung im regionalen Bahnverkehr startet

Ein FLIRT-Triebwagen des Betreibers Go-Ahead Baden-Württemberg im Bahnhof Aalen (Bild: © Sebastian Berger).

Stammkunden im regionalen Schienenverkehr im Land können für zehn Strecken eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag beantragen. Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren.

Ab Mittwoch, 17. Juni, können Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg für zehn Strecken den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen. Damit bedanken sich die beteiligten Eisenbahnunternehmen und das Verkehrsministerium auch bei den Pendlerinnen und Pendlern, dass sie auf den betroffenen Verbindungen trotz besonders schlechter Leistungen der Bahn treu geblieben sind.

Pünktlichkeitsquoten haben sich stark verbessert

„Das war keine Werbung für die Schiene und ich verstehe gut, dass viele sich gerade im letzten Jahr über verspätete und ausgefallene Züge geärgert haben. Das ging mir nicht anders. Die Unternehmen zeigen mit dieser Kunden-Aktion, dass sie Verantwortung übernehmen, wenn der Betrieb dauerhaft nicht gut gelaufen ist. Darum finanzieren wir auch einen Teil der Entschädigung als Ministerium mit“, stellt Verkehrsminister Winfried Hermann klar. „Die Pünktlichkeitsquoten haben sich während der letzten Monate auch auf den Problemstrecken stark verbessert. Nur durch diese Zuverlässigkeit bekommen wir die Mobilitätswende hin. Sie ist gerade jetzt wichtiger denn je.“

Den Antrag auf Rückzahlung eines Monatsbeitrages, einer Zeitkarte oder einer Abo-Rate können die Kunden bei bwegt stellen. bwegt nutzt für die Abwicklung der Zahlungen und für die Kundenkommunikation die Dienstleister DB Regio und DB Dialog. Auf der bwegt-Webseite werden alle Fragen zur Entschädigung über eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen (FAQ) beantwortet, eine telefonische Kundenhotline steht darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung. „Wir wollen es den Kundinnen und Kunden so einfach wie möglich machen. Darum bedanke ich mich bei unseren Dienstleistern der DB, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nahverkehrsgesellschaft und des Ministeriums, die in den letzten Monaten den Prozess für eine solche komplexe Aktion aufgesetzt haben. Ziel ist, unbürokratisch zu entschädigen.“

Um welche Strecken geht es?

Anhand objektiver Kriterien, insbesondere Pünktlichkeit und Zugausfallquoten hatte das Verkehrsministerium entschieden, dass auf diesen zehn Strecken außerhalb des Gebiets der Stuttgarter S-Bahn die Pendlerinnen und Pendler entschädigt werden:

  • Stuttgart-Pforzheim-Karlsruhe (IRE)
  • Stuttgart-Mühlacker-Pforzheim/Bruchsal (RB)
  • Stuttgart-Heilbronn-Würzburg
  • Stuttgart-Ulm
  • Stuttgart-Tübingen
  • Stuttgart-Schwäbisch Gmünd-Aalen
  • Breisach/Endingen-Freiburg-Donaueschingen/Seebrugg
  • Metzingen-Bad Urach
  • Pforzheim-Horb
  • Sigmaringen-Aulendorf

Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren. Eisenbahn­unternehmen müssen generell Strafzahlungen, sogenannte Pönale, an das Land entrichten, wenn ihre Züge schlechte Pünktlichkeitswerte aufweisen. Diese Zahlungen werden in das Schienensystem reinvestiert. Die Entschädigungsaktion ist darüber hinaus eine einmalige Erstattung an die Bahnkundinnen und -kunden.

bwegt: Fahrgastentschädigung im regionalen Bahnverkehr

bwegt: Fragen und Antworten zu den Fahrgastentschädigung im regionalen Bahnverkehr

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