Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

EU genehmigt INTERREG A-Programme „Oberrhein“ und „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“

Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten (Bild: © dpa)

„Die Europäische Kommission hat in dieser Woche die beiden grenzüberschreitenden Förderprogramme INTERREG A ‚Oberrhein‘ und ‚Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein‘ für die Jahre 2014 bis 2020 genehmigt – beide Programme liegen damit europaweit unter den zehn ersten INTERREG-Programmen, die bislang durch die Europäische Kommission genehmigt wurden“, sagte Europaminister Peter Friedrich. „Wir konnten bei den Verhandlungen durchsetzen, die EU-Förderung um 60 Prozent zu erhöhen. Das ist ein Impuls für eine noch stärkere Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn.“

„Die schnelle Programmfreigabe ist ein klarer Beleg für die sehr gute inhaltliche Ausrichtung der Programme, die auf den erfolgreichen Ansätzen der vergangenen Förderperioden basieren und dabei bewusst klare Akzente zur Verwirklichung der ‚Europa 2020-Strategie‘ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa setzen“, so der Minister weiter.

In den nächsten sieben Jahren werden für grenzüberschreitende Projekte europäische Fördermittel in Höhe von knapp 150 Millionen Euro bereitstehen. Hinzu kommen noch Fördermittel der Schweiz sowie des Fürstentums Liechtenstein. „Die Mittel werden gemäß der Schwerpunktsetzung beider Programme insbesondere für die Bereiche Forschung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sowie Umwelt und Infrastruktur eingesetzt“, so Friedrich. Gleichzeitig habe man sich mit der Europäischen Kommission darauf verständigen können, auch künftig das zivilgesellschaftliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu unterstützen, da diese einen unschätzbaren Beitrag zum Zusammenwachsen der Grenzregionen leisten und eine gemeinsame regionale Identität fördern.

„Die Idee eines gemeinsamen Europa kann nur gelingen, wenn sie dort gelebt wird, wo Menschen in ihrem Alltag noch Grenzen und grenzbedingte Hürden überwinden müssen. Die INTERREG A-Programme haben den klaren Auftrag, diese noch bestehenden Hemmnisse abzubauen und ich freue mich, dass in beiden Programmen wieder vorgesehen ist, das grenzüberschreitende Engagement auf zivilgesellschaftlicher Ebene mithilfe von Kleinprojektefonds und ähnlichen Initiativen zu fördern“, so der Europaminister weiter.

Durch eine frühzeitige Einbindung der regionalen Akteure und im intensiven Austausch haben die Programmpartner jeweils diejenigen grenzüberschreitenden Bereiche herausgearbeitet, die den größten Förderbedarf bzw. das größte Kooperationspotenzial besitzen. Im aktiven Dialog mit der Europäischen Kommission wurden in der Folge die Voraussetzungen dafür geschaffen, für beide Programme möglichst rasch eine Genehmigung zu bekommen und zeitnah in die konkrete Förderung von Projekten einsteigen zu können. Den Programmverantwortlichen lägen bereits zahlreiche Projektideen und Antragsskizzen vor, unterstrich der Minister. Nachdem nun die offiziellen Genehmigungen durch die Europäische Kommission erteilt wurden, würden Anfang 2015 die weiteren Voraussetzungen für die konkrete Projektförderung geschaffen. Mit ersten Förderentscheiden durch die jeweiligen Programmgremien sei Mitte 2015 zu rechnen, erklärte Friedrich.

Weitere Informationen

Die Europäische Union fördert im Rahmen des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 bis 2020 in über 60 Programmen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa. Baden-Württemberg erhält für die Förderperiode 2014 bis 2020 rund 78 Millionen Euro, die für die INTERREG A-Programme zur Verfügung gestellt werden. Zusammen mit den EU-Mitteln der weiteren Partner ergeben sich dadurch Fördervolumina in Höhe von 109,7 Millionen Euro für das Programm INTERREG A „Oberrhein“ und 39,6 Millionen Euro für das Programm INTERREG A „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“.

Programmwebseite Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Interreg IV

Programmwebseite Oberrhein

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