Hochschulen

Erste Entscheidungen im "Qualitätspakt Lehre" von Bund und Ländern

Baden-Württemberg ist das erfolgreichste Land in der ersten Runde des Bund-Länder-Programms „Qualitätspakt Lehre“ für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre. Nach Mitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern wurden 18 Anträge von Hochschulen aus dem Südwesten für eine Bundesförderung ausgewählt. Das sind mehr Anträge als in jedem anderen Bundesland. Bundesweit sind 111 Projekte zum Zuge gekommen.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer gratulierte den erfolgreichen Hochschulen. „Das gute Abschneiden des Landes zeigt, wie stark unsere Hochschulen in der Lehre sind. Das Ergebnis muss zugleich Anreiz sein, weitere Schritte zu gehen, um mit innovativen Konzepten noch bessere Studienbedingungen und noch mehr Qualität in der Lehre zu erreichen“, sagte die Ministerin heute in Stuttgart. Das heutige Ergebnis stimme für die kommenden Runden optimistisch.

Frau Bauer betonte, das Wissenschaftsministerium unterstütze in einem eigenen Landesprogramm innovative „Studienmodelle individueller Geschwindigkeit“ an 12 Landeshochschulen mit insgesamt 5 Millionen Euro. Von diesen Hochschulen erhielten acht nun auch Mittel aus dem ‚Qualitätpakt Lehre‘. „Unser Ziel ist: Exzellenz in Forschung und Lehre. Dazu sind wir auf dem richtigen Weg“, so die Ministerin.

Mit sechs Universitäten, acht Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, drei Pädagogischen Hochschulen und einer Kunsthochschule hätten sich alle Hochschularten im Wettbewerb durchgesetzt. Dies ist Frau Bauer zufolge ein Zeichen für die breite Qualitätsorientierung der Hochschulen in Baden-Württemberg.

Bund und Länder haben im Jahr 2010 den Qualitätspakt Lehre beschlossen. In insgesamt zwei Antragsrunden sollen Maßnahmen zur kapazitätsneutralen Personalgewinnung, Personalqualifizierung und Weiterentwicklung der Lehrqualität gefordert werden. Der Bund stellt dafür insgesamt rund. 2 Mrd. Euro zur Verfügung, die in mehreren Bewilligungsrunden vergeben werden.

Für die in dieser Phase ausgewählten Hochschulen stellt der Bund bis 2016 rund 600 Mio. Euro bereit. Die ausgewählten Hochschulen sind jetzt aufgefordert, förmliche Förderanträge zu stellen, auf deren Grundlage das Bundesministerium für Bildung und Forschung dann Mittel bewilligt.

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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