Justiz

Neues Landesrichtergesetz für mehr Mitbestimmung von Richtern und Staatsanwälten

Rainer Stickelberger - Justizminister

Justizminister Rainer Stickelberger hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes in den Landtag eingebracht. Dessen Ziel ist es, die Mitbestimmung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Personalangelegenheiten weiter zu stärken.

„Dank der sogenannten Präsidialratsverfassung haben wir in der baden-württembergischen Justiz bereits eine starke Mitbestimmung“, sagte der Minister vor dem Parlament in Stuttgart: „Doch nichts ist so gut, dass man es nicht noch weiter verbessern könnte - und genau das haben wir vor.“

Die Präsidialratsverfassung wurde unter Justizminister Rudolf Schieler (SPD) 1972 im Landesrichtergesetz verankert. Sie führt in der Praxis dazu, dass Entscheidungen über die Beförderung von Richterinnen und Richtern durch das Justizministerium nicht gegen den Beschluss des zuständigen Präsidialrats als Mitbestimmungsgremium getroffen werden.

„Mit der Gesetzesänderung wollen wir nun erreichen, dass die Präsidialräte auch vor der Erprobungsabordnung einer Richterin oder eines Richters an ein Obergericht beteiligt werden“, erklärte Stickelberger. Denn die Erprobungsabordnungen seien die Voraussetzung und damit der erste Schritt zu einer Beförderung. „Dieselbe Befugnis soll der Hauptstaatsanwaltsrat für die Erprobungsabordnungen von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erhalten.“

Der Minister wies darauf hin, dass die Mitbestimmungsrechte der Staatsanwälte bislang zwar weitgehend denjenigen der Richterschaft folgen würden. Noch gebe es aber eine Ausnahme: „Wir haben einen Richterwahlausschuss beim Landtag, aber keinen Staatsanwaltswahlausschuss. Das wollen wir jetzt ändern.“ Denn der Richterwahlausschuss nehme eine wichtige Rolle ein, bestärke er doch das Justizministerium und die Präsidialräte in ihrem Bemühen um konsensuale Personalentscheidungen. „Das versprechen wir uns auch von einem neuen Staatsanwaltswahlausschuss beim Landtag.“

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine eigenständige Regelung der Fortbildungspflicht für Richter und Staatsanwälte vor. Zudem wird das Disziplinarrecht für Richter, Staatsanwälte und Amtsnotare sowie Mitglieder des Rechnungshofs an das Landesdisziplinargesetz angeglichen.

Weitere Informationen:

  • Die Erprobungsabordnung bei den Obergerichten und den Generalstaatsanwaltschaften ist ein wesentlicher Bestandteil der Personalentwicklung in der Justiz. Die Erprobungsabordnung, die in der Regel vor der ersten Beförderung steht, dauert bis zu zwölf Monate, anschließend gibt es eine dienstliche Beurteilung. Damit ist es möglich, dass alle Bewerberinnen und Bewerber vor einer Beförderung einem Vergleich anhand eines einheitlichen Maßstabs unterzogen werden.
  • Ein Präsidialrat ist eine gewählte Richtervertretung. Sie wird für jeden Gerichtszweig eingerichtet und ist unter anderem an der Ernennung und Beförderung von Richterinnen und Richtern beteiligt.
  • Der Hauptstaatsanwaltsrat ist vergleichbar mit dem Präsidialrat und zuständig für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
  • Der Richterwahlausschuss ist aus Richterinnen und Richtern, Abgeordneten des Landtags und einer Vertreterin oder einem Vertreter der Rechtsanwaltschaft zusammengesetzt. Vorsitzender ist der Justizminister; er selbst hat allerdings in dem Ausschuss kein Stimmrecht. Der Richterwahlausschuss entscheidet in den Fällen über die Beförderung von Richterinnen und Richtern, in denen sich Minister und Präsidialrat zuvor nicht einigen konnten.

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg

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