Denkmalpflege

Erfolgsprogramm „Wohnen im Denkmal“ wird neu aufgelegt

Für die Neuauflage des erfolgreichen Sonderprogramms „Wohnen im Kulturdenkmal“ stellt das Land insgesamt eine Million Euro bereit. Förderanträge können bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden.

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Ministerin Nicole Razavi besucht den Tabakschopf in Neuried-Schutterzell
Ministerin Nicole Razavi besucht den Tabakschopf in Neuried-Schutterzell.

Das erfolgreiche Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ wird neu aufgelegt. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, bekannt. Mit dem von der Landesdenkmalpflege konzipierten Programm unterstützt das Land die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden dabei, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen beziehungsweise vorhandenen Wohnraum wieder nutzbar zu machen.

„Ich freue mich, dass wir für dieses und das nächste Jahr insgesamt eine Million Euro für eine Neuauflage des Sonderprogramms bereitstellen können“, sagte Razavi am Freitag bei einem Ortstermin in Neuried-Schutterzell im Ortenaukreis. „Mit diesem Programm können wir wieder ein Zeichen setzen: Wohnen in Kulturdenkmalen ist möglich und hat einen einzigartigen Charme“, so Razavi. „Einem historischen Gebäude wieder Leben einzuhauchen ist nachhaltig im besten Sinne.“

Förderung für Konzepte und Leuchtturmprojekte

Bereits jetzt gebe es zahlreiche gelungene Beispiele dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen könne, so die Ministerin. Diese Projekte unterstütze das Land im Rahmen der klassischen Denkmalförderung Jahr für Jahr. „Mit dem Sonderprogramm legen wir noch eine Schippe drauf: Wir unterstützen damit bereits entsprechende Konzepte und fördern verstärkt die Umsetzung besonders spannender Projekte, die beispielhaft zeigen, was man aus einem Denkmal machen kann. Ich denke da zum Beispiel an leerstehende Gasthöfe, an alte Scheunen, an historische Bahnhöfe, ehemalige Rathäuser oder frühere Schulgebäude. Aber auch Gebäude, die früher gewerblich genutzt wurden, gehören für mich dazu – wie etwa ehemalige Lagerhäuser, Fabriken oder Werkstätten, die denkmalgeschützt sind.“

Förderanträge können ab sofort und bis 30. Juni 2025 beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) gestellt werden. Konkret gefördert werden können zum einen Konzepte zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung oder Ausbau). Bis zu 20.000 Euro an Förderung in Form von Konzeptgutscheinen ist hier möglich. Zum anderen können mit dem Geld ein oder zwei weitere sogenannte Leuchtturmprojekte unterstützt werden – mit einer Summe von bis zu 300.000 Euro pro Projekt.

Nachhaltige Ausbau-, Umbau- und Sanierungskonzepte

Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte anlässlich der Neuauflage des Sonderprogramms: „Eine der wichtigen Aufgaben der Denkmalpflege ist die Unterstützung bei der Reaktivierung von Denkmalen mit langem Leerstand oder auch die Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden zu attraktivem Wohnraum. Dabei ist Denkmalschutz auch Klimaschutz – durch nachhaltige Ausbau-, Umbau- und Sanierungskonzepte.“

LAD-Präsident Prof. Dr. Claus Wolf erklärte: „Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, denkmalgerechten Wohnraum in Kulturdenkmalen zu schaffen. Das Landesamt für Denkmalpflege unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer dabei gerne und steht ihnen mit seinem Fachwissen beratend zur Seite. Wir freuen uns, dass auf diese Weise die Denkmale auch in Zukunft genutzt werden können, denn das ist Denkmalschutz im besten Sinne!“

Das erste Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ war im Mai 2022 gestartet worden und erwies sich als sehr attraktiv und erfolgreich: Innerhalb der fünfmonatigen Antragsfrist verzeichnete das LAD weit über 100 Anfragen und Anträge zum Sonderprogramm. Letztlich freigegeben werden konnten über einen Zeitraum von rund drei Jahren insgesamt 2,64 Millionen Euro für neun Leuchtturmprojekte und 33 Konzepte.

Razavi besucht Leuchtturmprojekt in Neuried-Schutterzell

Ministerin Razavi gab die Neuauflage des Programms am Freitag bei einem Ortstermin in Neuried-Schutterzell im Ortenaukreis bekannt. Dort wird gerade an einem von bislang neun geförderten Leuchtturmprojekten gearbeitet – dem Tabakschopf. Bei dem Tabakschopf aus dem 19. Jahrhundert handelt es sich um einen langgestreckten Holzbau mit Satteldach und aufsitzender Lüftungslaterne. Er gehört zu einem der wenigen überlieferten und charakteristischen Zeugnisse des Tabakanbaus der Rheinebene. Nach langem Leerstand konnte ein vorbildliches denkmalverträgliches Konzept für Wohnen erarbeitet und abgestimmt werden, bei dem die Charakteristika von Tragkonstruktion, Kubatur mit Lamellenstruktur und Dachform sowie die Erlebbarkeit der Großräumigkeit erhalten bleiben.

Momentan ist der Tabakschopf noch eine Baustelle, der Rohbau steht. Es soll zunächst Wohnraum für fünf Menschen geschaffen werden, wobei darüber hinaus noch Potential zur Schaffung von weiterem Wohnraum besteht. In ihrer Rede dankte Ministerin Razavi den Besitzern des Tabakschopfes, Alexandra Lunow und Andreas Hauser, für ihren Einsatz. Sie sagte: „Ohne Ihr großes Engagement und Ihre Unterstützung wäre es nicht möglich, das kulturelle Erbe unseres Landes als einen lebendigten Wissensschatz an künftige Generationen weiterzugeben. Mit Ihrem Vorhaben schlagen Sie gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe. Sie erhalten nicht nur den Denkmalbestand, schaffen zusätzlichen Wohnraum und tragen dadurch zu einer Aufwertung der Umgebung bei, sondern gehen beispielgebend voran und zeigen, wie der Einsatz moderner Haustechnik mit dem historischen Bestand vereinbar ist. Hierfür danke ich mich bei Ihnen recht herzlich.“

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, Mediathek: Bilder zum Herunterladen

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