Schule

Klare Qualitätsstandards für Ganztagskonzept

Ein Schüler schreibt im Unterricht einen Text in sein Heft (Bild: © dpa).

Schulen werden künftig durch klare Qualitätsstandards bei ihrem Ganztagskonzept unterstützt. Das ist ein zentrales Ergebnis der beiden Ganztagsgipfel in den Jahren 2016 und 2017. Zudem sollen die Schulen bei Verwaltungsaufgaben entlastet werden.

Kultusministerin Susanne Eisenmann hat auf dem Fachtag Ganztagsschule erste Umsetzungsschritte vorgestellt, die unmittelbar an die Beratungsergebnisse der beiden Ganztagsgipfel in den Jahren 2016 und 2017 anknüpfen. Ein zentrales Ergebnis ist, dass es künftig klare Qualitätsstandards für die rhythmisierte Ganztagsschule geben soll. „Für Eltern ist es nicht nur wichtig, dass es Ganztagsschulen gibt, sie wollen dort zu Recht auch ein Angebot von hoher Qualität für ihr Kind. Dafür brauchen wir verbindliche Qualitätsstandards“, so Eisenmann. Dazu soll ein „Qualitätsrahmen Ganztagsschule BW“ entwickelt werden, der den schulgesetzlich verankerten Ganztagsschulen eine verlässliche Orientierung für ihre pädagogische und organisatorische Arbeit bietet.

Unterstützt werde das Kultusministerium bei dieser Entwicklung durch Prof. Anne Sliwka vom bildungswissenschaftlichen Institut der Universität Heidelberg, die auch Mitglied im von der Ministerin berufenen wissenschaftlichen Beirat ist. Bereits ab dem Schuljahr 2019/20 müssen sich die pädagogischen Konzepte am bis dahin vorliegenden „Qualitätsrahmen Ganztagsschule BW“ ausrichten. Der „Qualitätsrahmen Ganztagsschule BW“ werde außerdem künftig die verbindliche Grundlage für alle in der Ganztagsschule eingesetzten Personen sein.

Schulen bei Verwaltungsaufgaben entlasten

Eine deutliche Kritik auf den beiden Ganztagsgipfeln zielte auf den teilweise hohen Verwaltungsaufwand für die Ganztagsschulen ab. Insbesondere Schulleitungen beklagten die Komplexität der vielfältigen Verwaltungsaufgaben. Hier sagte die Kultusministerin auf dem Fachtag Abhilfe zu. So sollen die Zahlungsabläufe gestrafft werden und die Schulen zwei Monate mehr Zeit für die Endabrechnung bekommen. Ebenso werde das Prüfverfahren verschlankt. „Mit diesem Maßnahmenbündel wollen wir bürokratische Hürden abbauen“, so Eisenmann. Bereits zum Schuljahr 2019/20 sollen diese neuen Abläufe umgesetzt werden.

Das Kultusministerium erprobt außerdem im kommenden Schuljahr 2018/19 mit ausgewählten Kommunen, wie Ganztagsgrundschulen bei der Verwaltung ihrer rhythmisierten Ganztagsangebote stärker unterstützt werden können. Die Projektpartner richten dazu an fünf Standorten im Land Koordinierungsstellen mit ausgebildetem Verwaltungspersonal ein. Diese sollen den Schulen bei ihrer Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern organisatorische Hilfestellungen bieten. „Mir ist wichtig, dass sich die Schulen vollständig auf die pädagogische Qualität des Ganztags konzentrieren können. Deshalb wollen wir Verwaltungsaufgaben an einer zentralen Stelle sinnvoll bündeln und erproben, wie die Ganztagsangebote vor Ort besser koordiniert werden können“, sagt Susanne Eisenmann. Von der wissenschaftlichen Begleitung des Pilotprojekts durch die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl erhoffe sie sich wertvolle Hinweise, bevor diese Möglichkeit auf weitere Standorte übertragen werden soll.

Neben den rhythmisierten Ganztagsgrundschulen soll es künftig nach Vorstellung der Kultusministerin auch ein verstärktes finanzielles Engagement des Landes für die flexiblen kommunalen Betreuungsangebote geben, die vielfach den Bedürfnissen der Eltern entsprechen. Damit würde eine im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung umgesetzt. Dies bedarf noch der konkreten Abstimmung innerhalb der Landesregierung und der sie tragenden Landtagsfraktionen.

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