Justiz

Disziplinarverfahren gegen bisherigen Leiter der JVA Bruchsal eingestellt

Eine junge Frau im Flur einer Jugendarrestanstalt (Foto: dpa).

Das Justizministerium Baden-Württemberg hat die nach dem Tod eines Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal im August des vergangenen Jahres erfolgte Suspendierung des bisherigen Leiters der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, Herrn Leitenden Regierungsdirektor Thomas Müller, aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte im Juli ihre strafrechtliche Überprüfung des Vorfalls abgeschlossen und das Ermittlungsverfahren gegen den Anstaltsleiter mangels Vorliegens einer strafbaren Handlung eingestellt. Ebenso haben nun die erst nach Beendigung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen möglichen abschließenden disziplinarrechtlichen Prüfungen keine Dienstpflichtverletzungen des Anstaltsleiters ergeben. Das Disziplinarverfahren wurde daher ebenfalls eingestellt. Dies teilte Justizminister Rainer Stickelberger mit.

Minister Stickelberger wies auf die Notwendigkeit einer gründlichen und umfassenden Aufklärung des Vorfalls hin. „Die vorläufige Suspendierung erfolgte unter strenger Beachtung der beamtenrechtlichen Vorgaben. Sie war notwendig, um eine objektive und auch nur vom Verdacht der Parteilichkeit freie Untersuchung des Todesfalles zu ermöglichen. Sie wurde aus diesen Gründen und aus Loyalität zu seinem Dienstherrn von Herrn Leitendem Regierungsdirektor Müller mitgetragen. Eine Vorverurteilung war damit ausdrücklich nicht verbunden“, sagte der Minister.

Mit Blick auf einen in Bruchsal durch die kommissarische Besetzung der Anstaltsleitung mit Harald Egerer bereits begonnenen Neuanfang hat sich Thomas Müller bereit erklärt, künftig die Justizvollzugsanstalt Karlsruhe zu leiten. Daneben wird er mit ausdrücklicher Unterstützung des Justizministeriums sein internationales Engagement für den Strafvollzug etwa in der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit wiederaufnehmen und ausweiten, um dadurch in noch stärkerem Maße als bisher zur Fortentwicklung insbesondere osteuropäischer Strafvollzugssysteme zur Rechtsstaatlichkeit einen Beitrag zu leisten. Für diese neuen Aufgaben wünschte Justizminister Stickelberger Thomas Müller alles Gute.

Justizvollzugsanstalt Karlsruhe:

Neben der Hauptanstalt in Karlsruhe gehören zur Justizvollzugsanstalt Karlsruhe noch die Außenstelle Bühl und die Jugendarrestanstalt Rastatt. Nach dem Vollstreckungsplan für Baden-Württemberg ist die Hauptanstalt zuständig für den Vollzug von Untersuchungshaft an männlichen Gefangenen. Als Besonderheit ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass in der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe – bedingt durch die räumliche Nähe zum Bundesgerichtshof und zur Bundesanwaltschaft – immer wieder Untersuchungsgefangene inhaftiert sind, für die die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen führt. Die Außenstelle Bühl ist zuständig für den Vollzug von Untersuchungshaft sowie Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten an Frauen. Die Außenstelle Rastatt wird seit September 2010 als zentrale Jugendarrestanstalt für den badischen Landesteil genutzt. Die Justizvollzugsanstalt Karlsruhe zeichnet sich damit durch die Vielfalt der Vollzugsarbeit und Gefangenengruppen aus.

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