Verkehr

Fahrgastbeirat des Landes sucht neue Mitglieder

Stuttgarter U-Bahn fährt an einem unterirdischen Bahnsteig ein auf dem Fahrgäste warten.

Die Verkehrsverbünde aus Baden-Württemberg suchen für den Fahrgastbeirat des vom Land Baden-Württemberg bestellten Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) Fahrgäste mit Engagement, die ihre Erfahrungen rund ums Zugfahren einbringen möchten.

Der SPNV umfasst den Teil des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der schienengebunden ist (schließt also den Busverkehr nicht ein). Im Rahmen des Fahrgastbeirates haben Sie die Chance direkt Ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge für den SPNV einzubringen. Denn nur zusammen werden wir noch besser!

Was ist der Fahrgastbeirat-BW?

Bei diesem Fahrgastbeirat handelt es sich um ein ehrenamtliches Gremium, welches zur einen Hälfte aus interessierten SPNV-NutzerInnen und zu anderen Hälfte aus VertreterInnen verschiedener Verbände besteht. Als beratendes Gremium stellt der Fahrgastbeirat-BW ein wichtiges Bindeglied zwischen den SPNV NutzerInnen und dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger dar.

Seit wann gibt es den Fahrgastbeirat-BW?

Verkehrsminister Winfried Hermann hat im April 2012 den Fahrgastbeirat-BW ins Leben gerufen, um dadurch das Angebot im SPNV noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden abstimmen zu können.

Wo und wie oft trifft sich der Fahrgastbeirat-BW?

Dreimal im Jahr treffen sich die Mitglieder des Fahrgastbeirats-BW – je nach Bedarf auch häufiger – in Stuttgart. Zusätzlich bestehen verschiedene Arbeitsgruppen, die vorab verschiedene Themen aufbereiten, bevor sie die Ergebnisse ihrer Recherchen im Plenum zur Weiterbearbeitung präsentieren.

Wie lange ist die Amtszeit des Fahrgastbeirats-BW?

Die Amtszeit des Fahrgastbeirats-BW ist auf zwei Jahre begrenzt. Im Mai 2016 beginnt die 3. Amtszeit, sie endet im Mai 2018.

Aufgaben des Fahrgastbeirats-BW

Der Fahrgastbeirat-BW beschäftigt sich mit allen Themen rund ums Zugfahren. Kontinuierlich erhält der Fahrgastbeirat aus erster Hand Neuigkeiten und Veränderungen, die den SPNV betreffen. Der Fahrgastbeirat berät das Land Baden-Württemberg, stellvertretend entsprechende Abteilungen im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI), bei SPNV-relevanten Themen und kann selbst Anregungen und Vorschläge gegenüber dem Land machen, um die Akzeptanz des SPNV zu verbessern und seine Attraktivität zu erhöhen.
Welche Themen wurden bislang vertieft und was wurde bislang erreicht?

Erfolge in der 1. Amtszeit des Fahrgastbeirats-BW

  • direkte Beteiligung der SPNV-NutzerInnen bei der Aufstellung der Fahrpläne
  • Erhalt des Kursbuches Baden-Württemberg („3-Löwentakt“)
  • Veröffentlichung der monatlichen Pünktlichkeitswerte.

Themen der Sitzungen des Fahrgastbeirats-BW in der 2. Amtszeit (eine Auswahl)

  • Umsetzung des „Zielkonzept 2025“,
  • Beschwerdemanagement DB und Ombudsstelle,
  • Fahrplan 2016, Landestarif, Semesterticket, Bahnbetrieb (Pünktlichkeit),
  • Bahnhöfe (Barrierefreiheit, Modernisierungsprogramm).

Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg: Fahrgastbeirat

Auswahlverfahren

Das MVI hat die Verkehrsverbünde für die Suche nach engagierten SPNV-NutzerInnen um Unterstützung gebeten. Die Verkehrsverbünde leiten zwei bis drei geeignete Bewerbungen an das MVI weiter, welches daraufhin aus diesen Bewerbungen bis Ende März 2016 die endgültige Auswahl trifft.

Bewerben Sie sich!

Wenn Sie ein Fahrgast sind, der mit offenen Augen den SPNV nutzt und sein Wissen und seine Wünsche einbringen möchte, dann bewerben Sie sich direkt bei dem Verkehrsverbund ihres Wohnortes.

Übersicht aller Verkehrsverbünde

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