Gesundheit

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Psychiatrie-Patienten bei Fixierungen

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha spricht im Bundesverfassungsgericht mit Journalisten

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung von Psychiatrie-Patienten. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Patienten in der Psychiatrie für längere Zeit nur nach einer richterlichen Entscheidung ans Bett gefesselt werden dürfen.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechte von Psychiatrie-Patienten bei zeitweisen Fixierungen ans Bett gestärkt. Baden-Württembergs Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha gab nach der mündlichen Urteilsverkündung des Zweiten Senats in Karlsruhe folgendes Statement ab:

„Ich sehe das baden-württembergische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Kern als gestärkt an. Die Richter bestätigen uns ausdrücklich darin, dass es ein Hauptziel unseres Gesetzes war und ist, die Rechtsstellung psychisch kranker und behinderter Personen zu stärken, also das Wohl und die Rechte des Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Schon bislang wägen wir in jedem Einzelfall sorgfältig den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ab, halten strenge Dokumentationspflichten ein und stellen den Schutzgedanken in den Vordergrund.

Land wird Urteil sorgfältig und fristgemäß umsetzen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem sehr grundsätzlichen und ausführlichen Urteil dargelegt, dass unsere gesetzliche Grundlage für Fixierungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nicht ausreicht, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben vollumfänglich Rechnung zu tragen. Deshalb werden wir unser Gesetz selbstverständlich entsprechend sorgfältig und fristgemäß anpassen. Wir haben ein knappes Jahr lang Zeit, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Diese Frist ist außergewöhnlich sportlich.

Gleichzeitig bin ich dankbar dafür, dass uns der Zweite Senat ganz präzise Vorgaben gemacht hat, die wir aus psychiatrisch-klinischer Sicht für gut umsetzbar halten. Das betrifft sowohl die Pflicht, die Patienten nach einer Fixierung darauf hinzuweisen, dass sie nachträglich Rechtsmittel einlegen können. Das betrifft aber auch die zusätzliche Genehmigung durch einen Richter, die das Gericht bei Fixierungsmaßnahmen verlangt, die länger als eine halbe Stunde andauern. Was den vom Gericht vorgeschriebenen richterlichen Bereitschaftsdienst zwischen 6 und 21 Uhr bei Fixierungen angeht, werde ich zügig das Gespräch mit dem zuständigen Justizminister suchen.“

Sozialministerium: Informationen zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Weitere Meldungen

Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 und darunter dem Hinweis: „22 bis 6 h Lärmschutz“
  • Lärm

Tempo 30 gegen Straßenlärm

Glückliche junge Mutter mit neugeborenem Baby im Krankenhaus nach der Geburt.
  • Gesundheit

Studie zur Geburtshilfe veröffentlicht

Euro-Banknoten und -Münzen
  • Haushalt

Rechtsgutachten zur Haushaltspraxis im Land

Zwei junge Frauen zeigen auf den Monitor und diskutieren gemeinsam über die Präsentation am Computer.
  • Fachkräfte

Landesregierung startet Fachkräfteinitiative

Außenansicht des Klinikums Ludwigsburg mit fliegendem Hubschrauber
  • Gesundheit

248 Millionen Euro für Krankenhäuser

Ein Stethoskop liegt auf Unterlagen mit Schaubildern.
  • Gesundheitswirtschaft

Gesundheitsindustrie gewinnt an Bedeutung

Ein Mann setzt sich eine Spritze mit Heroin in den Arm.
  • Gesundheit

Zahl der Drogentoten deutlich zurückgegangen

Glückliche junge Mutter mit neugeborenem Baby im Krankenhaus nach der Geburt.
  • Krankenhäuser

Mehr als 15 Millionen Euro für Kliniken mit Geburtshilfe

Schüler in Inklusionsklasse spielen Karten
  • Inklusion

Welt-Autismus-Tag 2024

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Bundesrat

Geplante Legalisierung von Cannabis

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.
  • Bundesratsinitiative

Verbesserung der Arzneimittelversorgung gefordert

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
  • Gesundheitsberufe

Bewerbungsfrist für Landarztquote endet

Blick auf die Weinberge und Baden-Baden
  • Ländlicher Raum

Impulse für einen zukunfts­fähigen ländlichen Raum

Schüler warten auf ihr Mittagessen, im Vordergrund stehen Teller mit geschnittenem Gemüse. (Foto: dpa)
  • Ernährung

BeKi-Zertifikat für Kinder-und Familienzentrum

Eine Kinderärztin untersucht einen kleinen Jungen mit einem Stethoskop (Bild: © dpa).
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst

Gleichberechtigte gesundheit­liche Versorgung von Kindern

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Sicherheit

Unions-Innenminister prüfen Klage zu Cannabislegalisierung

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
  • Forschung

Forschung und Innovation am Oberrhein

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)
  • Klimawandel

Gesundheit bei Hitzeaktionsplänen im Fokus

Aussicht vom Schönbergturm bei Reutlingen.
  • Ländlicher Raum

„Gesund und digital im Ländlichen Raum“ geht in die nächste Runde

Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Impfschutz

Bereits jetzt erste FSME-Erkrankungen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 27. Februar 2024

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
  • Gesundheitsberufe

Neue Runde für Landarztquote

Collage aus zwei Bilder: Reihe aus Tischen und Stühlen in Drogenkonsumraum, Gruppenfoto mit Minister Manne Lucha und Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn.
  • Suchthilfe

Drogenkonsumraum in Freiburg eröffnet

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
  • Gesundheits- und Pflegeberufe

Fachkräfteoffensive für mehr Pflegekräfte aus dem Ausland

Eine Hebamme hört mit einem CTG die Herztöne eines Babys ab.
  • Geburtshilfe

Land fördert Hebammenkreißsäle

// //