Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Dr. Karl-Michael Walz

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Justizminister Guido Wolf hat dem früheren Amtsgerichtsdirektor Karl-Michael Walz das Bundesverdienstkreuz überreicht und dessen Verdienste in der freiwilligen Straffälligenhilfe und um den Opferschutz gewürdigt.

Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat Amtsgerichtsdirektor a.D. Dr. Karl-Michael Walz im Stuttgarter Justizministerium am Schillerplatz das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland überreicht. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte die Auszeichnung Dr. Walz für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement in der freiwilligen Straffälligenhilfe verliehen.

Einleitend würdigte Minister Wolf die herausgehobenen beruflichen Leistungen des 1951 geborenen Dr. Walz, der bereits 1981 in den Justizdienst des Landes eingetreten war. Nach verschiedenen Verwendungen, unter anderem als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, war er seit 1998 mit der Leitung des Amtsgerichts Lörrach betraut. Von 2003 bis zur seiner Pensionierung im Jahr 2016 stand er dem Amtsgericht Pforzheim vor.

Großes für die Wiedereingliederung Straffälliger geleistet

Neben dieser hohen beruflichen Belastung habe sich Dr. Walz ehrenamtlich „den Menschen hinter den Fällen zugewandt und Großes für die Wiedereingliederung Straffälliger in die Gesellschaft geleistet“, so Wolf. Seit 1984 gehört Walz dem Vorstand des Badischen Landesverbandes für Soziale Rechtspflege an, seit 1999 bis zum heutigen Tag als Vorsitzender. Der Landesverband und seine 20 Mitgliedsvereine betreuen Haftentlassene in Wohn- und Beratungs­einrichtungen. Hinzu kommen weitere Angebote, etwa der Täter-Opfer-Ausgleich, die Beratung bei Suchtproblemen, aber auch die Opferhilfe. Zuletzt initiierte der Verband ein Projekt zur Betreuung der Kinder von Inhaftierten (Eltern-Kind-Projekt Chance).

Ebenso führt der Landesverband für Soziale Rechtspflege das Haftvermeidungsprojekt „Schwitzen statt Sitzen“ durch. Dieses ermöglicht es Verurteilten, die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch die Leistung von gemeinnütziger Arbeit abzuwenden, wenn sie die verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können. Guido Wolf: „Dieses Projekt ist schon für sich genommen eine Auszeichnung wert. Die Straftäter leisten hier Wiedergutmachung durch Arbeit, die dem Gemeinwohl zu Gute kommt. Das stellt den Rechtsfrieden wieder her, dient der Resozialisierung der Straftäter und erspart dem Land nebenbei noch Haftkosten in Höhe von 15 Millionen Euro im Jahr.“

Höchste Verdienste um den Opferschutz

Guido Wolf abschließend an Dr. Walz: „Mit Ihrem beispielgebenden Engagement haben Sie sich zugleich höchste Verdienste um den Opferschutz erworben. Denn eine gelingende Resozialisierung ist die beste Kriminalitätsprävention.“

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