Justiz

Bundesratsinitiative zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz

Die Landesregierung will den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung in der Justiz voranbringen. Deshalb hat sie eine Bundesratsinitiative gestartet. „Die elektronische Kommunikation mit den Gerichten birgt für alle Beteiligten Vorteile, die wir ausschöpfen wollen. Der elektronische Rechtsverkehr bereitet den Weg zu einer moderneren und effizienteren Justiz“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger nach der Kabinettssitzung in Stuttgart.

Der elektronische Rechtsverkehr biete die Möglichkeit, die Arbeitsabläufe in der Justiz effizienter zu gestalten und schaffe zugleich die Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Akte. Von zeitgemäßen elektronischen Kommunikationsformen mit den Gerichten sowie der elektronischen Akte profitierten die Justiz, aber auch Anwaltschaft, Behörden und natürlich alle Bürgerinnen und Bürger. Die Bearbeitung werde beschleunigt, zugleich würden Papier-, Druck- und Portokosten gesenkt und die schnelle und komfortable Einsicht in die Verfahrensakten durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments ermöglicht.

Der Gesetzentwurf, den eine Arbeitsgruppe unter Federführung Baden-Württembergs, Hessens und Sachsens erarbeitet hat, sieht die stufenweise Einführung des obligatorischen elektronischen Rechtsverkehrs vor: In einem ersten Schritt erhält die Bundesrechtsanwaltskammer die Aufgabe, für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Es soll die sichere Übertragung von Dokumenten an das Gericht ohne elektronische Signatur ermöglichen. Als zweiten Schritt erhalten zunächst die Länder die Möglichkeit, professionellen Kommunikationspartnern wie Anwältinnen und Anwälten und Behörden die elektronische Kommunikation mit den Gerichten vorzuschreiben. Und letztlich soll es eine bundesweite Verpflichtung der professionellen Kommunikationspartner zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs geben.

Spätestens zehn Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes soll der obligatorische elektronische Rechtsverkehr in Deutschland flächendeckend eingeführt sein. „Wir wollen uns jetzt auf den Weg machen, um allen Beteiligten ausreichend Zeit für die Umstellung geben zu können. Daher strebe ich an, dass der Bundesrat noch im Herbst über die Einbringung des Entwurfs in den Deutschen Bundestag entscheidet“, sagte Stickelberger.

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg

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