Verbraucherschutz

Unerwünschte Telefonwerbung effektiv bekämpfen

Eine Mitarbeiterin in einem Call Center spricht mit einem Kunden. (Foto: dpa)

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf über die Wirksamkeit von telefonisch geschlossenen Verträgen beschlossen. Mit dem Beschluss sei eine Lösung für die tagtägliche Belästigung der Bürgerinnen und Bürger mit unerwünschten Werbeanrufen in Sicht, so Verbraucherschutzminister Peter Hauk.

„Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats ist eine Lösung für die tagtägliche Belästigung der Bürgerinnen und Bürger mit unerwünschten Werbeanrufen in Sicht. Die Länderkammer hat heute unserem Gesetzesantrag mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit wollen wir unerwünschte Telefonwerbung effektiv bekämpfen und die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig vor ungewollten Verträgen schützen. Jetzt ist es an der Bundesregierung und am Bundestag, dem Gesetzentwurf des Bundesrats noch zuzustimmen“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk, anlässlich der 957. Plenarsitzung des Bundesrats.

Das Bundesratsplenum hat Minister Hauk zum Beauftragten des Bundesrates für den Gesetzentwurf zur Unerwünschten Telefonwerbung bestimmt.

Regelungsansatz mit der generellen Bestätigungslösung

„Die sogenannte generelle Bestätigungslösung ist die zentrale Regelung des Gesetzentwurfs, der gemeinsam von Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland in die Länderkammer eingebracht und von den Ausschüssen des Bundesrats weiter konkretisiert wurde. So sollen alle auf Werbeanrufen basierenden Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot in Textform, beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS, bestätigt und der Verbraucher sich mit dem Angebot ebenfalls in Textform einverstanden erklärt“, erläuterte Verbraucherminister Hauk.

Dieses Textformerfordernis solle in das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch eingefügt werden und damit für die meisten Folgeverträge von unerwünschter Telefonwerbung gelten, unabhängig von Branche und Inhalt. „Einer eigenhändigen Unterschrift des Verbrauchers oder des Unternehmers soll es im telefonischen Geschäftsverkehr auch weiterhin nicht bedürfen. Diese Formvorschrift soll natürlich auch dann nicht gelten, wenn Verbraucher selbst bei Unternehmen anrufen, um Waren oder Dienstleistungen zu bestellen, wie beispielsweise eine Pizza beim Pizza-Lieferservice“, so Hauk.

„Der Regelungsansatz mit der generellen Bestätigungslösung, wie sie der heute vom Bundesrat beschlossene Gesetzesantrag vorsieht, ist die sauberste und auch die substanziell wirkungsvollste Lösung zur Bekämpfung unerwünschter Telefonwerbung. Eine solche Regelung eröffnet die Möglichkeit, wirksam gegen unseriös agierende Unternehmen vorzugehen, indem sie Verbraucherrechte stärkt und den redlichen Wettbewerb fördert“, betonte Verbraucherminister Hauk.

Weitere Informationen

Der baden-württembergische Gesetzentwurf wird unter TOP 41 auf der 957. Sitzung des Bundesrats am 12. Mai 2017 beraten. Er ist auf der Homepage des Bundesrats unter der Drucksachen-Nummer 181/17(B) verfügbar.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz

Verbraucherportal Baden-Württemberg

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