Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am 6. November 2015 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes. Baden-Württemberg setzt sich für eine rechtliche Gleichstellung von WLAN-Netzbetreibern mit regulären Dienstanbietern ein. Bundesratsminister Friedrich fordert klare Regeln, die mehr Sicherheit schaffen und keine neuen, interpretationsbedürftige Einschränkungen, die bei den Anbietern für Verunsicherung sorgen.
Bundesratsminister Peter Friedrich sieht Handlungsbedarf: „Es gibt in Deutschland deutlich weniger öffentliche WLAN-Zugänge als in anderen Ländern, zweifelsohne müssen wir etwas tun. Denn funktionierende Internetzugänge gehören zu unserer heutigen Lebenswirklichkeit dazu, sie gehören zur Infrastruktur von Städten und Gemeinden und tragen positiv zur Lebensqualität bei“, sagte Friedrich am Donnerstag in Berlin.
Er fordert aber auch Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält keine klaren Regeln, die mehr Sicherheit schaffen, sondern neue, interpretationsbedürftige Einschränkungen, die bei den Anbietern für Verunsicherung sorgen. So kommen wir dem Ziel, einer größeren Verbreitung von WLAN-Hotspots, nicht näher.“
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll Klarheit bei der Frage schaffen, wie WLAN-Betreiber ausschließen können, dass sie für Rechtsverletzungen anderer haften müssen. So befürchten viele Betreiber, als sogenannte Störer belangt zu werden, wenn Nutzer ihrer Hotspots diese Internetverbindungen etwa für illegale Downloads von urheberrechtlich geschützten Inhalten nutzen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung muss der WLAN-Anbieter seinen Anschluss künftig angemessen sichern und sich vom Nutzer zusichern lassen, dass dieser keine Rechtsverletzungen begehen wird.
Friedrich ist das zu ungenau. Die im Koalitionsvertrag des Bundes versprochene Rechtssicherheit werde mit dem vorliegenden Entwurf und unbestimmten Rechtsbegriffen jedenfalls nicht erreicht. „Was wir brauchen ist eine Gleichstellung von WLAN-Netzbetreibern mit regulären Dienstanbietern (Accessprovider), wie dies auch im Koalitionsvertrag des Bundes festgehalten ist. Dafür setzt sich Baden-Württemberg im Bundesrat jetzt ein.“
Ebenfalls gelte es dabei, europäisches Recht zu beachten. So hatte das Landgericht München I im September 2014 einen entsprechenden Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt. „Es wäre ein Armutszeugnis, wenn der Bund lediglich die aktuelle Rechtsprechung ins neue Gesetz gießt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen jetzt Gewissheit von der Politik und keine Unsicherheit durch schwammige Rechtsbegriffe und mögliche Gerichtsverfahren“, so Friedrich.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund