Landwirtschaft

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Ein Wildschwein steht auf einem Plateau im Wald und beobachtet die Umgebung.

Zwischenfrüchte sowie Herbst- und Winterbegrünungen können auch 2020 vorzeitig geschnitten werden. Damit soll die Bejagung von Schwarzwild erleichtert werden.

Das Risiko eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ins Land ist nach wie vor hoch. Es ist daher erforderlich, in Baden-Württemberg an den vorbeugenden Maßnahmen festzuhalten. Die schnelle Reduzierung der Wildschweinbestände durch intensivere Bejagung ist eine wichtige Präventionsmaßnahme, um damit die Nutztierbestände zu schützen.

Herbst- und Winterbegrünungen im Fokus

Um die Bejagung bei den Drückjagden zu erleichtern, ist es notwendig, die Zwischenfrüchte, die aktuell die einzigen Rückzugsgebiete außer dem Wald für Wildschweine darstellen, so zu behandeln, dass das Schwarzwild sich bei den Bewegungsjagden nicht in diese Flächen zurückziehen kann. Die Bestände dürfen allerdings nur dann eingekürzt werden, wenn dies mit dem Jagdpächter abgesprochen wurde. Herbst- und Winterbegrünungen, die nach dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) E1.1, E1.2 und F1 gefördert werden, dürfen bereits ab dem 20. November hoch gemulcht oder der Aufwuchs mittels Schröpfschnitt gekürzt werden. Zu beachten ist, dass eine Nutzung des Aufwuchses hierbei untersagt ist und der Aufwuchs auf der Fläche verbleiben muss.

Für Zwischenfrüchte, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Gemeinsamen Antrag gemeldet wurden, sind die Regelungen der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (Paragraph 5 Absatz 6 in Verbidnung mit 4 der Verordnung der Landesregierung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik) zu beachten. Demnach müssen ÖVF-Zwischenfrüchte bis zum 15. Januar auf der Fläche bleiben. Im Sinne dieser Regelung verbleibt der Aufwuchs auch dann auf der Fläche, wenn dieser gewalzt, geschlegelt oder gehäckselt wird. Abgefrorene Kulturen gelten als auf der Fläche belassen.

In Wasserschutzgebieten darf ausnahmsweise in der Zone III die Begrünung mittels eines Schnittes auf eine Höhe von 20 bis 30 Zentimeter eingekürzt werden. Der Aufwuchs hat auf der Fläche zu verbleiben. In Zone II ist ebenfalls ein Schnitt auf eine Höhe von 20 bis 30 Zentimeter wie oben ausgeführt zulässig, jedoch sind auf der Fläche mindestens 25 Prozent der Begrünung stehen zu lassen. Dies kann streifenweise oder als Block erfolgen. Bei letzterer Schnittvariante muss jedoch eine Bejagung möglich sein. Die Bearbeitung der Begrünung ist in diesen Fällen der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde formlos anzuzeigen.

Die Auflagen zur Einarbeitung sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Eine Einarbeitung der Begrünung ist also auch weiterhin erst zum zulässigen Einarbeitungstermin erlaubt. Diese Ausnahmeregelung gilt bis zum 15. Mai 2021.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Früherkennungsprogramm zur Afrikanischen Schweinepest

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Afrikanische Schweinepest

Weitere Meldungen

Streuobstwiese
  • Streuobst

Streuobstpreis Baden-Württemberg verliehen

Team Wald
  • Forst

Zukunft des Forstberufs

Schüler warten auf ihr Mittagessen, im Vordergrund stehen Teller mit geschnittenem Gemüse. (Foto: dpa)
  • Ernährung

Bewusste Kinderernährung im Kindergarten Steinlachburg

Schmeck den Süden
  • Ernährung

Drei-Löwen-Auszeichnung für Gutsgaststätte Alteburg

Nadelbäume ragen bei Seebach am Ruhestein in den Himmel. (Bild: picture alliance/Uli Deck/dpa)
  • Forst

Internationaler Tag des Baumes

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
  • Gesundheitsberufe

390 Bewerbungen für 75 Studienplätze der Landarztquote

Aussicht vom Schönbergturm bei Reutlingen.
  • Ländlicher Raum

Studie zur Wirtschaftsentwicklung im Ländlichen Raum

Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax)
  • Artenschutz

Asiatische Hornisse breitet sich weiter aus

Erdbeeren auf einem Wochenmarkt (Foto: © dpa)
  • Landwirtschaft

Erdbeersaison eröffnet

Schmeck den Süden
  • Ernährung

Hauk zeichnet Grandls Hofbräu Zelt aus

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
  • Wolf

Wolfsriss in Wolpertshausen nachgewiesen

Eine Kuh und ein Kalb laufen über einen Feldweg
  • Tierschutz

Fördermittel für Rinder-Schutz

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
  • Tierschutz

Land fördert Neubau eines Tierheims in Bad Mergentheim

Weg im ländlichen Raum
  • Ländlicher Raum

Land fördert Erneuerung ländlicher Wege

Wolf
  • Wolf

Wolf in Lenzkirch überfahren

Schweine
  • Tierhaltung

Nachhaltige und regionale Selbstversorgung mit Schweinefleisch

In einer braunen Biomülltonne liegen Lebensmittel.
  • Ernährung

Gemeinsam gegen Lebensmittelverschwendung

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
  • Förderung

Beteiligungsverfahren zur Gestaltung des EFRE nach 2027

Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)
  • Landwirtschaft

Zeitnahe Zahlung ausstehen­der Fördergelder für Landwirte

Ländlicher Raum
  • Ländlicher Raum

Abschluss von „CREATE FOR CULTURE“

Unterer Stammabschnitt der Großvatertanne im ehemaligen Bannwald Wilder See in der Kernzone des Nationalparks Schwarzwald
  • Nationalpark Schwarzwald

Verhandlungen zum Tausch von Waldflächen

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
  • Wolf

Aufnahmen zeigen Wolf im Landkreis Böblingen

Feldweg
  • Ländlicher Raum

Land fördert Flurneuordnungen im Neckar-Odenwald-Kreis

Ein Winzer schüttet Trollinger-Trauben in einen großen Behälter. (Foto: dpa)
  • Weine

Sechs Sommerweine ausgezeichnet

Isabel Kling und Grit Puchan
  • Personalie

Neue Ministerialdirektorin im Ministerium Ländlicher Raum