Wettbewerb

Baden-Württemberg geht auf kulinarische Spurensuche

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz startet einen Wettbewerb zur kulinarischen Spurensuche. „Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, alte Sorten und traditionelle Rezepte wieder zu entdecken“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde. Der Wettbewerb läuft bis zum 29. September 2014.

„Baden-Württemberg ist das Genießerland und für seine regional geprägte Küche weit über die Landesgrenzen bekannt. Viele lang vergessene Spezialitäten erleben jetzt wieder ihre Renaissance – zum Beispiel der Fränkische Grünkern mit seiner typischen Herstellung oder Topinambur als einheimische Knolle mit charakteristisch feinem Geschmack. Alte Sorten, Herstellungsverfahren und traditionelle Rezepte sind Schätze, die wir für das Genießerland wieder entdecken wollen. Mit unserem Wettbewerb zur kulinarischen Spurensuche laden wir alle Bürgerinnen und Bürger in ganz Baden-Württemberg ein, in der traditionellen Küche auf Spurensuche zu gehen und sich mit ihren kulinarischen Steckbriefen zu beteiligen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde zum Start der kulinarischen Spurensuche. Der Wettbewerb läuft bis zum 29. September 2014. Die zehn Gewinnerinnen und Gewinner erhalten eine Einladung zum Genussgipfel 2014 in Baiersbronn.

Weitere Informationen zur Teilnahme

Der Auftrag für die kulinarischen Spurensucherinnen und -sucher lautet: Gesucht werden aus Baden-Württembergs kulinarischem Erbe

  • alte Sorten und Agrarerzeugnisse, die fast oder ganz in Vergessenheit geraten sind
  • regionale Rezepte
  • traditionelle Zubereitungs- und Verarbeitungsverfahren

Die Spezialitäten sollten seit mindestens drei Generationen – also ungefähr 75 Jahren – mit traditionellem Wissen in Baden-Württemberg produziert, verarbeitet und in der Küche, im Keller oder im Ernährungshandwerk verwendet und verwertet werden.

Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligen wollen, können ihre Spezialitäten in einem kulinarischen Steckbrief beschreiben.

Die Steckbriefen sollen folgende Elemente beinhalten:

  • eine Produktbeschreibung/Name/einzigartige geschmackliche Qualität,
  • das Produktions-, Zubereitungs- oder Verarbeitungsverfahren,
  • eine Kurzbeschreibung der Heimat und der Verwurzelung der Spezialität in der jeweiligen regionalen Landwirtschaft und Küche oder im Ernährungshandwerk, eventuell mit historisch überlieferter Bedeutung,
  • die Kontaktdaten der Spurensucherin bzw. des Spurensuchers,
  • falls möglich, sollten Fotos oder weitere Dokumente den jeweiligen Kulinarischen Steckbriefen beigelegt werden.

Formular für die Erstellung der kulinarischen Steckbriefe (PDF)

Aktionszeitraum und Adresse

Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre kulinarischen Steckbriefe im Aktionszeitraum vom 15. Juli bis zum 29. September 2014 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz per E-Mail oder per Post an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Ref. 22), Stichwort: Kulinarische Spurensuche, Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart einsenden. Alle Teilnehmer können bis zu zwei kulinarische Steckbriefe einreichen.

Der Finderlohn

  1. Bis zu zehn kulinarische Gewinnerinnen bzw. Gewinner erhalten eine Einladung zum Genussgipfel am 31. Oktober 2014 in Baiersbronn, wo die kulinarischen Steckbriefe vorgestellt werden.
  2. Die Namen dieser Spurensucherinnen und Spurensucher sowie ihre ausgewählten kulinarischen Steckbriefe werden veröffentlicht.
  3. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden zu in einem speziellen Genussworkshop eingeladen, der sich mit der Geschichte und Herstellung der Schwarzwälder Kirschtorte sowie des Schwarzwälder Kirschwassers befasst. Alternativ können sie ein baden-württembergisches Freilichtmuseums mit individueller Führung besuchen und sind zur Verkostung alter Sorten und daraus hergestellter Produkte eingeladen.

Die Auswahl der eingereichten Vorschläge erfolgt durch eine unabhängige Jury, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der baden-württembergischen Land und Ernährungswirtschaft und den Veranstaltern des Genussgipfels 2014 zusammensetzt.

Rechtliche Hinweise

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Mit der Teilnahme an der kulinarischen Spurensuche  werden die entsprechenden kulinarische Steckbriefe einschließlich Fotos für ein Veröffentlichung und Nutzung zur Verfügung gestellt.
  3. Bei minderjährigen Spurensucherinnen und Spurensuchern ist die Einwilligung der Eltern zur Veröffentlichung der Namen erforderlich.

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