Justiz

Automatisierter Datenabruf bei Nachlass- und Grundbuchverfahren

Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen fordern das „Once-Only-Prinzip“ auch im Nachlass- und Grundbuchverfahren. Ein automatisierter Datenabruf und effizienter Datenaustausch würde Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden entlasten.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Beamter sitzt an seinem papierlosen Schreibtisch und arbeitet an einer E-Akte.
Symbolbild

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich fordert die Einführung des sogenannten „Once-Only-Prinzip“ auch im Nachlass- und Grundbuchverfahren: „Die Menschen erwarten zu Recht eine moderne, schnelle und bürgernahe Justiz. Wer aber beispielsweise einen Erbschein beantragen will, muss teilweise eine ganze Reihe von Urkunden bei den Standesämtern anfordern und beim Nachlassgericht einreichen. Nach einem Sterbefall befinden sich die Angehörigen ohnehin in einer emotionalen Ausnahmesituation. Solche unnötigen Zusatzbelastungen gilt es zu vermeiden. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen.“

Digitalisierung bietet viele Chancen

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges sagte: „Gerade bei der Erteilung von Erbscheinen und der Berichtigung von Grundbüchern braucht es zügige Entscheidungen, um den Zugang zu Vermögenswerten nicht unnötig zu verzögern und die trauernden Angehörigen nicht zusätzlich zu belasten. Deshalb sollten Nachlassgerichte künftig die Möglichkeit haben, die zum Nachweis des Todeszeitpunkts des Erblassers oder der Verwandtschaftsverhältnisse nötigen Dokumente automatisiert bei den Standesämtern abzurufen. Das Grundbuchverfahren soll zudem durch die Möglichkeit des Zugriffs auf die nachlassgerichtliche elektronische Akte verschlankt werden. Die Digitalisierung bietet viele Chancen, die wir gezielt zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren im Sinne einer bürgerfreundlichen und modernen Justiz nutzen wollen. Für Elterngeldanträge gibt es schon heute eine rechtliche Grundlage für den automatisierten Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Was dort geht, muss auch in Erbscheinverfahren möglich sein.“

Bayern bringt dazu gemeinsam mit Baden-Württemberg und Sachsen einen Antrag bei der 96. Justizministerkonferenz vom 4. bis 6. Juni in Bad Schandau in Sachsen ein.

Daten und Dokumente automatisiert abrufen

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich erklärte: „Das ,Once-Only-Prinzips‘ sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten und Dokumente nur einmal bei der öffentlichen Verwaltung vorlegen müssen. Danach können sie von allen Behörden direkt automatisiert abgerufen werden.“ Das Prinzip soll in zwei Bereichen eingeführt werden:

  • Automatisierter Datenabruf bei Standesämtern
    Eisenreich sagte dazu: „Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden müssen bei den jeweils zuständigen Standesämtern angefordert und anschließend beim Nachlassgericht vorgelegt werden. Das kostet unnötig viel Zeit und Geld. Ein automatisierter Datenabruf durch das Nachlassgericht würde Bürgerinnen und Bürger sowie Standesämter gleichermaßen entlasten.“ Bayern und Baden-Württemberg fordern deshalb eine entsprechende Rechtsgrundlage im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
  • Automatisierter Datenabruf auch im Grundbuchverfahren
    Erbinnen und Erben, die das Grundbuch umschreiben lassen wollen, müssen die Erbfolge beim Grundbuchamt nachweisen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Vorlage des Erbscheins durch Verweis auf die Nachlassakten ersetzt werden, aber nur, wenn diese beim selben Amtsgericht geführt werden. Eisenreich betonte: „In Zeiten elektronischer Aktenführung, die ab dem 1. Januar kommenden Jahres verpflichtend ist, ist das nicht mehr zeitgemäß. Auf die Entfernung zwischen den Behörden kommt es im Zeitalter der elektronischen Akte nicht an. Wir fordern das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz daher auf, den Verweis auf die Nachlassakten ortsunabhängig zu ermöglichen. Dazu ist eine gesetzliche Klarstellung in der Grundbuchordnung erforderlich.“

Minister Eisenreich sagte: „Der elektronische Datenaustauch erleichtert nicht nur allen Beteiligten das Verfahren. Vor allem Nachlassverfahren können so deutlich schneller erledigt werden. Wir bitten den Bund, die vorgeschlagenen Reformen zeitnah umzusetzen.“

Weitere Meldungen

Flaggen vor dem Gebäude des Innenministeriums: NATO, Deutschland und Baden-Württemberg
Sicherheit

70. Jahrestag des Beitritts zur NATO

Blick auf Basel und den Rhein von der Mittleren Brücke.
Europa

Baden-Württemberg stärkt Zusammenarbeit mit der Schweiz

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. Juli 2025

Hände von Personen und Unterlagen bei einer Besprechung an einem Tisch.
Verwaltung

Wichtiger Schritt beim Bürokratieabbau

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Gesundheit

Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes

Ein Schild mit der Aufschrift „Flüchtlingserstaufnahmestelle“, im Hintergrund ein Fahrzeug an einer Einfahrt.
Migration

Standortprüfung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Lahr

von links nach rechts: Dr. Susanne Beyersdorf, Prof. Dr. Karl Friedhelm Beyersdorf, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Prof. Dr. Friedhelm Beyersdorf

Landwirtschaft in Hohenlohe
Landwirtschaft

Weitere Aufträge für Foto-Nachweise für Gemeinsamen Antrag 2025

Ein autonom fahrender Elektro-Mini-Omnibus überquert vor dem Gebäude des Karlsruher Verkehrsverbunds eine Straße. (Foto: © dpa)
Autonomes Fahren

Einsatz für grenzüberschreitendes EU-Testfeld in Karlsruhe

Ein Startläufer einer 4x100m-Staffel hält einen Staffelstab in der Hand.
Sport

Land unterstützt Sanierung des Ulmer Donaustadions

In einem Büro unterhalten sich zwei Frauen. Eine sitzt an einem Tisch und eine steht neben dem Tisch. Auf dem Tisch steht ein Laptop.
Wirtschaft

Land fördert auch 2025 Mittelstandsberatungen

Diskussionen auf dem Kongress für Beteiligung (Bild: © Mario Wezel)
Gesundheit

Bürgerforum zum Nichtraucherschutz gestartet

Präsidentin der Bildungsministerkonferenz (BMK), Mecklenburg-Vorpommerns Ministerin Simone Oldenburg gemeinsam mit Kultusministerin Theresa Schopper
Schule

Präsidentin der Bildungsminis­terkonferenz zu Gast im Land

Treffen der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppen
Europa

Strobl schlägt Katastrophenschutz-Erasmus vor

Eine Lehrerin erklärt einem Schüler eine Aufgabe (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg).
Sprachförderung

Bewerbungsphase für neue Sprachförderkräfte startet