Forschung

Erstmals „Preis für mutige Wissenschaft“ ausgeschrieben

Zwei Wissenschaftler arbeiten gemeinsam in einem Labor. (Foto: © dpa)

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vergibt ab dem Jahr 2016 den neuen „Preis für mutige Wissenschaft“ im Rahmen der Forschungspreise des Landes. „Mit dem bundesweit einzigartigen Preis wollen wir mutige Forscherinnen und Forscher würdigen, die neue Wege einschlagen und dabei auch das Risiko eingehen, dass sie scheitern. Sie sind das Lebenselixier einer innovativen Wissenschaft“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. 

Mit dem Preis sollen exzellente Forscherinnen und Forscher an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg gewürdigt werden, die ausgetretene Wege verlassen haben und die im Rahmen ihrer Forschung Wagnisse eingegangen sind. Der Preis solle ein Signal dafür setzen, wie sehr innovative Wissenschaft davon lebe, dass Forscherinnen und Forscher Vorhaben verfolgen, die auch die Gefahr des Scheiterns beinhalten, so die Ministerin. 

Chemie-Nobelpreisträger Stefan Hell, der als Jury-Mitglied über die Vergabe des neuen Preises mitentscheiden wird, betonte: „Wissenschaft lebt davon, dass Forscherinnen und Forscher den Mut haben, neue Wege zu gehen - auch auf die Gefahr, sich ein wenig zu verlaufen. Der neue Preis soll ein Signal setzen, dass wir diesen Wagemut unbedingt brauchen.“

Der Preis soll an außergewöhnliche Forscherinnen/Forscher vergeben werden,  

  • die sich wissenschaftlich riskanten Projekten gewidmet haben bzw. widmen und die entgegen der Erwartungen der Peers Erfolge erzielt haben;
  • die sich auf dem Weg zu wissenschaftlichen Erfolgen gegen Widerstände durchgesetzt haben (wie etwa abgelehnte Stipendien oder Anträge auf Finanzierung von Publikationsvorhaben);
  • die an einem vielversprechenden wissenschaftlichen Ansatz arbeiten oder gearbeitet haben, dessen Ergebnis auf Vorarbeiten beruht, die in einem wissenschaftlich produktiven Sinne zwar „gescheitert“ sind, aber gerade dadurch neue Erkenntnisse und Forschungswege ermöglicht haben.  

Die für den Preis vorgeschlagenen Forscherinnen und Forscher sollen eine erfolgreiche Promotion vorweisen können und zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht älter als 45 Jahre sein. Das Preisgeld von 30.000 Euro ist für die weitere wissenschaftliche Arbeit der Preisträgerinnen/Preisträger bestimmt. 

Das Vorschlagsrecht haben staatlich und staatlich anerkannte Hochschulen, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die wissenschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen und die Mitglieder des Auswahlausschusses, der über die Vergabe des Landesforschungspreises und des Preises für mutige Wissenschaft entscheidet. 

Wissenschaftsministerium: Ausschreibung „Preis für mutige Wissenschaft“

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