Kinderbetreuung

Auf den Anfang kommt es an

Kleinkind auf Rutsche

Vom 4. bis 11. August besucht Kultusstaatssekretärin Marion v. Wartenberg fünf Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart, um sich über Bildungs- und Entwicklungsfelder sowie Betreuungsformen der Kitas zu informieren.

Im Gespräch mit den Einrichtungsleiterinnen, Erzieherinnen und Eltern möchte sich die Staatssekretärin ein Bild machen über aktuelle Themen wie die Integration von Flüchtlingskindern in den Kita-Alltag, Sprachförderung und die Inklusion von Kindern mit Behinderungen. 

Jeder Platz muss ein guter Platz sein

Gemeinsam mit den Kommunen und Trägern hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren die Qualität der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung gestärkt, um die Bildungsgerechtigkeit im Land zu verbessern. Der jüngste Bericht zum Kinderförderungsgesetz der Bundesregierung (März 2015) bestätigt, dass es in Baden-Württemberg gelungen ist, die Betreuungsangebote für unter Dreijährige auszubauen und gleichzeitig die Qualität weiter zu steigern: So hat Baden-Württemberg beispielsweise mit einem Personalschlüssel von 1 zu 2,9 in Gruppen mit Kindern von unter drei Jahren aktuell das mit Abstand beste Betreuungsverhältnis bundesweit. Zudem gehört Baden-Württemberg mit einer durchschnittlichen Anzahl von neun Kindern zu den Ländern mit den kleinsten Gruppengrößen in dieser Altersgruppe. „Gute Bildung muss früh ansetzen, um ungleichen Startvoraussetzungen von Kindern entgegenzuwirken. Dazu gehört auch, dass die pädagogischen Fachkräfte genügend Zeit für das einzelne Kind und dessen individuelle Bedürfnisse haben “, betont Marion v. Wartenberg. Eine besondere Rolle komme den vielen engagierten Fachkräften zu. Deshalb lege das Land großen Wert auf ihre Aus- und Weiterbildung und unterstütze die Träger bei der Fort- und Weiterbildung jährlich mit rund zehn Millionen Euro.

Sprache öffnet Bildungsfenster

Das Konzept der Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) trägt, so v. Wartenberg, zur Bildungsteilhabe und damit zur Bildungsgerechtigkeit bei. Bereits zum Kindergartenjahr 2014/2015 hat das Kultusministerium die Gruppengröße des Sprachförderprogramms SPATZ („Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“) gesenkt und das Fördervolumen um weitere vier Millionen Euro auf rund 21 Millionen Euro pro Jahr zu erhöht. In Kitas mit einem Migrantenanteil von mindestens 80 Prozent ist die Gruppengröße von ursprünglich zehn auf jetzt fünf Kinder je Gruppe halbiert worden. Die deutlich kleineren Gruppen erhöhen die Qualität der Sprachbildung und Sprachförderung und bedeuten mehr Zeit für das einzelne Kind.

Flüchtlingskinder willkommen heißen

Für Sprachförderung und Eltern-Kind-Programme speziell für Flüchtlingskinder und ihre Familien stellt das Land im Rahmen des bewährten und stark nachgefragten SPATZ-Programms (Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) 2015 und 2016 jeweils zusätzliche 1,2 Millionen Euro bereit. Aufgrund der kontinuierlich ansteigenden Flüchtlingszahlen hat der Landtag Ende April beschlossen, im Nachtragshauhalt weitere 800.000 Euro für das Jahr 2015 und 1,6 Millionen Euro für das Jahr 2016 für kleine Flüchtlingskinder und ihre Familien bereit zu stellen. Insgesamt stehen damit für die Jahre 2015 und 2016 zusätzlich 4,8 Millionen Euro speziell für Flüchtlingskinder und ihre Familien zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel sollen auch genutzt werden, um die Eltern nach und nach aktiv in den Kita-Alltag einzubeziehen. Dies geschieht etwa bei gemeinsamen Spielenachmittagen mit Kindern, Müttern und Vätern, durch den Aufbau von Sprachfördernetzen oder speziell in auf den Kindergartenalltag ausgerichteten Sprachangeboten.

Bildungschancen und soziale Teilhabe für jedes Kind

„Alle Kinder sind willkommen. Das ist die Grundhaltung in der frühkindlichen Bildung“, betont die Staatssekretärin. Partizipation, Inklusion, die wertschätzende Anerkennung von Unterschiedlichkeit und die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen eines jeden Kindes seien Grundprinzipien einer kindgerechten Elementarpädagogik und des Orientierungsplans für Kindergärten. Das Kultusministerium hat schon vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention bei der Entwicklung des Orientierungsplans für alle Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg die Vielfalt und Inklusion zentral verankert.

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