Arbeit

Auf dem Weg zu einem Musterland für gute und sichere Arbeit

Arbeiter bei der Produktion von Motorenteilen (© Bosch)

Die Landesregierung ist ihrem Ziel, Baden-Württemberg zu einem Musterland für gute und sichere Arbeit zu machen, einen großen Schritt näher gekommen. Dieses Fazit zog Sozialministerin Katrin Altpeter in ihrer Bilanz zum Landesarbeitsmarktprogramm, die auf den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluation der fünf Bausteine des „Landesprogramms für gute und sichere Arbeit“ (kurz: Landesarbeitsmarktprogramm) und bisher vorliegenden Erfahrungen beruht.

Das seit Ende 2012 laufende Programm umfasst die folgenden fünf Bausteine:

  • Baustein 1: Modellhafte Entwicklung eines Sozialen Arbeitsmarktes mit dem Passiv-Aktiv-Tausch (PAT)
  • Baustein 2: Assistierte Ausbildung für Benachteiligte / Teilzeitausbildung für Alleinerziehende
  • Baustein 3: Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt
  • Baustein 4: Modellhafte Unterstützung von Arbeitslosenberatungszentren
  • Baustein 5: Arbeit und Gesundheit

Ergebnisse und Erfahrungen zu Baustein 1: Bundesweit einmaliger Modellversuch PAT für über 1.000 Langzeitarbeitslose

Der Ende 2012 gestartete Passiv-Aktiv-Tausch (PAT) steht nach den Worten von Ministerin Altpeter unter dem Motto „Arbeit finanzieren, nicht Arbeitslosigkeit“. Der PAT wurde fast durchgängig in 40 der 44 Stadt- und Landkreise angeboten. Bislang hätten über 1.000 Menschen an dem Programm teilgenommen, für das rund 13,3 Millionen Euro zur Verfügung stünden.

Ziel sei es, Langzeitarbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu bringen. „Statt passiv Hartz IV zu beziehen, nehmen sie wieder aktiv am Arbeitsleben teil, mit einem regulären Arbeitslohn“, so Altpeter. Die Arbeitgeber erhalten für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen Zuschüsse vom Jobcenter sowie vom Stadt- bzw. Landkreis.

Die bisher vorliegenden Erkenntnisse aus der Evaluation bestätigen nach den Worten der Ministerin den Erfolg dieses Bausteins: „Mit der richtigen Unterstützung können langzeitarbeitslose Menschen wieder dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen.“ Erfreulich sei auch die Aussage der Arbeitgeber, dass sich die Geförderten als leistungsfähiger erwiesen als erwartet und wider Erwarten eine gute soziale Integration in den Betrieb gelungen sei. Von großer Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sei die sozialpädagogische Betreuung der PAT-Teilnehmenden, die über Landesmittel finanziert werde.

Eine interne Stichprobe des Sozialministeriums bei acht befragten Stadt- und Landkreisen über den Verbleib nach dem Förderende hat eine Übernahmequote von 59 Prozent ergeben. Im Landkreis Biberach wurden 78 Prozent erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt integriert.

Rund 57 Mio. Euro für assistierte und Teilzeitausbildung sowie Gesundheit (Bausteine 2, 3 und 5)

Drei Bausteine des Landesprogramms werden Altpeter zufolge durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert: Baustein 2: Ausbildung für Benachteiligte bzw. Teilzeitausbildung für Alleinerziehende; Baustein 3: nachhaltige Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt und Baustein 5: Arbeit / Gesundheit. Mit einem ESF-Fördervolumen von rund 31,5 Millionen Euro und Landesmitteln in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro werden laut Ministerin Altpeter (bis Anfang 2018) nahezu 12.000 Teilnehmende gefördert. Zusammen mit den weiteren Kofinanzierungen, u. a. aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit, flössen insgesamt rund 57 Millionen Euro in diese drei Bausteine, teilte Altpeter mit.

Mit den geförderten Projekten würden neue Instrumente für eine berufliche Ausbildung und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit erprobt. Dazu gehörten etwa die Förderung der Teilzeitausbildung für Alleinerziehende, die sozialpädagogische Begleitung einer Ausbildung oder einer Beschäftigung sowie die gesundheitsbezogene Unterstützung von Langzeitarbeitslosen bei der Heranführung an den Arbeitsmarkt.

Baustein 2: Bund übernimmt baden-württembergisches Modell der assistierten Ausbildung

Als großen politischen Erfolg wertet Sozialministerin Altpeter die Übernahme des baden-württembergischen Konzepts der assistierten Ausbildung durch den Bund in den Leistungskatalog des SGB II und III. „Die Idee, leistungsschwächeren jungen Menschen durch sozialpädagogische Assistenz eine reguläre duale Ausbildung zu ermöglichen, wurde in Baden-Württemberg geboren und im Rahmen unseres Landesprogramms zur ‚Serienreife‘ entwickelt. Statt immer neue Warteschleifen in Übergangsmaßnahmen zu drehen, steigen die jungen Menschen nun direkt in die betriebliche Ausbildung ein.“ Seit dem vergangenen Jahr könnten auf diese Weise nun bundesweit bis zu 10.000 förderbedürftige junge Menschen von diesem Modell profitieren.

Das Referenzmodell für die Gesetzesnovellierung zur assistierten Ausbildung beim Bund war laut Altpeter das im Baustein 2 des Landesarbeitsmarktprogramms geförderte Projekt „carpo“ mit einer Vermittlungsquote von rund 60 Prozent! Bei carpo konnten junge Mütter und Väter teilnehmen sowie Jugendliche mit Migrationshintergrund oder solche, die einen geschlechtsuntypischen Beruf ergreifen oder seit einem Jahr keine Ausbildungsstelle gefunden haben.

Die Grundidee der assistierten Ausbildung greift das Sozialministerium seit Beginn dieses Monats mit dem ESF-finanzierten Modellprogramm „JuFa - junge Flüchtlinge in Ausbildung“ erneut auf. Das Förderprogramm wurde gemeinsam mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit entwickelt. Über eine intensive individuelle Begleitung vor und während der beruflichen Ausbildung soll es jungen Flüchtlingen helfen, eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Baustein 3: Nachhaltige Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt

In diesem Baustein wird das bereits im Ausbildungsbereich erfolgreiche Assistenzmodell auf Langzeitarbeitslose übertragen. Kernanliegen ist die dauerhafte Integration in Erwerbsarbeit und damit die Vermeidung des so genannten Drehtüreffektes. Aus Nachbefragungen bei Teilnehmenden und Trägern ergibt sich laut Altpeter eine gute Erfolgsquote: „Etwa bei der Hälfte der Teilnehmenden gelingt eine nachhaltige Integration in Arbeit tatsächlich.“

Baustein 4: Modellhafte Unterstützung von Arbeitslosenberatungszentren

Im Rahmen dieses Bausteins werden Altpeter zufolge zwölf Arbeitslosen(beratungs)zentren mit 2,4 Millionen Euro aus Landesmitteln gefördert, um Langzeitarbeitslosen eine von staatlichen Stellen unabhängige und qualitätsgesicherte ganzheitliche Beratung und Betreuung mit niederschwelligem Zugang zu ermöglichen. Die Zentren sollen die Integration der langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt durch engmaschige Lotsen-, Clearing- und Orientierungsdienstleistungen fördern und zur sozialen Stabilisierung der Betreffenden beitragen.

Baustein 5: Arbeit und Gesundheit

Die Verbesserung des Gesundheitsstatus ist nach den vorliegenden Ergebnissen eine wesentliche Voraussetzung für eine Wiederannäherung an den Arbeitsmarkt, so Altpeter. Immerhin rund 20 Prozent der Geförderten sei die Integration in den Arbeitsmarkt auch auf Anhieb gelungen, obwohl dies in diesem Förderprogramm eher ein Fernziel sei. Zudem hätten sich hilfreiche Kooperationen mit Arztpraxen, Krankenkassen und Fitness-Studios entwickelt.

Elemente dieses Bausteins würden inzwischen von mehreren regionalen ESF-Projekten aufgegriffen und weitergeführt. So z. B. mit dem Projekt „NaWiSu“, der nachhaltigen Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Abhängigkeitskranker in den Arbeitsmarkt entsprechend der Rahmenkonzeption der Landesstelle für Suchtfragen Baden-Württemberg.

Fazit von Sozialministerin Katrin Altpeter

„Wir haben in diesen fünf Jahren mit unserem Landesprogramm für gute und sichere Arbeit eine Menge bewegt im Land, nachdem die Vorgängerregierung die Mittel für Arbeitsmarktprogramme auf null heruntergefahren hatte“, zog Sozialministerin Katrin Altpeter als Fazit.

Die Landesregierung habe aber auch auf Bundesebene deutliche Spuren hinterlassen mit ihren zahlreichen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Initiativen, so etwa zum Mindestlohn, zur Arbeitnehmerüberlassung, zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, zur geringfügigen Beschäftigung und zu Werkverträgen.

Sozialministerium Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“

Interaktive Zwischenbilanz: Musterland für gute Arbeit

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