Justiz

Abschlussbericht zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen

Rainer Stickelberger, Justizminister (Bild: © dpa)

Die Expertenkommission zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen hat ihre Arbeiten abgeschlossen. Im Rahmen ihrer Abschlusssitzung übergab sie Justizminister Rainer Stickelberger ihren Abschlussbericht. Der Minister hatte die hochrangig besetzte Kommission im Dezember 2014 eingesetzt. In ihr sind neben Strafvollzugsbeauftragten der Landtagsfraktionen erfahrene Praktiker aus dem Justizvollzug, Fachleute aus dem Bereich der Psychiatrie, die Personalvertretungen und der Bund der Strafvollzugsbediensteten sowie Vertreter aus dem Justiz- und Sozialministerium vertreten.

Justizminister Stickelberger dankte der Kommission mit ihrem Vorsitzenden Professor Dr. Rüdiger Wulf für die geleistete Arbeit. „In nur neun Monaten hat die unabhängige Kommission die über Jahrzehnte unbeanstandet gewachsenen Strukturen im Justizvollzug auf den Prüfstand gestellt. Die nun vorliegenden 42 konkreten Handlungsempfehlungen geben uns wertvolle Impulse, um den Strafvollzug für die wachsenden Herausforderungen gut aufzustellen“, sagte der Minister. Stickelberger betonte, dass man schon auf der Basis des im Mai vorgelegten Zwischenberichts der Kommission ein erstes umfassendes Maßnahmenpaket mit einem Finanzvolumen von fünf Mio. Euro auf den Weg gebracht habe. Es sieht insbesondere noch für dieses Jahr die Schaffung zusätzlicher Arztstellen in den Anstalten und im Justizvollzugskrankenhaus sowie eine personelle Stärkung des allgemeinen Vollzugsdienstes und im Psychologischen und Sozialen Dienst der Anstalten vor.

Die nun vorliegenden weiteren über 20 Vorschläge im Abschlussbericht zielen auf eine Verbesserung der sachlichen Strukturen im Justizvollzug ab. So empfiehlt die Kommission unter anderem, in einem Modellprojekt die Einrichtung von Ethikkomitees in den Anstalten zu prüfen. „Vollzugliche Entscheidungen berühren nicht selten ethische Fragestellungen, etwa bei der Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen oder im Umgang mit kranken Gefangenen. Ein Komitee könnte hier Raum für ethische Reflexion außerhalb der vollzuglichen Hierarchien bieten“, erläuterte der Kommissionsvorsitzende Professor Wulf. Die Kommission sprach sich außerdem dafür aus, das von Justizminister Stickelberger Anfang des Jahres initiierte spezielle Fortbildungsprogramm zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen in Kooperation mit dem Sozialministerium fortzusetzen. „Die Fortbildung der Beschäftigten auf diesem Gebiet hat zentrale Bedeutung, um die zunehmenden psychischen Auffälligkeiten bei Gefangenen überhaupt erst erkennen zu können“, sagte Professor Wulf und wies darauf hin, dass das Justizministerium für entsprechende Schulungen in diesem Jahr bereits 70.000 Euro zur Verfügung gestellt hat. Weitere Empfehlungen betreffen etwa den Umgang mit der zunehmenden Zahl an älteren Gefangenen, die Suizidprophylaxe und die gesetzlichen Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Die Kommission sprach sich außerdem gegen eine Sonderanstalt für psychisch auffällige Gefangene im Regelvollzug aus.

„Ausgehend von diesen Empfehlungen werden wir die weiteren notwendigen strukturellen Verbesserungen im Justizvollzug prüfen und schrittweise umsetzen“, sicherte Justizminister Stickelberger zu. Er wies darauf hin, dass das Justizministerium aktuell eine Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug durchführt. „Unsere rund 4.000 Beschäftigten im Vollzug leisten tagtäglich eine schwierige und verantwortungsvolle Tätigkeit. Ihre Meinung ist uns immens wichtig, etwa wenn es um die Arbeitsbedingungen, das Arbeits- und Betriebsklima, die persönliche Entwicklungsmöglichkeiten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht“, so der Minister. Die Ergebnisse der Befragung, die derzeit in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg pilotiert und im Anschluss flächendeckend durchgeführt wird, sollen neben den Vorschlägen der Expertenkommission in die weiteren Überlegungen zur Gestaltung des Justizvollzugs einfließen.

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