Ausreisepflicht

Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim nimmt Betrieb auf

Tisch und Stühle stehen stehen in einem Besuchsraum des Abschiebungshaftgefängnisses in Pforzheim (Foto: dpa)

„Angesichts des hohen Anteils von Flüchtlingen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, ist für eine konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Personen eine Abschiebungshafteinrichtung in Baden-Württemberg erforderlich. Die Abschiebungshaft sichert die Durchsetzung der Ausreisepflicht und kommt nur als ultima ratio in Betracht“, sagte Innenminister Reinhold Gall bei der Inbetriebnahme der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim.

Die Anordnung von Abschiebungshaft sei an erhebliche rechtliche Hürden gebunden. Voraussetzung sei die begründete Annahme, dass der Ausländer untertauchen wolle. Sie setze die persönliche Anhörung und Anordnung durch den Richter voraus und müsse mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein, so Gall weiter.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 17. Juli 2014 entschieden, dass eine gemeinsame Unterbringung von Abschiebungshäftlingen und Strafgefangenen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt auch bei getrennter Unterbringung nicht zulässig ist. Als Folge dieses Urteils stehen in Baden-Württemberg wie auch in mehreren anderen Bundesländern keine Plätze für die Abschiebungshaft mehr zur Verfügung. Daraufhin habe der Ministerrat am 24. März 2015 das Innenministerium federführend beauftragt, eine Abschiebungshafteinrichtung für Baden-Württemberg auf den Weg zu bringen.

„Innerhalb kürzester Zeit wurden in einer ersten Bauphase in der bisherigen Jugendstrafanstalt in Pforzheim 21 Abschiebungshaftplätze eingerichtet“, betonte Minister Gall. Die Bewertung mehrerer in Betracht gezogener Standorte habe ergeben, dass die bisherige Jugendstrafanstalt mit Abstand am besten geeignet sei. Für den Standort Pforzheim spreche vor allem die gute verkehrsmäßige Erreichbarkeit der hauptsächlich für Abschiebungen in Betracht kommenden Flughäfen Stuttgart, Frankfurt und Baden Airpark.

Auch habe die Vornutzung als Jugendhaftanstalt für eine Weiternutzung als Abschiebungshafteinrichtung gesprochen. Im Vergleich zu einem Neubau habe ein Umbau ungleich schneller bewerkstelligt werden können. Fast genau ein Jahr nach der Ministerratsentscheidung könne deshalb die Abschiebungshafteinrichtung in Betrieb genommen werden – ausgerichtet zunächst für 21 Haftplätze. Bis zum Frühjahr 2018 werde die Kapazität auf 80 Plätze erhöht. Hierfür seien aber noch umfangreichere Umbaumaßnahmen erforderlich.

Keine Straftäter, nur Untergebrachte

Der Innenminister erklärte: „Beim Umbau gilt das Motto: Aus Zellen werden Zimmer.“ Denn die Untergebrachten seien keine Straftäter, die eine Strafe verbüßten. Sie würden vielmehr in Haft genommen, um ihre Abschiebung sicherzustellen, nachdem sie ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen. Deshalb sei beim Umbau das Ziel gewesen, den Gefängnischarakter durch bauliche Veränderungen soweit wie möglich zu minimieren, ohne dabei Sicherheitsbelange zu vernachlässigen. Wenn Sicherheitsgründe nicht dagegen sprächen, dürften die Untergebrachten sich außerhalb der Nachtruhe in der Einrichtung frei bewegen, Besuche empfangen, Zeitungen beziehen, Fernsehen, Radio hören, telefonieren, im Internetcafé das Internet nutzen, Post und Geschenke erhalten, selbst kochen und eigene Kleidung tragen.

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl verwies darauf, dass die Abschiebungshafteinrichtung organisatorisch beim Regierungspräsidium Karlsruhe, landesweit für Abschiebungen zuständig, angesiedelt sei. „Das Referat Abschiebungshaft wird ein weiterer Baustein bei der Stärkung der Rückführung, die wir im Zuge der Neuorganisation der Abteilung 8 des Regierungspräsidiums anstreben“, erläuterte Kressl. Mit Referatsleiter Hans-Peter Paukner sei ein erfahrener Vollzugspraktiker aus der Justiz gewonnen worden, der bereits den Aufbau der Einrichtung sachkundig in die Hand genommen habe. Die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung in der Abschiebungshafteinrichtung sei von einem Teil der Landesbediensteten der bisherigen Jugendstrafanstalt bereits in Anspruch genommen worden.

Im Jahr 2016 wurden bislang 740 ausreisepflichtige Ausländer aus Baden-Württemberg abgeschoben (Stand: 30. März 2016). Im Jahr 2015 waren es insgesamt 2.449 Personen, im Jahr 2014 waren es 1.211.

Innenminister Gall und Regierungspräsidentin Kressl appellierten an ausreisepflichtige Flüchtlinge, ihrer Ausreisepflicht freiwillig nachzukommen: „Geben sie der freiwilligen Ausreise den Vorzug, dadurch können sie weitere rechtliche Nachteile vermeiden und Hilfen für die Rückkehr erhalten“, sagten Gall und Kressl. Allein im Januar und Februar 2016 sind mehr als 1.000 ausreisepflichtigen Ausländern Rückkehrhilfen für die freiwillige Ausreise bewilligt worden.

Weitere Meldungen

Ein Rettungswagen fährt mit Blaulicht. (Foto: © dpa)
  • Rettungsdienst

Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg gebracht

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
  • Sicherheit

Positive Bilanz beim siebten länderübergreifenden Sicherheitstag

Lagegespräch BAO Fokus, Gruppenfoto im Innenministerium
  • Sicherheit

Bekämpfung der Gewaltkriminalität in Stuttgart

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. April 2024

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Verkehr

Bundesweiter Aktionstag zur Sicherheit im Güterverkehr

Polizist des Polizeipräsidiums Freiburg auf Streife.
  • Sicherheit

Aktionstag zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum

Mit einem digitalen Lasergeschwindigkeitsmessgerät wird der Verkehr auf der Autobahn A5 bei Müllheim überwacht. (Foto: dpa)
  • Verkehrssicherheit

Europaweiter Speedmarathon

Polizisten im Gespräch
  • Sicherheit

Sicherheitsbericht 2023 vorgestellt

Lagezentrum des Innenministeriums Baden-Württemberg.
  • Krisenmanagement

Rechnungshof berät Landesverwaltung zum Krisenmanagement

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. April 2024

Der neue Polizeihubschrauber mit fünf Rotorenblättern
  • Polizei

Jahresbilanz der Polizeihubschrauberstaffel 2023

Ein Mann setzt sich eine Spritze mit Heroin in den Arm.
  • Gesundheit

Zahl der Drogentoten deutlich zurückgegangen

Flaggen vor dem Gebäude des Innenministeriums: NATO, Deutschland und Baden-Württemberg
  • Sicherheit

75 Jahre NATO

Podiumsdiskussion Brüssel
  • Katastrophenschutz

Startschuss für EU-Großübung „Magnitude“

Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration.
  • Öffentlicher Dienst

Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte

Ein Polizist trägt beim Einsatz einen hydraulischen Türöffner.
  • Polizei

Erneuter Ermittlungserfolg der Polizei

Sondersitzung des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ zur anstehenden Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni
  • Innere Sicherheit

„Null Toleranz bei Hass und Hetze“

Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz mit dem neuen Leiter des Stabes im Landespolizeipräsidium Axel Mögelin
  • Polizei

Amtseinführung von Axel Mögelin und Mathias Bölle

Kollmar
  • Gedenken

Zum Tod von Siegfried Kollmar

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
  • Sicherheit

Tatverdächtiger aus dem Land­kreis Sigmaringen ermittelt

Landesempfang für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz
  • Bevölkerungsschutz

Empfang für ehrenamtliche Helfer im Bevölkerungsschutz

Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.
  • Sicherheit

Urteil des Landgerichts Stuttgart

Aushubarbeiten für den Umbau der Klosterkirche Pfullingen
  • Städtebau

Land erhöht Fördermittel für Sanierungsprojekte

Neue Einsatzfahrzeuge für die Polizei Baden-Württemberg
  • Polizei

Knapp 1.000 neue Einsatz­fahrzeuge für die Polizei

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
  • Polizei

Verstärkung für die Polizei Baden-Württemberg

// //