Coronavirus

Ab 1. Juli können Ferienlager und Ferienprogramme starten

Kinder spielen und tollen auf einer aus Strohballen gebauten Raupe. (Bild: © dpa)

Angesichts sinkender Infektionszahlen plant das Land weitreichende Öffnungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit. Danach können Ferienlager, Ferienprogramme und ähnliche Angebote ab 1. Juli 2021 starten.

Ferienlager, Ferienprogramme und ähnliche Angebote für Kinder und Jugendliche können ab dem 1. Juli 2021 starten. Eine Änderung der entsprechenden Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit kündigte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Mittwoch, 9. Juni 2021, in einer aktuellen Debatte des Landtags an. Auch für die Tagesangebote gibt es vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen weitere Erleichterungen.

„Monatelang konnten viele Angebote für Kinder und Jugendliche nur eingeschränkt stattfinden. Das ändert sich jetzt“, so Minister Lucha. „Wir werden die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit mit der kommenden Verordnung mutig, sicher und weitreichend öffnen. Was in diesem Sommer mit Schnelltests und Impfung möglich ist, machen wir auch möglich – und vertrauen hier auf das Engagement und die Umsicht der Projektverantwortlichen. Kinder und Jugendliche mussten während der Pandemie oft zurückstecken, deshalb sind weitreichende, aber auch sichere Öffnungen in diesem Bereich nur konsequent.“

Neue Inzidenz-Grenze für weitestgehende Öffnungen

In Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 sollen auch Angebote mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts für getestete, genesene oder geimpfte Personen wieder möglich sein und bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 noch weiter ausgebaut werden können. Mit der Änderung der Verordnung wird darüber hinaus eine neue Inzidenz-Grenze kleiner/gleich zehn eingeführt. Diese sieht weitgehendste Öffnungen vor. In Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 werden die offenen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit zugelassen. Auch Angebote mit Übernachtung im eigenen Haushalt werden in Bezug auf getestete, genesene oder geimpfte Beteiligte weiter geöffnet. Damit können Ferienlager, Stadtranderholungen und Ferienprogramme unter Beachtung von Hygieneregeln je nach Ausgestaltung und Infektionslage in Stufen von 60, 120, 240 und sogar bis zu 360 Teilnehmende und Betreuungskräfte stattfinden.

Die konkreten Regelungen befinden sich derzeit in der Abstimmung und sollen voraussichtlich bereits in der nächsten Woche mit der geänderten Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit veröffentlicht werden.

Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

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