Mit dem Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen“ unterstützt das Land die Gemeinden beim Ausbau ländlicher Wege sowohl für die Landwirtschaft als auch zur Freizeitnutzung. Neun Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von rund 645.000 Euro.
„Auch und gerade in diesen Zeiten zeigt sich die Qualität des Ländlichen Raumes als Naherholungsgebiet. Ein gut ausgebautes ländliches Wegenetz ist nicht nur für die Land- und Forstwirtschaft wichtig, auch Spaziergänger, Radfahrer und Wanderer nutzen dieses, um sich den nötigen Abstand vom Alltag zu verschaffen. Mit dem Förderprogramm ‚Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen‘ unterstützen wir die Gemeinden beim Ausbau ihrer ländlichen Wege“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Neun Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von zusammen 645.471,65 Euro. Damit werden in elf Wegebaumaßnahmen rund 11,4 Kilometer Wege modernisiert. Diese Wege dienen nicht nur der Land- und Forstwirtschaft. Es profitieren alle Bürgerinnen und Bürger von der multifunktionalen Eigenschaft der Wege, da diese auch bestens als Rad-, Wander- oder Spazierwege genutzt werden können. Seit Bestehen des Förderprogramms wurden damit landesweit über 110 Kilometer ländliche Wege grundlegend modernisiert.
„In diesem Jahr war das Förderprogramm gefragter denn je. So wurden von den Kommunen bis Ende Oktober bereits 51 Anträge gestellt, für die das Land Mittel in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro bewilligt hat. Dies zeigt, dass das ländliche Wegenetz ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Gemeinde ist. Der finanzielle Aufwand, ein modernes ländliches Wegenetz zu unterhalten, ist enorm. Deshalb unterstützen wir die Gemeinden bei dieser wichtigen Aufgabe“, sagte der Minister. Das Land hat das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege 2018 ins Leben gerufen und stellt bis 2021 insgesamt zehn Millionen Euro Fördermittel bereit.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Flurneuordnung und Landentwicklung
Die Förderungen im Überblick
Kommune: | Fördersumme: |
Gemeinde Gammelshausen, Gemarkung Gammelshausen | 52.536 Euro |
Stadt Herrenberg, Gemarkungen Mönchberg, Kayh und Kuppingen | 60.336,14 Euro |
Stadt Ilshofen, Gemarkung Eckartshausen | 66.600 Euro |
Stadt Ilshofen: Gemarkung Unteraspach | 73.440 Euro |
Stadt Niedernhall, Gemarkung Niedernhall | 100.000 Euro |
Stadt Niedernhall, Gemarkung Niedernhall | 77.924,66 Euro |
Gemeinde Notzingen, Gemarkung Notzingen | 70.020 Euro |
Gemeinde Salem, Gemarkung Rickenbach | 11.581,60 Euro |
Gemeinde Uttenweiler, Gemarkung Offingen | 39.373,00 Euro |
Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl, Gemarkung Bischoffingen | 58.862,45 Euro |
Gemeinde Weissach, Gemarkung Flacht | 34.797,80 Euro |
Gesamtsumme: | 645.471,65 Euro |