Justiz

50 Jahre Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“

Justizministerin Marion Gentges hat die 50-jährige Tätigkeit der Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ gewürdigt. Die Stiftung verbindet Gläubiger- und Opferschutz mit dem Auftrag zur Resozialisierung.

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Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)
Symbolbild

In 2024 hat die Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ rund 300.000 Euro zinslose Darlehen an 85 ehemalige Straffällige vergeben. Es wurden etwa 20 Prozent mehr Darlehen mit einem um 45 Prozent höheren Volumen vergeben als 2023. Der Fonds ermöglicht damit ehemals Straffälligen einen wirtschaftlichen Neustart und vielfach die Wiedergutmachung der dem Opfer zugefügten Schäden und Schmerzen. Zugleich leistet er damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung des Rückfalls der Betroffenen.

Gentges würdigt die 50-jährige Tätigkeit der Stiftung

Überschuldete Straffällige aus Baden-Württemberg erhalten seit 50 Jahren Hilfe beim Abtragen ihrer Verbindlichkeiten. „Die Stiftung hat sich seit ihrem Bestehen über die Grenzen unseres Landes hinweg einen ausgezeichneten Ruf als Institution erarbeitet, die den Gläubiger- und Opferschutz mit dem Auftrag zur Resozialisierung verbindet. Die seit 1975 ausgezahlte Kreditsumme mit mehr als 26 Millionen Euro und einer Ausfallquote von weniger als sechs Prozent kann sich sehen lassen“, erklärt Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges.

Mit den zinslosen Darlehen der Stiftung werden die Schulden der Straffälligen im Rahmen eines Vergleichs beglichen. Der Straffällige zahlt den Kredit dann in monatlichen Raten an die Stiftung zurück. „Die Reduzierung der Schulden dient sowohl dem Straffälligen als auch der Gesellschaft. Ehemals Straffällige und ihre Familie nutzen die zinslosen Kredite der Stiftung für einen Neuanfang. Gläubiger müssen ihre Forderungen nicht abschreiben, sondern erhalten mit etwa 14 Prozent ihrer Forderungen in 2024 deutlich mehr als sie ohne Darlehen zu erwarten hätten. Schmerzensgeldforderungen von Geschädigten werden regelmäßig in voller Höhe befriedigt.“, so Ministerin Gentges abschließend.

Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“

Die nach dem ehemaligen Justizminister Dr. Traugott Bender benannte Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ wurde im Oktober 1974 beim Justizministerium gegründet und nahm 1975 ihre Arbeit auf. Seitdem wurden bis Ende 2024 bereits 5.416 Darlehen mit einem Volumen von 26.553.111,02 Euro vergeben. Anträge stellen können Gefangene ebenso wie Haftentlassene oder Menschen, die zu Bewährungs- oder Geldstrafen verurteilt wurden. Das Geld wird nach Prüfung durch die Stiftung und Verhandlung mit den Gläubigern direkt an diese ausgezahlt. Der Darlehensnehmer zahlt anschließend das Darlehen an die Stiftung in monatlichen Raten innerhalb von fünf Jahren zurück. Von dem insgesamt vergebenen Darlehensvolumen wurden bereits 24.505.950,62 Euro (92,29 Prozent) an die Stiftung wieder zurückbezahlt. Lediglich Forderungen in Höhe von 1.727.981,24 Euro (6,51 Prozent) mussten abgeschrieben oder erlassen werden.

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