Justiz

330.000 Euro aus Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender

Zur Schuldenregulierung und Schadenswiedergutmachung sind verurteilten Straftätern aus Baden-Württemberg im Jahr 2011 zinslose Darlehen in Höhe von insgesamt rund 330.000 Euro aus dem Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender gewährt worden. Mit dem Geld wurden Gläubigerforderungen von knapp zwei Millionen Euro abgelöst, innerhalb von fünf Jahren müssen die Darlehen in Raten an den Fonds zurückgezahlt werden. „Die Darlehen ermöglichen überschuldeten Straftätern eine echte Chance auf einen straffreien Neuanfang“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart: „Das ist Resozialisierung im besten Sinn.“

Insgesamt 133 Darlehen wurden im vergangenen Jahr bewilligt, womit 698 Gläubigerforderungen abgelöst wurden. „Damit haben die Schuldner knapp 17 Prozent ihrer Forderungen bezahlt“, erklärte der Minister: „Das ist zwar eine geringere Sanierungsquote als in den vergangenen Jahren, als diese bei rund 20 Prozent lag. Allerdings wäre ohne ein Darlehen aus dem Fonds eine Befriedigung der Gläubiger und eine Wiedergutmachung der Schäden, die durch Straftaten entstanden sind, oftmals überhaupt nicht möglich.“ 2010 waren 165 Darlehen bewilligt, insgesamt 540.000 Euro aus dem Resozialisierungsfonds ausbezahlt und damit 972 Gläubigerforderungen abgelöst worden.

„Die Erfahrung zeigt, dass die Darlehensnehmer in aller Regel ihre Chance auf einen Neuanfang nutzen“, stellte Stickelberger fest. Von insgesamt 670 Personen, die ihr Darlehen aus dem Resozialisierungsfonds noch zurückzahlen müssen, seien Ende 2011 genau 13 inhaftiert gewesen. „Die große Mehrheit der Schuldner bleibt straffrei und zahlt das Darlehen ab - und das unter häufig sehr schwierigen Bedingungen. Denn viele von ihnen haben nur wenig Geld zur Verfügung“, so der Minister.

Stiftung „Resozialisierungsfonds“

Die Stiftung „Resozialisierungsfonds“ wurde 1974 beim Justizministerium Baden-Württemberg gegründet. Justizminister war damals Dr. Traugott Bender. Nach dessen Tod im Jahr 1979 wurde die Stiftung in „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ umbenannt.

Durch die Vergabe zinsloser Darlehen hilft die Stiftung Straftätern bei der Schuldenregulierung. Das Geld dient ausschließlich der Schuldentilgung und wird direkt an die jeweiligen Gläubiger ausgezahlt. Die Schuldner müssen das Darlehen binnen fünf Jahren zurückerstatten. Die Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe oder einer Schuldnerberatungsstelle ist Voraussetzung, dass ein Darlehen gewährt wird. Der Höchstbetrag liegt bei 11.000 Euro.

Seit Gründung der Stiftung wurden 4013 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 22,389 Millionen Euro gewährt, ein Darlehen betrug durchschnittlich 5988,08 Euro. Mit dem Geld konnten Ausgangsforderungen in Höhe von 96,9 Millionen Euro abgelöst werden.

Derzeit müssen 670 Personen ihr Darlehen noch tilgen. Insgesamt stehen 1,62 Millionen Euro von ihnen noch aus. Mehr Informationen über den Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender gibt es unter www.resofonds-bw.de

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg

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