Ländlicher Raum

2,7 Millionen Euro für innovative Unternehmen im Ländlichen Raum

Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Bild: © dpa)

In der aktuellen Auswahlrunde der vom Land aufgelegten technologieorientierten Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" haben sieben Unternehmen den Zuschlag für insgesamt 2,7 Millionen Euro Fördermittel erhalten.

„Der Schlüssel für die wirtschaftliche Stärke Baden-Württembergs liegt in der Technologieführerschaft. Im ganzen Land finden sich innovative Unternehmen, die attraktive Arbeitsplätze schaffen – nirgends sind die Lebensverhältnisse im Ländlichen Raum so gut wie in Baden Württemberg. Um die technologische Spitzenstellung in Europa zu erhalten und weiter auszubauen, hat das Land die technologieorientierte Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ bis 2020 aufgelegt. Damit sprechen wir gezielt kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben. In der aktuellen Auswahlrunde haben sieben Unternehmen den Zuschlag für insgesamt 2,7 Millionen Euro Fördermittel erhalten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde.

Die Fördermittel stammen aus dem landeseigenen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Hintergrundinformationen

Aufgenommene Projekte der vierten Auswahlrunde:

  • Löffingen, Breisgau-Hochschwarzwald: ERO-Führungen GmbH (Lineare Führungssysteme und Sondermaschinenbau)
  • Zimmern ob Rottweil, Rottweil: Müller Hydraulik GmbH (Hochdrucksysteme für Zerspanungsmaschinen)
  • Billigheim, Neckar-Odenwald-Kreis: Fischer GmbH & Co. KG für Fischer Elektromotoren GmbH (Elektromotoren für Sonderanwendungen)
  • Forchtenberg, Hohenlohekreis: Baltrusch & Mütsch GmbH (Spezialoberflächen- und Metallbearbeitung)
  • Obersontheim, Schwäbisch Hall: WMB Ventilatoren GmbH (Spezialventilatoren)
  • Eschach, Ostalbkreis: icotek project GmbH & Co. KG für icotek GmbH (Verbindungs- und Verkabelungstechnologie)

Ummendorf, Biberach: LANG Immobilien GmbH & Co. KG für LANG LASER SYSTEM GmbH (Lasertechnik)
Die in der vierten Runde ausgewählten Unternehmen erhalten mit der Förderung einen wichtigen Schub für ihre zukünftige Entwicklung. Sie können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse.

Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen mit dem Programm „Innovation und Energiewende“.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum mit weniger als 100 Beschäftigten. Die Unternehmen müssen hoch innovativ und technologieorientiert sein und das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind.

Der Fördersatz beträgt bis zu 20 Prozent der Investitionssumme, maximal 400.000 Euro. Bezuschusst werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung sowie wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.

Die Antragstellung auf Aufnahme in die Förderlinie erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen beim jeweiligen Regierungspräsidium. Jährlich sind jeweils zwei Auswahlrunden im April und Oktober geplant.

Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR. Die abschließende Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg"

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