Tiere haben keine Stimme. Wir stärken deshalb Tierschutzorganisationen als Anwälte der Tiere: Anerkannte Tierschutzvereine erhalten in Baden-Württemberg Mitwirkungsrechte und ein Verbandsklagerecht. Das sieht ein Gesetz vor, das der Landtag verabschiedet hat.
Sie sind hier:
TIERSCHUTZ