Weltkatzentag

Umfrage zeigt Bedarf von Katzenschutzverordnungen

Die Silhouette einer Katze, die über einen Weidenzaun klettert, zeichnet sich vor dem bei Sonnenaufgang verfärbten Morgenhimmel ab. (Foto: © dpa)

Eine Umfrage des Landestierschutzverbandes zeigt den Bedarf von Katzenschutzverordnungen in Baden-Württemberg. Ziel der Umfrage war es, die Problematik der frei lebenden Katzen sowie die Kastrations- und Versorgungsarbeit aufzuzeigen.

Der Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V., Dachverband mit mehr als 100 Tierschutzvereinen und ihren angeschlossenen Tierheime in Baden-Württemberg, hat von April bis Mai 2019 eine Umfrage zur Versorgung und Kastration freilebender Katzen bei seinen Mitgliedsvereinen durchgeführt. 114 Tierschutzvereine wurden um Teilnahme an der Umfrage gebeten, die Teilnahmequote lag bei etwa der Hälfte.

Ziel der Umfrage war es, die Problematik der frei lebenden Katzen sowie die Kastrations- und Versorgungsarbeit, die durch die regionalen Tierschutzvereine im Land geleistet wird, aufzuzeigen. „Die Ergebnisse verdeutlichen den dringenden Bedarf an Katzenschutzverordnungen“, so ließen die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord und der 1. Vorsitzende des Landestierschutzverband BW, Stefan Hitzler, gemeinsam verlauten. Die Umfrage zeigt, dass nicht nur bezüglich der Anzahl der Katzen, sondern auch in finanzieller Hinsicht, eine Unterstützung der Tierschutzvereine zwingend erforderlich ist. Die teilnehmenden Tierschutzvereine haben im Jahr 2018 rund 4.400 freilebende Katzen und Kater kastriert, was im Mittel 75 Tieren pro Verein entspricht. Bei durchschnittlichen Kastrationskosten von circa 90 Euro je Tier ergibt dies eine Summe von insgesamt 393.000 Euro.

Fundierte Argumentationshilfe für Gespräche

„Wir sehen in den Ergebnissen der Umfrage eine fundierte Argumentationshilfe für Gespräche mit Gemeinden und Behörden, wenn es um den Erlass von weiteren Katzenschutzverordnungen in Baden-Württemberg geht“, so Hitzler. Seit dem Jahr 2013 haben Gemeinden in Baden-Württemberg über § 13b des Tierschutzgesetzes die Möglichkeit zum Erlass von Katzenschutzverordnungen zur Verminderung des Katzenleids freilebender Hauskatzen. Halter von Katzen mit Freigang können darüber zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ihrer Tiere verpflichtet werden. Somit werden erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bei verwilderten Katzengruppen dauerhaft reduziert, was unbedingt notwendig und sinnvoll ist. Leider hat bisher erst eine Gemeinde (Berglen im Rems-Murr-Kreis) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Ein entsprechender Entwurf für eine solche Katzenschutzverordnung nebst umfangreichen Zusatzinformationen zum Thema Katzenschutz findet sich auf der Homepage der Landestierschutzbeauftragten. „Wir hoffen, dass die Ergebnisse der Umfrage weiteren Gemeinden den Anstoß geben, eine Katzenschutzverordnung umzusetzen“, so Stubenbord abschließend.

Landestierschutzverband: Katzenkastrations-Umfrage 2019
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwurf Katzenschutzverordnung (PDF)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Zugehöriger Fragen-Antworten-Katalog (PDF)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landesbeauftragte für Tierschutz

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