Stuttgart - Die im vergangenen Sommer beschlossene Zentralisierung der Grundbuchämter kommt unter der neuen grün-roten Landesregierung auf den Prüfstand. Die Reform werde am Maßstab der Bürgernähe, Servicefreundlichkeit und der sozialen Belange der Betroffenen untersucht, berichtete Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) auf eine Landtagsanfrage der FDP. Sein Ministerium prüfe derzeit alle geplanten Standorte. Stickelberger erklärte, es könne durchaus eine Änderung der elf Grundbuchämter geben.
Mit der Verabschiedung des vom damaligen Justizminister Ulrich Goll (FDP) vorgelegten Gesetzes hatte der Landtag beschlossen, die bestehenden 673 Grundbuchämter in Baden-Württemberg bis Ende 2017 sukzessive aufzulösen und als Grundbuchabteilungen in die elf Amtsgerichte Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis), Maulbronn (Enzkreis), Achern (Ortenaukreis), Emmendingen, Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis), Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis), Heilbronn, Waiblingen (Rems-Murr-Kreis), Böblingen, Sigmaringen und Ulm einzugliedern.
Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung folgte einer Empfehlung des Rechnungshofes und versprach sich von der Reform einen Spareffekt, denn das Personal sollte von 1300 staatlichen und kommunalen Mitarbeitern auf 650 bis 750 staatliche Beschäftigte reduziert werden. Dieses Gesetz war allerdings nicht nur in der Opposition, sondern auch in der CDU umstritten.
Quelle:
dpa/lsw