Mehr Tierschutz, mehr Naturschutz, weniger Bürokratie – der Landtag hat das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verabschiedet. Baden-Württemberg passt damit sein Jagdrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen an.
„Endlich nimmt Baden-Württemberg das Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes und unsere Verpflichtung aus der Landesverfassung ernst und setzt sie im modernen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz praxistauglich um“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.
Verbot von Totschlagfallen und Abschuss von Haustieren
Das neue Gesetz stärkt den Tierschutz beispielsweise durch ein Verbot von Totschlagfallen. Auch Haustiere dürfen von Jägern künftig grundsätzlich nicht mehr abgeschossen werden.
Durch das Fütterungsverbot und eine zweimonatige Jagdruhezeit fließen aktuelle wildökologische Erkenntnisse in die jagdrechtlichen Vorschriften ein. „Das innovative Schalenmodell, das Tierarten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Stufen zur Nutzung, Entwicklung oder zum Schutz einordnet, bringt Jagd und Naturschutz zusammen. Es stärkt die Bedeutung der Jagd und würdigt das Engagement der Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg“, sagte Bonde.
Dem neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ging eine umfassende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden voraus. Das Gesetz kann wie geplant zum neuen Jagdjahr am 1. April 2015 in Kraft treten. Es löst das bisherige Landesjagdgesetz aus dem Jahr 1996 ab.