Chancengleichheit

Mehr Chancengleichheit im öffentlichen Dienst

Der Landtag hat das Chancengleichheitsgesetz verabschiedet. Frauen im öffentlichen Dienst werden dadurch künftig besser beruflich gefördert. Das Gesetz erweitert die Rechte der Beauftragten für Chancengleichheit und verbessert die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

„Gleichberechtigung wird noch längst nicht bei allen großgeschrieben, auch hier in Baden-Württemberg nicht“, begründet Sozialministerin Katrin Altpeter das Gesetz. Es sei Aufgabe der Landesregierung, die Chancengleichheit von Frauen und Männern voranzubringen, Baden-Württemberg dürfe kein frauenpolitisches Entwicklungsland bleiben. „Wir wollen die Chancengleichheit vor allem auf der kommunalen Ebene stärken“, sagte Altpeter.

Gleichstellungsbeauftragte werden gestärkt

Mit dem Gesetz werden die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Beauftragten für Chancengleichheit ausgeweitet und verbindlich geregelt. Gleichstellungsbeauftragte werden künftig stärker in den Bewerbungsprozess eingebunden. Sie sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden und von ihren anderweitigen dienstlichen Verpflichtungen in bestimmtem Umfang zu entlasten.

Chancengleichheitspläne – Belohnung für Gleichstellungserfolg

Jede personalverwaltende Dienststelle mit 50 oder mehr Beschäftigten muss einen Chancengleichheitsplan erstellen. Darin ist festzulegen, mit welchen personellen, organisatorischen, fortbildenden und qualifizierenden Maßnahmen die Frauenanteile auf allen Ebenen sowie allen Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben erhöht werden, bis eine paritätische Besetzung erreicht ist.

Der Chancengleichheitsplan muss veröffentlicht werden. Davon verspricht sich die Landesregierung laut Ministerin Altpeter mehr Transparenz. Als Anreiz, die Parität durchzusetzen, werden Dienststellen von etlichen Pflichten entbunden, sobald das Gesetzesziel erreicht ist.

Gleichstellungsbeauftragte werden Pflicht

Herzstück des Gesetzes ist die Einsetzung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in allen baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen sowie Städten ab 50.000 Einwohnern. Bisher stand es den Gemeinden und Landkreisen frei, wie sie sicherstellen, dass Aufgaben der Chancengleichheit wahrgenommen werden. Die Stadt- und Landkreise mussten lediglich eine Organisationseinheit oder Person benennen, die diese Aufgabe wahrnimmt.

Mehr Frauen in Gremien

Da sich die bisherigen Regelungen für die Besetzung von Gremien nach den Worten von Ministerin Altpeter als nicht ausreichend erwiesen haben und Frauen dort weiterhin unterrepräsentiert seien, werden sie nun verbindlich festgeschrieben.

Gremien, für die dem Land ein Berufungs-, Entsende- oder Vorschlagsrecht zusteht, sind demnach künftig zu mindestens vierzig Prozent mit Frauen zu besetzen. Als Gremien gelten alle auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Beiräte, Kommissionen, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie sonstige Kollegialorgane und vergleichbare Mitwirkungsgremien, unabhängig von ihrer Bezeichnung.

Ausnahmen sind nur aus besonderen Gründen zulässig, etwa wenn die Ausübung des Mandats an bestimmte Dienstposten gebunden ist.

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Landesverwaltung muss künftig auch geeignete Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf schaffen. Dazu gehöre vor allem eine familien- oder pflegegerechte Arbeitszeit. „Die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist nicht nur ein reines Frauenthema, sondern betrifft Frauen und Männer gleichermaßen“, begründete Altpeter dies.

Die Dienststellen sind verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an Teilzeitbeschäftigung und Telearbeit zu schaffen und Beurlaubungen zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben zu ermöglichen. Kein Mitarbeiter darf durch die Inanspruchnahme von Teilzeit, Beurlaubungen oder Telearbeit einen beruflichen Nachteil erleiden.

Doch mit dem Gesetz sei noch nicht das Ende des Kampfes um Gleichberechtigung erreicht, betonte die Sozialministerin, man müsse immer wieder über die Strukturen nachdenken. Aber: „Mit der Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes haben wir die Chance, uns wieder auf die Gewinnerseite zu bringen.“

Pressemitteilung

Interaktive Zwischenbilanz: Gleiche Chancen für Frauen und Männer

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