Das aktuelle Jagdgesetz in Baden-Württemberg ist Jahrzehnte alt. „Wir brauchen ein modernes Jagdrecht. Denn viele Regelungen sind in der Gesellschaft umstritten und wissenschaftlich nicht mehr haltbar“, sagt der zuständige Minister Alexander Bonde im Video-Interview.
Tierschutz ist inzwischen Staatsziel im Grundgesetz, und auch die Landeverfassung räumt dem Tierschutz einen hohen Stellenwert ein. Auch die Erkenntnisse über Wildtiere haben sich in den vergangenen Jahrzenten deutlich verändert. All das fände sich im aktuellen Jagdgesetz nicht wieder. „Deshalb braucht es jetzt ein neues Jagdgesetz, das die Interessen von Jagd, Tierschutz und Naturschutz zusammenbringt“, so Minister Alexander Bonde.
So sei es im aktuellen Gesetz noch erlaubt, dass Hunde und Katzen durch die Jagd getötet würden. „Das ist mit dem Tierschutz- und Grundgesetz nicht mehr vereinbar, deshalb wollen wir das untersagen“, sagte der Minister. Ebenso wolle man den Einsatz von Totschlagfallen künftig verhindern. „Um den Natur- und Tierschutz gerecht zu werden, wollen wir das Wildtiere zwei Monate im Jahr auch Ruhe bekommen“, so Bonde weiter. Ausnahmen gebe es für Wildschweine, hier habe man einen tragfähigen Kompromiss mit den Jägern gefunden.
„Wir haben an einer Reihe von Stellen das Jagdrecht vereinfacht, beispielsweise behördlich angeordnete Abschusspläne abgeschafft, um Bürokratie zu sparen.“ Mit der Vereinfachung der Abrechnung von Wildschäden habe man zudem die Kommunen entlastet, machte der Minister deutlich.
„Das Gesetz bietet der Jagd die Chance, sich als moderne Jagd darzustellen.“ Sie können deutlich machen, dass Jäger nicht nur Tiere jagen, sondern durch Hege und Pflege auch einen wichtigen Beitrag im Naturschutz leisten, hob Minister Alexander Bonde hervor.