Mannheim/Stuttgart - Die Bahn muss die Bauarbeiten am sogenannten Grundwassermanagement für den geplanten Tiefbahnhof Stuttgart 21 vorläufig einstellen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat bestimmte Bauarbeiten im Stuttgarter Schlossgarten gestoppt. Am Grundwassermanagement dürfen vorerst keine weiteren Rohre verlegt werden. Das geht aus dem Eilbeschluss hervor, den der VGH am Donnerstag vorlegte. Das Gericht folgte einem Antrag des Umweltverbandes BUND. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (Az.: 5 S 2101/11).
Hintergrund sind Planänderungen der Bahn, die nur in einem sogenannten vereinfachten Planfeststellungsverfahren vom Eisenbahnbundesamt genehmigt worden waren - ohne die eigentlich vorgeschriebene Anhörung von Umweltverbänden. Die Eilentscheidung sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Planänderung der Bahn trotzdem noch für rechtmäßig erklärt wird. Zu der Klage des BUND müsse die Bahn nach eigenen Angaben bis zum 31. Oktober Stellung nehmen, erst danach werde beim VGH mündlich verhandelt.
Quelle:
dpa/lsw