Inklusion

Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung kommt voran

Es geht voran bei der Inklusion: In Zukunft sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Baden-Württemberg gemeinsam zur Schule gehen und zusammen unterrichtet werden können. Das sehen die Eckpunkte zur Inklusion vor, die die Landesregierung beschlossen hat.

Zentrale Neuerung der Pläne: Die Sonderschulpflicht für Kinder mit Behinderung wird abgeschafft. „Die Eltern haben dann ein Wahlrecht, entweder ihr Kind mit Behinderung auf eine sonderpädagogische Einrichtung oder auf eine Regelschule zu schicken“, erklärt Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Video-Interview. Jedes Kind mit Behinderung soll also in Zukunft wohnortnah eine Regelschule besuchen können. Eltern haben aber nicht den Anspruch, ihr Kind auf eine bestimmte Wunschschule zu schicken. „Wahlfreiheit heißt nicht, dass man auch die konkrete Schule auswählen kann“, so der Ministerpräsident. Der Grund ist einfach: Die Qualität des inklusiven Angebots muss stimmen. Einem Kind mit Behinderung wäre nicht geholfen, wenn es auf eine bestimmte Regelschule ginge, ohne dass dort die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind.

Zusätzliche Lehrkräfte für inklusiven Unterricht

In der Praxis wird beim gemeinsamen Lernen der Tandem-Unterricht durch zwei Lehrer eine wichtige Rolle spielen: „Kinder, die unterschiedlich sind, werden dabei von unterschiedlichen Lehrern im selben Raum oder derselben Gruppe unterrichtet“, so Kretschmann. „Zieldifferenter Unterricht“ lautet das Stichwort. Dabei haben nicht mehr alle Kinder einer Klasse das gleiche Lernziel. So kann etwa ein Kind mit geistiger Behinderung andere individuelle Lernziele haben als seine nichtbehinderten Klassenkameraden.

Für das gemeinsame Lernen wird die Landesregierung zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer beschäftigen. „Wir stellen schon für das nächste Schuljahr 200 Sonderpädagogen mehr ein“, so Kretschmann. Diese werden zur Inklusion an Regelschulen eingesetzt.

Sonderschulen werden nicht abgeschafft

Das Land wird die Sonderschulpflicht abschaffen, nicht aber die Sonderschulen. „Es gibt viele Eltern, die wünschen, dass ihre Kinder auf Sonderschulen unterrichtet werden. Das wollen wir gewährleisten“, macht Kretschmann deutlich. Außerdem werde auch in Zukunft die sonderpädagogische Kompetenz dieser Schulen benötigt.

Der Ministerpräsident betont im Interview, dass Inklusion die Aufgabe aller Schularten „von der Grundschule bis zum Gymnasium“ sei. Die Inklusion soll mit Änderung des Schulgesetzes ab dem Schuljahr 2015/16 an den Schulen im Land umgesetzt werden.

Pressemitteilung

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