Baden-Württemberg lebt von seiner Innovationskraft: Mit dem neuen Landeshochschulgesetz sorgt die Landesregierung dafür, dass die Hochschulen im Südwesten noch leistungsfähiger werden. Davon profitieren Studierende und Wissenschaftler.
„Hochschulen brauchen Freiräume, um innovativ und kreativ sein zu können“, machte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag deutlich. „Und diese gewährt ihnen das neue Landeshochschulgesetz.“
Der Wohlstand Baden-Württembergs gründe auf Innovation und Technologie, so Bauer. Leistungsstarke Hochschulen mit starker Forschung und Wissenschaft seien deshalb die beste Zukunftsvorsorge. Und mit dem neuen Landeshochschulgesetz sorge die Landesregierung dafür, dass die Hochschulen im Südwesten ihre Leistungsfähigkeit erhalten und steigern können.
Konkret sorgt das neue Hochschulgesetz dafür, dass Wissenschaftler gut arbeiten können und die Studierenden beste Studienbedingungen vorfinden. „Wir haben in intensivem Dialog mit den Beteiligten passgenaue Lösungen für unsere Hochschulen gesucht“, so Bauer. „Es geht uns um Qualität, aber wir wissen sehr genau: gute Wissenschaft kann man durch Politik nicht verordnen.“ Es sei vielmehr Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass sich die Wissenschaft von allein gut entwickeln könne. „Diesen Geist atmet das neue Landeshochschulgesetz“, so die Ministerin.