Auszeichnung

Friedensnobelpreis für Nadia Murad

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Die Menschenrechtsaktivistin Nadia Murad Basee Taha (Bild: © dpa)

Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad bedankte sich beim Festakt im Osloer Rathaus besonders bei Baden-Württemberg und Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Das Land hatte mit einem Sonderkontingent 1.000 Frauen und Mädchen vor dem sogenannten Islamischen Staat in Sicherheit gebracht.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat den Einsatz jesidischer Frauen im Kampf gegen Versklavung, Menschenhandel und sexuellen Missbrauch gewürdigt. Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad und andere der rund 1.000 Frauen aus dem Sonderkontingent hätten bei der Verleihung der Auszeichnung in Oslo erklärt, dass sie nur dank der Aufnahme im deutschen Südwesten frei sprechen könnten. „Wir konnten ihnen die Möglichkeiten geben, doch die Frauen selbst haben unglaubliche Stärke gezeigt“, sagte der Regierungschef in Norwegen am Montag. Er sei dankbar, dass die wegen ihres Glaubens im Irak verfolgten Frauen und Kinder eine zweite Heimat im Baden-Württemberg gefunden hätten.  

Die Jesidin Murad und der kongolesische Arzt Denis Mukwege sind am Montag mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden. Die irakische Menschenrechtsaktivistin Murad wurde selbst gefangen gehalten und brutal missbraucht. Inzwischen lebt sie in Baden-Württemberg und den USA und kämpft dafür, dass die Terroristen vor ein internationales Gericht kommen.

Bei einer Pressekonferenz im Vorfeld der Verleihung am Sonntag forderten die beiden Preisträger die Weltgemeinschaft auf, Gewalt gegen Frauen in Kriegen zu bekämpfen. „Dieser eine Preis kann die Gewalt gegen Frauen und Kinder nicht ungeschehen machen“, sagte Murad. „Aber er kann Türen öffnen, sodass wir noch mehr Regierungen dazu bringen können, dass diese Taten zur Anklage kommen.“

Baden-Württemberg unterstützt die Frauen und Mädchen aus dem Sonderkontingent weiter

„Wir haben einen Punkt erreicht, an dem es nicht ausreicht, darüber zu reden und es anzuprangern“, sagte der Gynäkologe Mukwege. „Wir müssen nun wirklich handeln.“

Das Staatsministerium unterstrich, dass kein Fall bekannt sei, bei dem Jesidinnen unfreiwillig aus dem Sonderkontingent ausgeschieden und in ihr Herkunftsland zurückgeschickt worden seien. Frauen aus dem Sonderkontingent können grundsätzlich Familiennachzug beantragen, dieser setzt aber nach Angaben der Regierungszentrale ausreichenden Wohnraum und einen gesicherten Lebensunterhalt voraus.

Nachdem 15 Frauen 2015/16 erfolgreich einen Antrag auf Asyl gestellt hatten, sind laut Staatsministerium noch zwei Verfahren mit ungewissem Ausgang anhängig. Aus dem Asyl heraus ist es einfacher, Familienzusammenführung zu beantragen. Das Staatsministerium hatte aber davon abgeraten, weil mit der Antragstellung der sichere Aufenthaltstitel im Rahmen des Sonderkontingents erlischt. Es sei der Landesregierung ein Anliegen, diesen besonders schutzbedürftigen Menschen auch weiterhin eine Bleibeperspektive zu bieten. Staatsministerium und Innenministerium wollen nun gemeinsam für die wenigen Einzelfälle eine Lösung finden.

Quelle:

/red mit dpa

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