Wahlen

Informationen zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen 2014

Am 25. Mai 2014 wird das Europäische Parlament gewählt. Am gleichen Tag finden in Baden-Württemberg auch die Kommunalwahlen statt. Im Folgenden finden Sie  Informationen zu diesen Wahlen.

Europawahl

Am 25. Mai 2014 wird zum achten Mal in allgemeiner, unmittelbarer, freier, geheimer und innerhalb Deutschlands auch gleicher Wahl das Europäische Parlament gewählt. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre gewählt, zuletzt 2009. In Deutschland sind 64,4 Millionen, darunter knapp 61,4 Millionen Deutsche und rund 2,9 Millionen weitere in Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt. In Baden-Württemberg sind ersten Vorausrechnungen zufolge rd. 8,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Stimme abzugeben. Die genaue Zahl der Wahlberechtigten wird erst in der Wahlnacht vorliegen, wenn alle Stadt- und Landkreise die Wahlberechtigtenzahlen zusammen mit dem Wahlergebnis gemeldet haben.

Bei der Europawahl 2014 sind nicht nur Deutsche wahlberechtigt, sondern auch Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (sogenannte Unionsbürger), die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Die in Baden-Württemberg lebenden wahlberechtigten Italiener werden mit etwa 152.000 Wahlberechtigten mit Abstand die größte Gruppe stellen, gefolgt von den Kroaten mit rund 72.000, den Griechen mit etwa 67.000, den Polen mit rund 58.000 und den Rumänen mit etwa 53.000 Wahlberechtigten.

In den Wahllokalen kann zwischen 8.00 und 18.00 Uhr gewählt werden. Auf dem Stimmzettel für Baden-Württemberg finden sich die zugelassenen Parteien mit den jeweils ersten zehn Bewerbern. Die Europawahl in Deutschland ist eine reine Verhältniswahl nach Listen. Wahlkreise gibt es daher nicht. Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er eine der Parteien wählt. Bis zur Europawahl 2009 wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine 5-Prozent-Sperrklausel angewandt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2014 gibt es bei der Europawahl 2014 keine Sperrklausel mehr.

Das Europäische Parlament mit Sitz in Brüssel und Straßburg ist die Vertretung der Völker der in der Europäischen Union zusammengeschlossenen Staaten und setzt sich aus Abgeordneten aller Mitgliedstaaten zusammen. Von den insgesamt 751 Abgeordneten entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland 96. Das Europäische Parlament nimmt sehr unterschiedliche Aufgaben wahr: Es bestimmt über Gesetze mit, die in allen 28 Mitgliedstaaten gelten und entscheidet über die internationalen Abkommen sowie über den Haushalt der Europäischen Union. Im Fokus all seiner Aufgaben steht dabei das Gemeinschaftsinteresse. So engagiert es sich für den sozialen Ausgleich in Europa, für den Abbau der Arbeitslosigkeit und für das wirtschaftliche Wachstum in der ganzen Gemeinschaft. Wichtig ist dem Europäischen Parlament auch der Schutz der Umwelt und der Verbraucher. Die Europawahl 2014 wird zudem darüber entscheiden, wer Nachfolgerin oder Nachfolger des Präsidenten der Europäischen Union wird. Denn erstmals werden die Staats- und Regierungschefs den Ausgang der Europawahl zu berücksichtigen haben, wenn sie den Kandidaten für dieses Amt bestimmen, der dann vom neugewählten Europäischen Parlament gewählt wird.

Jeder Unionsbürger kann frei entscheiden, ob er in Deutschland oder in seinem Herkunftsland an der Europawahl 2004 teilnimmt. Eine mehrfache Wahlteilnahme ist jedoch unzulässig.

Weitere Informationen zur Europawahl:

Staatsministerium: Europa geht wählen - machen Sie mit!

Wahlaufruf und letzte Tipps der Landeswahlleiterin zur Europawahl 2014

Bundeswahlleiter: Europawahl 2014

Statistisches Landesamt: Ergebnisse der Europawahl

Kommunalwahlen

Ebenfalls am 25. Mai 2014 finden die Kommunalwahlen statt. In den 1.101 baden-württembergischen Städten und Gemeinden sowie in den 35 Landkreisen werden die Gemeinderäte und Kreisräte, in vielen Gemeinden auch die Ortschaftsräte, für die nächsten fünf Jahre gewählt.

Rund 21.000 ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger kümmern sich in den Gemeinderäten und Kreistagen um die Fragen vor Ort:

  • auf Gemeindeebene beispielsweise um den Bau von Schulen, Kindertagesstätten, Stadthallen und Kläranlagen, um das Anlegen von Friedhöfen, Grünanlagen und Spielplätzen, um die Gewerbeansiedlung und die Ausweisung von Baugebieten;
  • auf Kreisebene beispielsweise um den Bau und die Unterhaltung von beruflichen Schulen, Krankenhäusern und Kreisstraßen sowie um die Abfallbeseitigung.

Wie die Zukunft ihrer Gemeinde, ihrer Stadt, ihres Landkreises aussehen soll, bestimmen die Bürgerinnen und Bürger mit, indem sie die Vertreterinnen und Vertreter ihres Vertrauens in die Gemeinderäte und Kreistage entsenden. Neben Wahlvorschlägen von Parteien können auch örtliche Wählervereinigungen gewählt werden. Wahlberechtigt sind bei den Kommunalwahlen generell auch die bei uns lebenden Bürgerinnen und Bürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Erstmals sind bei Kommunalwahlen auch Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt.

Baden-Württemberg hat seit seinem Entstehen vor über 60 Jahren ein betont wählerfreundliches Kommunalwahlrecht. Niemand muss den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung „im Paket“ annehmen, sondern jeder kann seine Stimmen ganz gezielt einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern seines Vertrauens geben. Die Wählerinnen und Wähler haben die Auswahl. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte in seiner Gemeinde bzw. Kreisräte in seinem Wahlkreis zu wählen sind. Die Wählerinnen und Wähler können den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren) und auch Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren).http://www.kommunalwahl-bw.de/

Außerdem wird am 25. Mai 2014 in den Städten und Gemeinden der Region Stuttgart (Stadt Stuttgart sowie Landkreise Esslingen, Böblingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis) die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart gewählt. Hier hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme, mit der einer der auf dem Stimmzettel aufgeführten Wahlvorschläge gewählt werden kann.

Die Ergebnisse der Kommunalwahlen werden in den Tagen nach der Wahl von den jeweiligen Gemeinden und Landkreisen auf ihrer Homepage sowie zentral vom Statistischen Landesamt im Internet veröffentlicht. Das Statistische Landesamt informiert ständig aktuell über Zwischenergebnisse.

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen:

Informationen zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014

Innenministerium: Kommunalwahlen

Landeszentrale für politische Bildung:Kommunalwahlen 2014

service-bw: Kommunalwahlen

Statistisches Landesamt: Ergebnisse der Kommunalwahlen

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