Stuttgart - Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung hat mit dem Einstieg beim Energieversorger EnBW gegen die Verfassung verstoßen. Dies hat der Staatsgerichtshof am Donnerstag in Stuttgart entschieden. Die Richter gaben damit Grünen und SPD recht. Die Regierung von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hätte das Milliarden-Geschäft nicht am Landtag vorbei abwickeln dürfen, erklärte der Vorsitzende Richter Eberhard Stilz.
Der frühere Finanzminister Willi Stächele (CDU) hat demnach die Verfassung verletzt, als er für den Aktien-Deal mit einem Volumen von knapp 4,7 Milliarden Euro ein Notbewilligungsrecht wahrnahm. Er habe so das Haushaltsrecht des Landtags umgangen, sagte Stilz. Das Budgetrecht des Parlaments sei ein «Kernelement der Gewaltenteilung».
Kretschmann: Guter Tag für die Demokratie in Baden-Württemberg
Ministerpräsident Winfried Kretschmann begrüßte die Entscheidung: „Heute ist ein guter Tag für die Demokratie in Baden-Württemberg. Es freut mich sehr, dass der Staatsgerichtshof unsere Auffassung teilt, dass der am Parlament vorbei erfolgte Ankauf der EnBW-Anteile durch die Mappus-Regierung verfassungswidrig gewesen ist.“ Es sei wichtig, dass somit offiziell klar gestellt wurde, dass man so mit den Parlamentariern nicht umgehen könne. „Es kann und darf nicht sein, dass eine Regierung Geschäfte in solchen Größenordnungen in Nacht- und Nebelaktionen am Landtag vorbei tätigt – unsere Kritik an der Vorgehensweise von Schwarz-Gelb hat sich als vollkommen richtig erwiesen.“
Auch Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: "Damit stärkt der Staatsgerichtshof die parlamentarische Demokratie. Das Haushaltsrecht des Parlaments ist ein hohes Gut, das nicht umgangen werden darf. Als Finanzminister werde ich mich selbstverständlich daran halten."
Quelle:
dpa/lsw / Online-Redaktion