Corona-Verordnung

Bußgelder für falsche Angabe von Kontaktdaten

Ein Hochzeitspaar wird vor der Kirche mit Blütenblättern beworfen.

Wer falsche Kontaktdaten angibt, kann künftig mit einem Bußgeld belangt werden. Bei lokal starkem Infektionsgeschehen kann es zudem zu Einschränkungen bei privaten Feiern kommen. Hier haben wir alle Informationen für Sie zusammengestellt.

Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 29. September passen wir die Corona-Verordnung des Landes an. Die Änderungen treten ab dem 11. Oktober 2020 in Kraft.

In der Gastronomie geben manche Gäste immer wieder falsche Kontaktdaten an. Dies verhindert, dass das Gesundheitsamt bei einer Infektion die Kontakte schnell und sicher nachverfolgen kann. Zudem gefährden sich diese Personen selbst und andere, wenn sie nicht über eine mögliche Infektion informiert werden können. Eine Abklärung durch einen PCR-Test ist dann nicht möglich und die Infektion kann in der Familie, dem Freundeskreis sowie unter Kolleginnen und Kollegen weitergetragen werden. Das Gefährdet vor allem Menschen, die zur Risikogruppe gehören.

Dieses Verhalten ist verantwortungslos, da es den Behörden erschwert, durch eine effiziente Kontaktnachverfolgung die Pandemie weiter einzudämmen und die Infektionszahlen unter Kontrolle zu halten. Daher hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz darauf verständigt, Personen, die falsche Angaben machen, mit einem Bußgeld zu belegen. Wer sich weigert, seine Kontaktdaten richtig und komplett anzugeben, darf das gastronomische Angebot, das Geschäft oder die Veranstaltung nicht besuchen beziehungsweise die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen.

Lokale Einschränkungen beim steigenden Infektionszahlen

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat zudem beschlossen, bei einem starken lokalen Infektionsgeschehen vor Ort die Maßnahmen zum Infektionsschutz zu verstärken. Dies betrifft vor allem private Veranstaltungen. Denn es kommt gerade auf privaten Veranstaltungen und Familienfeiern immer wieder zu zahlreichen Ansteckungen – zu sogenannten „Superspreading-Events“. Da bei vielen die Erkrankung nur mit milden Symptomen oder gar ohne Symptome verläuft und infizierte Personen auch schon bis zu 48 Stunden vor den ersten Symptomen ansteckend sind, sind Veranstaltungen mit engen Kontakten zu vielen Menschen besonders gefährdend.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz – also wie viele Neuinfektionen es pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen gibt – in einem Stadt- oder Landkreis auf über 35 steigen, gibt es vor Ort weitere Einschränkungen. Dann gilt für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen eine Obergrenze von maximal 50 Teilnehmern. Für private Feiern in privaten Räumen wird empfohlen, nicht mit mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu feiern.

Wird die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten, wird die Teilnehmerzahl bei Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 25 Teilnehmende beschränkt werden. Für private Räume gilt dann die Empfehlung von maximal zehn Personen.

Diese regional umzusetzenden Infektionsschutzmaßnahmen können allerdings nicht über die allgemeine Corona-Verordnung des Landes geregelt werden, sondern durch Allgemeinverfügungen der zuständigen Gesundheitsbehörden in den Städten und Kreisen auf der Grundlage eines Erlasses des Ministeriums für Soziales und Integration. Über die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen informieren wir auf Baden-Württemberg.de, über unseren Twitterkanal und über unseren Messenger-Dienst so früh wie möglich. Lokale Informationen finden Sie auch bei Ihrer Kommune.

Sollten Sie eine Feier planen empfiehlt es sich daher, die aktuellen Zahlen und die Bekanntmachungen über Allgemeinverfügungen in Ihrem Stadt- oder Landkreis zu beobachten. Die aktuellen Zahlen veröffentlichen wir täglich aktuell auf Baden-Württemberg.de.

Diese Maßnahmen sind unabhängig von der Ausrufung der 2. Pandemiestufe am 6. Oktober 2020, die vor allem administrative Auswirkungen hat.

Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten und den möglichen Bußgeldern

Fragen und Antworten zu möglichen Einschränkungen bei privaten Feiern

Sollte die 7-Tage-Inzidenz – also wie viele Neuinfektionen es pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen gibt – in einem Stadt- oder Landkreis auf über 35 steigen, gibt es vor Ort weitere Einschränkungen. Dann gilt für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen eine Obergrenze von maximal 50 Teilnehmern. Für private Feiern in privaten Räumen wird empfohlen, nicht mit mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu feiern. Wird die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten, wird die Teilnehmerzahl bei Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 25 Teilnehmende beschränkt werden. Für private Räume gilt dann die Empfehlung von maximal zehn Personen.

Die zuständigen Behörden in den jeweiligen Kommunen beziehungsweise Stadt- und Landkreise sind die Ordnungsämter und Gesundheitsämter.

Weitere Meldungen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. April 2024

Zwei junge Frauen zeigen auf den Monitor und diskutieren gemeinsam über die Präsentation am Computer.
  • Fachkräfte

Landesregierung startet Fachkräfteinitiative

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
  • Integration

Land unterstützt Integrationsprojekte

Porträtbild von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
  • Wirtschaft

Reise mit Handwerksdelegation nach Polen

Über einem Modell eines Konferenzraums steht der Text „Popup Labor Baden-Württemberg – Machen Sie mit!“
  • Innovation

„Popup Labor BW“ in Neresheim und Heidenheim

Ein Schüler nimmt am Unterricht mit Hilfe von einem Laptop teil.
  • Schule

Digitaler Arbeitsplatz für Lehrkräfte startet

von links nach rechts: Staatssekretär Arne Braun; Johannes Graf-Hauber, Kaufmännischer Intendant des Badischen Staatstheaters Karlsruhe und Dr. Frank Mentrup, Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender des Badischen Staatstheaters Karlsruhe
  • Kultur

Neuer Kaufmännischer Inten­dant am Badischen Staatstheater

Dr. Renate Kaplan
  • VERWALTUNG

Neue Leitung beim Finanzamt Biberach

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und der lombardische Staatssekretär für internationale Angelegenheiten Raffaele Cattaneo (rechts)
  • Europa

Land übergibt Präsidentschaft der „Vier Motoren für Europa“

Portraitaufnahme Herr Döhring
  • Verwaltung

Neue Leitung beim Finanzamt Ettlingen

Eine Mitarbeiterin der Kunsthalle Mannheim steht im Atrium vor der digitalen Monitor-Wand „Collection Wall“ und betrachtet ein Kunstwerk. Auf dem Touchscreen können Besucher interaktiv einen Blick in die Sammlung und auch ins sonst verborgene Depot werfen (Bild: picture-alliance/Uwe Anspach/dpa).
  • Kunst und Kultur

Zwölf nichtstaatliche Museen gefördert

Ein Stempel mit der Aufschrift "Bürokratie" liegt auf Papieren.
  • Wirtschaft

Nachbesserungen bei Büro­kratieentlastung gefordert

Ländlicher Raum
  • Ländlicher Raum

Abschluss von „CREATE FOR CULTURE“

  • Startup BW

Gewinner des JUNIOR Landeswettbewerbs

Im Energiepark Mainz ist der verdichtete grüne Wasserstoff aus einem Elektrolyseur in Tanks gelagert.
  • Wasserstoff

Ausgestaltung des Wasserstoffkernnetzes

Netzwerkkabel stecken in einem Serverraum in einem Switch. (Foto: © dpa)
  • Justiz

Gentges kritisiert Einigung zur Datenspeicherung

Hand mit Smartphone in der Hand, auf dem Bildschirm sieht man die App TikTok, im Hintergrund ist das Neue Schloss Stuttgart zu sehen
  • Soziale Medien

Finanzministerium startet TikTok-Kanal

Ein Steinmetz bearbeitet einen Schilfsandstein aus Baden-Württemberg bei der Sanierung eines historischen Gebäudes.
  • Denkmalförderung

Rund 5,1 Millionen Euro für 51 Kulturdenkmale

Unterer Stammabschnitt der Großvatertanne im ehemaligen Bannwald Wilder See in der Kernzone des Nationalparks Schwarzwald
  • Nationalpark Schwarzwald

Verhandlungen zum Tausch von Waldflächen

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
  • Wirtschaft

Herausforderungen bei nachhaltigen Lieferketten

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. April 2024

Außenansicht des Klinikums Ludwigsburg mit fliegendem Hubschrauber
  • Gesundheit

248 Millionen Euro für Krankenhäuser

Gäste im Neuen Schloss sitzen an Tischen, Minister Manne Lucha steht und spricht in Mikrofon.
  • Integration

Empfang zum Fastenbrechen vor Ende des Ramadan

Feldweg
  • Ländlicher Raum

Land fördert Flurneuordnungen im Neckar-Odenwald-Kreis

Open Innovation Kongress 2024
  • Innovation

Open Innovation-Kongress Baden-Württemberg 2024

// //