Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus' betroffen sind. Dazu gibt es einen Überblick und häufig dazu gestellte Fragen. Auch steuerliche Fragen etwa zur Kurzarbeit oder der Absetzbarkeit von Kosten werden umfassend beantwortet.
Steuerliche Hilfen im Überblick (PDF)
Antworten auf häufig gestellt Fragen gibt es beim Bundesfinanzministerium zum Download.
Um Unternehmen zu unterstützen, bekommen sie die Möglichkeit, bereits fällige oder noch fällig werdende Steuerzahlungen zu stunden. Durch einen Erlass des Bundes- und der Landesfinanzministerien wird die Bearbeitung der Anträge erleichtert. Ab sofort sind keine Einzelfallprüfungen oder Ermessensentscheidungen mehr notwendig. Damit werden zum Beispiel keine strengen Anforderungen mehr an den Nachweis der Voraussetzungen für eine Stundung gelegt. Dies gilt für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Ein wesentliches Instrument ist dabei das Verschieben des Zeitpunktes der Steuerzahlung, um so mehr Liquidität bei den Unternehmen zu erhalten. Außerdem wird in diesen Fällen auf die Stundungszinsen verzichtet.
Sollten Unternehmen unmittelbar vom Corona-Virus betroffen sein, verzichten die Finanzbehörden auf Antrag auf Vollstreckungsmaßnahmen wie beispielsweise Kontopfändungen oder Säumniszuschläge. Anträge können bis 31. März 2021 gestellt werden. So soll vermieden werden, dass Unternehmen durch kurzfristig nicht leistbaren Steuereinzug zusätzlich Liquidität entzogen wird, die zum Überleben des Betriebs in der Krise notwendig ist.
Darüber hinaus werden die Finanzbehörden steuerpflichtigen Unternehmen die Anpassung ihrer Steuervorauszahlung vereinfachen, wenn absehbar ist, dass die Umsätze bzw. Gewinn durch die Corona-Krise geringer ausfallen werden, als bislang angenommen. Dies bezieht sich auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer. Ebenso können Vorauszahlungen in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag angepasst werden. Ziel ist es auch hier, mehr Liquidität bei den Unternehmen zu erhalten, indem die Steuervorauszahlungen schnell und unkompliziert herabgesetzt werden. Zudem können Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen unbürokratisch bei den zuständigen Finanzbehörden gestellt werden.
Wer von den steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen Gebrauch machen möchte, sollte sich an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen weiter. Außerdem ist ein Formular auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg abrufbar: Portal der Finanzämter
Finanzielle Auswirkungen
Seit Beginn der Pandemie hat der Landtag von Baden-Württemberg zwei Nachträge zum Haushalt 2020/21 beschlossen. Damit wurde eine schnelle und vollumfängliche Handlungsfähigkeit sichergestellt, damit sowohl akut notwendige, als auch in der Folge der Pandemie entstehende Bedarfe gedeckt werden können.
Über einen ersten Nachtrag entschied das Parlament am 19. März 2020. Es wurde ermöglicht, dass Corona-bedingte Maßnahmen aus Mitteln der Rücklage für Haushaltsrisiken in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro finanziert werden konnten. Darüber hinaus schuf der Landtag mit dem ersten Nachtrag die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme von bis zu 5 Milliarden Euro. Die Rücklage für Haushaltsrisiken wurde entsprechend aufgestockt.
Aus der Rücklage können beispielsweise Ausgaben für den Gesundheitsschutz - etwa für Schutzanzüge, Masken, Beatmungsgeräte und Teststrategien - sowie für personelle Verstärkungen im medizinischen Bereich finanziert werden. Ebenso können Corona-bedingte Zuschüsse für Betriebs- und Investitionsmittel der Uniklinika und Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz geleistet werden. Dazu kommt die Finanzierung verschiedenen Hilfs- und Förderprogramme für die Wirtschaft und auch Investitionen in die Digitalisierung wie beispielsweise die Beschaffung digitaler Endgeräte für die Schulen.
Um weiter handlungsfähig zu bleiben, erhöhte das Parlament am 14. Oktober 2020 die Kreditaufnahme mit dem zweiten Nachtrag zum Haushalt auf insgesamt rund 13,5 Milliarden Euro. So können die Steuerrückgänge kompensiert werden. Denn nach der Interims-Steuerschätzung vom September werden die Steuereinnahmen des Landes in diesem und dem kommenden Jahr um insgesamt 4,4 Milliarden Euro niedriger liegen als im Haushalt ursprünglich eingeplant. Die Kommunen in Baden-Württemberg werden mit einem Stabilitäts- und Zukunftspakt unterstützt.
Im zweiten Nachtrag sind außerdem zusätzliche Mittel für Rücklagen in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro vorgesehen: 1,2 Milliarden Euro für ein Paket „Zukunftsland BW - Stärker aus der Krise“, 800 Millionen Euro für die bereits bestehende Rücklage für Haushaltsrisiken. Beide Rücklagen sind haushaltstechnisch miteinander verknüpft. Das bedeutet: Reichen die zusätzlichen 800 Millionen Euro für die Pandemievorsorge nicht aus, kann auf Geld aus dem Paket „Stärker aus der Krise“ zurückgegriffen werden. Die Schwerpunkte dieses Pakets liegen auf der Stärkung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg, dem Innovations- und Investitionsförderprogramm BW Invest, Klimaschutz, Mobilität und Weiterbildung sowie Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz.
Für die Kreditaufnahme macht Baden-Württemberg von Ausnahmeregelungen der Schuldenbremse Gebrauch. Im Fall einer Naturkatastrophe mit Massenerkrankungen, als die der Landtag die Situation eingeordnet hat, ist eine Schuldenaufnahme möglich.
In den Jahren 2020 und 2021 wird das Land bis zu 13,5 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Das Geld ist notwendig, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, notwendige medizinische Ausrüstung und Ausstattung zu beschaffen und die Wirtschaft und Kommunen zu unterstützen. In Baden-Württemberg werden damit erstmals seit sechs Jahren neue Schulden gemacht. 2014 hatte das Land letztmals neue Kredite aufgenommen. In den Jahren 2018 und 2019 wurden insgesamt 1,25 Milliarden Euro Schulden am Kreditmarkt getilgt.
Die Corona-Pandemie mit all ihren Konsequenzen wirkt sich erheblich auf die Steuereinnahmen des Landes aus. So hatte die außerordentliche Steuerschätzung vom September 2020 ergeben, dass die Einnahmen 2020 voraussichtlich rund 2,6 Milliarden Euro niedriger ausfallen als im Landeshaushalt veranschlagt. Für 2021 wurde ein Rückgang um 1,8 Milliarden Euro prognostiziert. Auf Basis der September-Steuerschätzung wurde der zweite Nachtrag zum Landeshaushalt aufgestellt.
Nach der Steuerschätzung im November 2020 kommt es zu einer Stabilisierung der Steuereinnahmen, die aber weiter deutlich unter dem Niveau liegen, das sie vor der Corona-Pandemie hatten.
Die Corona-Pandemie wirkt sich massiv auf die Kommunen in Baden-Württemberg aus. Land und Kommunale Landesverbände haben deshalb einen kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt geschlossen. Mit insgesamt rund 4,27 Milliarden Euro sollen Corona-bedingte Einnahmerückgänge und Mehraufwendungen im Jahr 2020 weitgehend kompensiert, Zuweisungen erhöht und wichtige öffentliche Aufgaben der Kommunen unterstützt werden. 2,88 Milliarden Euro davon trägt das Land, mit gut 1,39 Milliarden Euro beteiligt sich der Bund.
Ja, das Land hat sich daran beteiligt. Mit insgesamt 250 Millionen Euro im kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt hat es kommunale, kirchliche und freie Träger beim Verzicht auf Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten und weitere Betreuungseinrichtungen sowie in der Kindertagepflege während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 unterstützt. Ebenso wurden Einnahmeverluste von Volkshochschulen, Jugendkunst- und Musikschulen damit teilweise ausgeglichen. Allerdings entscheidet jede Kommune selbst, wie sie mit den Elternbeiträgen umgeht.
Der Rat der Europäischen Zentralbank hat verschiedene geldpolitische Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern.
Zur Pressemitteilung: Geldpolitische Beschlüsse der Europäischen Zentralbank
Landeseigene Immobilien, Einrichtungen und Monumente
Nein, das Land führt seine Baustellen fort. Schließlich gehört die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung mit einem Planungs- und Bauvolumen von etwa einer Milliarde Euro pro Jahr zu den großen Auftraggebern für die Bauwirtschaft - und trägt gerade in Zeiten der Corona-Pandemie mit massiven Folgen für die Wirtschaft Verantwortung. Im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten werden alle Baustellen am Laufen gehalten, die Abläufe auf den Baustellen sind ganz überwiegend im Plan. Ausschreibungen und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen werden fortgeführt. Ein Indiz dafür, dass das bislang weitgehend gelungen ist, sind die Bauausgaben: Rund 1 Milliarde Euro hat das Land Baden-Württemberg 2020 als öffentlicher Bauherr in den Bau und Erhalt landeseigener Gebäude investiert. Im Vorjahr lagen die Investitionen bei rund 960 Millionen Euro. Damit konnten die Bauausgaben erneut gesteigert werden - und das unter Bedingungen, die wegen der Corona-Pandemie teils erschwert sind.
Das Land stundet Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften zinslos, wenn Unternehmen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten. Die Stundungsmöglichkeit gilt auch für private Mieterinnen und Mieter in Landesgebäuden, wenn die Mieter beispielsweise durch vom Arbeitgeber verordnete Kurzarbeit wegen der Corona-Pandemie die Miete derzeit nicht zahlen können.
Betroffene Unternehmen und Personen sollen sich direkt per Telefon oder E-Mail an ihnen bekannten Kontaktpersonen in den zuständigen Ämtern von Vermögen und Bau Baden-Württemberg, den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg oder den für die Immobilien der Baden-Württemberg-Stiftung zuständigen Verwalter wenden, um die Mietstundung zu vereinbaren.
Das Land wird über Stundungen hinaus bei Pächtern des Landes pragmatische Lösungen finden, wenn sich die wirtschaftliche Lage für sie weiter verschärft, die Stundung nicht mehr ausreicht und Förderprogramme nicht greifen.
Die Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten (SSG) Baden-Württemberg sind derzeit geschlossen. Das gilt auch für die Wilhelma in Stuttgart sowie das Blühende Barock in Ludwigsburg. Das Land nimmt so seine Verantwortung wahr, um die Verbreitung des Corona-Virus möglichst schnell und effektiv einzudämmen.
Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Wilhelma - Zoologisch botanischer Garten Stuttgart