Haushalte ohne positiv getestete oder unter Quarantäne gestellte Personen
- Sammeln Sie Alltagsmasken, medizinische Mund-Nasen-Masken oder FFP2-Masken in Abfalltüten oder -säcken gemeinsam mit dem Restabfall und entsorgen Sie diese in der Restmülltonne.
- Der Restabfall wird üblicherweise über die Restmülltonne durch die kommunal organisierte Abfallsammlung eingesammelt, zur Müllverbrennungsanlage transportiert und dort verbrannt. Eventuell vorhandene Viren werden bei der Abfallverbrennung sicher abgetötet.
- Sammeln Sie Testträger, Tupfer und den Behälter für die Flüssigkeit sowie das Trockenmittel in Abfalltüten oder -säcken, verschließen Sie diese fest (zum Beispiel verknotet).
- Benutzen Sie saugfähiges Material (zum Beispiel Küchenpapier), um die beim Test in geringen Mengen anfallenden Flüssigkeiten aufzunehmen und geben Sie dieses ebenfalls in den Abfallbeutel.
- Entsorgen Sie die Müllsäcke im Restmüll (Abfalltonne oder Container) und stellen Sie diese nicht daneben.
- Kartonverpackungen und Papier geben Sie zum Altpapier.
- Entsorgen Sie Plastikverpackungen über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
Trennen Sie Ihren sonstigen Abfall weiterhin wie gewohnt, um eine hochwertige Verwertung zu ermöglichen und die Entsorgungskapazitäten der Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.
Haushalte mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen
- Entsorgen Sie Abfälle aus privaten Quarantäne-Haushalten über die Restmülltonne. Darunter fallen nicht nur Hygieneartikel wie Taschentücher, Schutzkleidung, Atemschutzmasken, Corona-Schnelltests, Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, Einwegwäsche oder Wischlappen, sondern auch häusliche Bio- und Küchenabfälle.
- Sammeln Sie die Abfälle in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen.
- Verpacken Sie geringe Mengen an flüssigen Abfällen tropfsicher, nutzen Sie saugfähiges Material wie Küchenpapier.
- Geben Sie Müllsäcke direkt in den Restmüll (Abfalltonne oder Container) und stellen Sie diese nicht daneben.
- Entsorgen Sie Altglas und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien oder Schadstoffe weiterhin nicht über die Restmülltonne. Es wird empfohlen, diese Abfälle bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren.
- Altpapier (Zeitungen, Bücher, Zeitschriften oder Kartonagen) und sonstige Verpackungen („Gelber Sack“) sollten Sie bis nach der Quarantäne aufbewahren, soweit dafür entsprechende Möglichkeiten im Wohnumfeld gegeben sind. Entsorgen Sie diese andernfalls über die Restmülltonne.
Hinweis
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung ihres zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder den Abfallwirtschaftsbetrieb Ihres jeweiligen Stadt- und Landkreises.
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Einrichtungen wie Testzentren, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen oder Unternehmen, die Schnelltests durchführen
- Abfälle, die bei Schnelltests anfallen, zum Beispiel Testkits, Schutzanzüge, Atemschutzmasken oder Handschuhe, sind unter den Abfallschlüssel 18 01 04 einzustufen. Sammeln Sie diese in dickwandigen Müllsäcken, bevorzugt mit Doppelsack-Methode.
- Geben Sie die Extraktionspufferröhrchen (Abfallschlüssel 18 01 04) zusätzlich in verschließbare Behältnisse und verpacken Sie diese zusammen mit saugendem Material, so dass austretende Flüssigkeit aufgefangen wird.
- Stellen Sie bei den Schnelltests anfallende Abfälle in einem Container bereit und lassen diesen von einem gewerblichen Abfallentsorger abholen und direkt in eine Verbrennungsanlage zur energetischen Verwertung bringen.
- Sie können diese Abfälle auch gemeinsam mit dem Restmüll bei der regelmäßigen Restabfallabfuhr des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Abfallschlüssel 20 03 01) entsorgen. Dabei muss sichergestellt werden, dass diese Abfälle direkt und ohne Sortieren oder Vorbehandeln einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt werden. Dies ist mit dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorab zu klären.
- Kartonverpackungen und Papier gehören als Papierabfall getrennt entsorgt.
- Entsorgen Sie Plastikverpackungen über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
Einrichtungen des Gesundheitsdienstes wie Kliniken, Schwerpunkt-, Haus- und Arztpraxen
- Mit Sekreten oder Exkreten kontaminierte Abfälle (auch entsprechend kontaminierte persönliche Schutzausrüstung) sind nach Abfallschlüssel 18 01 03* als gefährlicher Abfall einzustufen. Entsorgen Sie diese in den dafür zugelassenen geschlossenen Behältnissen separat. Dies betrifft insbesondere Abfälle von Patienten oder Personen, bei denen das Virus nachgewiesen ist und die in Isoliereinheiten der Kliniken behandelt werden.
- Bei allen anderen Personen, die vorsorglich unter Quarantäne stehen, reichen die bei Krankenhausabfällen üblichen Vorsorgemaßnahmen zur Hygiene für die Abfallentsorgung aus.
Alle anderen Abfälle, die bei der humanmedizinischen Versorgung anfallen (zum Beispiel nicht mit Sekreten oder Exkreten behaftete Schutzanzüge, Schnelltests, Atemschutzmasken, Handschuhe), sind nach Abfallschlüssel 18 01 04 einzustufen. Sammeln Sie diese in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen (zum Beispiel dickwandige Müllsäcke, bevorzugt mit Doppelsack-Methode). Es ist sicherzustellen, dass diese Abfälle direkt und ohne Umfüllen in die energetische Verwertung (Verbrennung) verbracht werden.
- Sie können die Abfälle, die bei der humanmedizinischen Versorgung anfallen (wie Schutzkleidung, Atemschutzmasken, Corona-Schnelltests, Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, Einwegwäsche oder Wischlappen) über die Restmülltonne (Abfallschlüssel 20 03 01) entsorgen. Sofern Sie Abfälle über den Abfallschlüssel 18 01 04 gewerblich entsorgen, sind die Abfälle aus der Behandlung von Patienten mit COVID 19 diesen Abfällen zuzuschlagen.
- Sammeln Sie die Abfälle in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen.
- Spitze oder scharfe Gegenstände (zum Beispiel Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
- Verpacken Sie geringe Mengen an flüssigen Abfällen tropfsicher, nutzen Sie saugfähiges Material wie Küchenpapier.
- Geben Sie Müllsäcke direkt in den Restmüll (Abfalltonne oder Container) und stellen Sie diese nicht daneben.
- Sie können die Abfälle, die bei der humanmedizinischen Versorgung oder der Impfung anfallen (zum Beispiel restentleerte Durchstechflaschen, Schutzkleidung, Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, Atemschutzmasken) über die Restmülltonne (Abfallschlüssel 20 03 01) entsorgen. Sofern Sie Abfälle aus der humanmedizinischen Versorgung über den Abfallschlüssel 18 01 04 gewerblich entsorgen, sind die Impfabfälle diesen Abfällen zuzuschlagen.
- Sammeln Sie die Abfälle in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen.
- Spitze oder scharfe Gegenstände (zum Beispiel Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
- Verpacken Sie geringe Mengen an flüssigen Abfällen tropfsicher, nutzen Sie saugfähiges Material wie Küchenpapier.
- Geben Sie Müllsäcke direkt in den Abfallbehälter (Abfalltonne oder Container) und stellen Sie diese nicht daneben.
- Die oben beschriebene Vorgehensweise empfiehlt sich insbesondere auch bei den Vektor-Impfstoffen wie AstraZeneca. Dies wurde mit dem Umweltbundesamt, dem Robert Koch-Institut (RKI), dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem Paul-Ehrlich-Institut im März 2021 unter Berücksichtigung der vom Hersteller gegebenen speziellen Hinweise zur Abfallentsorgung abgestimmt.
Weitere Hinweise zur Abfallentsorgung
Ergänzende Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Gesundheitseinrichtungen können Sie der LAGA-Mitteilung M 18 (PDF) und der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) entnehmen. Im Einzelfall haben die von den Gesundheitsämtern oder den für die Hygiene Verantwortlichen gegebenenfalls abweichend getroffene Maßgaben und Regelungen Vorrang.
Weitere Links
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Der Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz
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Schema zur Entsorgung von mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminierten Abfällen aus privaten Haushalten und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes [PDF; 04/21; 354 KB; nicht barrierefrei]
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (PDF)