Vortrag

„Aktive Religionsfreiheit“ – eine kooperative Trennung von Kirche und Staat

Portätfoto von Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Garten der Villa Reitzenstein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Vorfeld zu dieser Veranstaltung wurde in einem Kommentar der Tageszeitung „Die Welt“ zwischen meiner Partei und mir eine tiefe Kluft gesehen. Denn meine Kirchenbindung stünde in eklatantem Widerspruch zur überwiegenden kirchenkritischen und laizistischen Mehrheit der Grünen, bei denen es heiße „Religion ist Privatsache“. Und deshalb würde ich heute Abend auch darlegen, dass dieser Slogan der religionspolitischen Aufgabe des Staates nicht gerecht werde.

Wie halte ich es nun also mit dem Slogan „Religion ist Privatsache“?

Ich kann nur sagen: Er stimmt!

Gestatten Sie mir hierzu nur einige wenige, Ihnen sicherlich geläufige Zitate von Worten Jesu: „Wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin.“

 „Wenn dich dein rechtes Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus und wirf es weg!“

„Sorgt euch nicht um euer Leben und darum, dass ihr etwas zu essen habt, noch um euren Leib und darum, dass ihr etwas anzuziehen habt.“

„Nehmt keine Vorratstasche mit auf den Weg, kein zweites Hemd, keine Schuhe, keinen Wanderstab.“

„Geh, verkauf deinen Besitz und gib das Geld den Armen.“

Ich könnte noch lange so weiter machen. Doch auf was es mir ankommt, wird hier schon deutlich: Jesu Nachfolgeruf zielt auf den einzelnen Menschen und ist von unerhörter Radikalität. Das ist kein Modell für einen gesellschaftlichen Mainstream; das eignet sich nicht als Parteiprogramm für eine Volkspartei; und das lässt sich auch nicht in staatliche Gesetze gießen, die für alle gelten sollen.

Sich auf Jesu Botschaft einzulassen, ist eine sehr persönliche Entscheidung und erfordert einen hohen persönlichen Einsatz.

In allen Religionen geht es um solche persönlichen Entscheidungen, um solche grundsätzlichen Ausrichtungen, um die letzten Dinge. Hier kann mir keiner reinreden; hier hat der Staat nichts verloren. Es ist ganz allein meine Sache, ob und was ich glaube und was ich daraus mache. Und deshalb ist der Satz auch richtig: „Religion ist Privatsache“!

Unsere Verfassung schützt den Glauben: Die Freiheit des Glaubens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich; niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren; niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an einer religiösen Übung gezwungen werden (GG Art. 4 und WV Art 136, 137). Bekannter Weise sind Grundrechte Individualrechte. Es wird also in erster Linie der persönliche Glauben geschützt: Glaubensfreiheit, Bekenntnisfreiheit, ungestörte Religionsfreiheit, religiöse Vereinigungsfreiheit.

Die Freiheit ist der überragende Wert in der Politik. Hannah Arendt sagte hierzu: Der Sinn von Politik ist Freiheit. Zum modernen Verfassungsstaat gehört, dass er diese Freiheiten des Menschen sichert. Der freiheitliche Staat soll deshalb nicht eine eigene Weltanschauung propagieren, nicht vorschreiben, was die Menschen zu glauben haben, sondern einen Rahmen für die Entfaltung von Werten schaffen. Der freiheitliche Staat verschafft mir die Möglichkeit, ein frommer Mensch zu sein, wenn ich das will; aber er schreibt mir nicht vor, was fromm ist und wie ich fromm zu leben habe.

„Viele aufrichtige Demokraten hegen den Wunsch, dass ihr Land auf irgendeinem Wege – meistens über die Schule – eine entsprechende Lehre verbreite. Die einen möchten das Regime in einem christlichen Credo verwurzelt sehen; andere in einer rationalen Weltordnung, die etwa der Aufklärung entnommen sein könnte und die sie für wissenschaftlich begründet halten; wieder andere in den ethischen Regeln eines staatlich anerkannten Moralismus.“

Demgegenüber sieht Jeanne Hersch jedoch die „edelste Rechtfertigung der Demokratie“ darin, dass sie ihren Bürgern keine Ideologie und keine Weltanschauung und keinen Moralismus aufdrängt: „Sie [die Demokratie] bemüht sich vielmehr, für jedes menschliche Wesen einen Leerraum zu wahren, der es ihm erlaubt zu denken, zu glauben, zu hoffen und zu handeln, wie es ihm sein inneres Gewissem eingibt. Es ist dann jedes Bürgers Pflicht, in seiner Zeit, in seiner Welt, in seiner konkreten geschichtlichen Situation als verantwortliches wirksames ‚Ich‘ gegenwärtig zu sein. Keine Lehre, keine Regeln können diesen ‚acte de présence‘, dieses ‚Hier-bin-ich‘, ersetzen, das allein fähig ist, die durch Demokratie geschützte Leere mit menschlicher Substanz zu füllen. Erst durch ihre Berufung zu diesem verantwortlichen ‚acte de présence‘ , der schließlich in jedem Bürger seine tätige Freiheit ist, haben die Menschen Rechte.“

Die politische Freiheit ist in diesem Sinne eine „leere“ Freiheit, die von den Menschen gefüllt werden muss, oder wie die jüdische Philosophin Jeanne Hersch es formuliert hat: „Was die Bürger von der demokratischen Ordnung zu erwarten haben, ist nicht das Geschenk der eigenen Freiheit – das kann kein politisches Regime, diese Aufgabe müssen sie selber anpacken –, sondern nur eine Einrichtung des gemeinsamen Lebens, die für jeden Einzelnen die möglichst günstigsten Bedingungen für seine Suche nach Freiheit schafft.“

Diese „leere Freiheit“ bedeutet für den Staat wiederum, dass er – um die vielzitierte Formulierung des Staatsrechtlers und früheren Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde zu gebrauchen – von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Unser demokratisches und freiheitliches Gemeinwesen braucht deshalb Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrer Freiheit etwas anzufangen wissen. Es braucht Menschen, die an etwas glauben, die von etwas überzeugt sind, die sich für ihre Werte und Ideale einsetzen. Denn – ich zitiere nochmals Jeanne Hersch – „frei sein heißt, etwas ganz Bestimmtes unbedingt zu wollen“

Damit dieser unbedingte Wille der Einzelnen sich nicht in Egoismen verrennt und auch nicht wirkungslos verpufft, braucht es Gemeinschaften, die gemeinsame Werte haben und leben, die Beziehungen und Verbindlichkeit fördern und Solidarität stärken. Gerade in Zeiten starker Individualisierung stiften solche Gemeinschaften für den Einzelnen Sinn und stärken seine Identifikation mit dem Ganzen.

Der demokratische und freiheitliche Staat existiert also nicht abstrakt und von der Gesellschaft unabhängig, sondern er wird von dieser getragen und lebt aus ihren moralischen und sozialen Qualitäten und Quellen. Er braucht Menschen, die grundlegende Werte miteinander teilen und die sich auf verbindende Normen, gemeinsame Maßstäbe und eine Vorstellung von Gerechtigkeit, Zusammenleben und Solidarität verständigen können. Doch diese Gemeinsamkeiten sind nicht einfach schon da; sie werden von Gemeinschaften wie z.B. den Kirchen gestiftet, gelebt und vermittelt. Insofern ist die Gesellschaft nicht einfach die Summe aller Individualisten, sondern immer auch die Gemeinschaft der Gemeinschaften. Und solch eine Gemeinschaft sind die Kirchen, die Gemeinschaft der Gläubigen, die wichtigste und wahrlich größte und bedeutendste Gemeinschaft unserer Zivilgesellschaft.

Der Staat muss deshalb sinnstiftende Gemeinschaften – und damit also auch die Religionsgemeinschaften und Kirchen – fördern, da er selber keinen Sinn stiften kann und – wenn er freiheitlich bleiben will – auch nicht darf. Nicht im Staat, sondern in den Religionen äußert sich die menschliche Sehnsucht nach Fülle.

Der Staat duldet die Religionen deshalb nicht nur, lässt sie nicht nur zu, sondern er fördert sie, weil sie sinnstiftend wirken. Und so formulierte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Kopftuchverbot 2003: „Die dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität ist indes nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung zu verstehen.“

So gesehen ist Religion eben keine Privatsache, sie ist Teil der Gesellschaft. Und unsere Verfassungsordnung anerkennt diesen gesellschaftlichen Charakter der Kirche und

Religionsgemeinschaft. Deshalb sind wir ein säkularer und kein laizistischer Staat.

Der Staat darf sich nicht an Glaubensgrundsätze einer bestimmten Religionsgemeinschaft gebunden fühlen. Eine Einheit von Staat und Religion würde die Freiheit untergraben. Der Staat muss in religiösen Fragen neutral bleiben. In Weltanschauung und Religion müssen die Menschen sich unterscheiden dürfen. Und so heißt es in dem in das Grundgesetz übernommenen Artikel 137 der Weimarer Verfassung ganz schlicht: „Es besteht keine Staatskirche.“

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben damit einen Weg gewählt, der nicht das Religiöse aus dem öffentlichen Raum in die Privatheit verbannt, sondern der lediglich eine Identifikation des Staats mit einer Religion verhindert. Als säkularer Staat diese religiöse Pluralität zu gewährleisten, ist zwar anstrengender und schwieriger, als durch Laizität alles Religiöse aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen, aber es ist freiheitlicher.

Religion ist als Individualrecht Privatsache, das heißt aber nicht, dass der Staat die gesellschaftliche Bedeutung der Religionen und den Beitrag der Religionsgemeinschaften und Kirchen und ihrer Mitglieder für das Gemeinwesen nicht anerkennen, würdigen und fördern kann und will. Unsere Verfassung sieht nicht nur die Freiheit von Religion, sondern auch die Freiheit für Religion vor.

Niemand darf zur Religionsausübung gezwungen werden und der Staat selbst enthält sich auch einer Bewertung der Religionen. Aber er ermöglicht und fördert die Religionsausübung, wozu auch die gesellschaftliche Präsenz der Kirchen und der Religionsgemeinschaften gehört. Diese Art der Religionsfreiheit in unserem Staat kann man – wie ich denke – mit Fug und Recht als „aktive Religionsfreiheit“ bezeichnen.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften genießen also kein Privileg, sondern ihre Stellung ergibt sich daraus, dass der Staat zwar säkular, aber nicht laizistisch ist und deshalb alle Menschen und Gruppen fördert, die sinnstiftend wirken. Ich spreche deshalb in diesem Zusammenhang immer von einer kooperativen Trennung.

Ich sehe in dieser kooperativen Trennung keine Verletzung der Neutralität des Staats und der Freiheitlichkeit der Verfassung, sondern eine große Chance für den Staat und einen Gewinn für die Gesellschaft! Das Grundgesetz gibt hier eine spannungsreiche, aber – wie ich finde – sehr kluge Konstruktion vor, wie man am Beispiel des konfessionell getragenen und geprägten Religionsunterrichts verdeutlichen kann.

Unsere Verfassung siedelt die Lehre und die Glaubensunterweisung im öffentlichen und auch staatlich kontrollierten Raum an, ohne sich in die Inhalte der Glaubenslehre einzumischen. Die Religionsgemeinschaften verantworten den Inhalt und sorgen für das Lehrpersonal, aber der Staat kümmert sich um die Organisation und führt die Aufsicht. Es handelt sich hier also um eine res mixta. Das Kluge an dieser Konstruktion ist, dass die Religionsgemeinschaften und Kirchen in ihrer Glaubenslehre frei sind, die Glaubenslehrerinnen und –lehrer aber zur Treue gegenüber der Verfassung und ihren Grundwerten verpflichtet sind.

Diese kooperative Trennung ist in zweifacher Hinsicht zu beiderseitigem Vorteil:

Zum einen befreit sie die Politik von falschem Erwartungsdruck und bewahrt den Staat vor Allmachtsphantasien. Wolfgang Thierse hat hierzu vor kurzem in einem Interview in der Wochenzeitung „Die Zeit“ eine feinsinnige Unterscheidung gebraucht: „Die Religion handelt vom Heil, während es in der Politik um das irdische Wohl möglichst aller Menschen geht.“. Die Trennung erinnert uns daran, dass es den Religionsgemeinschaften um die letzten Dinge, dem Staat um die bestenfalls vorletzten geht – und um diese sich zu kümmern, ist nicht wenig, sondern eine vornehme und anspruchsvolle Aufgabe.

Zum anderen bringt die kooperative Trennung die Religionen dazu, sich in einem säkularen Kontext behaupten zu müssen. So müssen sich z.B. die theologischen Fakultäten an den Universitäten im Kontext der Wissenschaft bewegen und bewähren. Die Religionsgemeinschaften müssen ihre Glaubensinhalte und –lehren gegenüber der Gesellschaft und in sie hinein vernünftig und plausibel kommunizieren und sich den Fragen der Menschen aussetzen. Die Religionen bleiben somit anschlussfähig an die Gesellschaft und zeitgenössisch; der Staat sichert sich ihre gesellschaftliche Integration und kann sie kritisch begleiten. Die Kirchen müssen deshalb auch Kritik und Karikaturen aushalten können. Sie können sich sogar selbstbewusst dem Spott stellen. Denn so heißt es schon in Psalm 1: „Wohl dem Mann, der nicht dem Rat der Frevler folgt, nicht auf dem Weg der Sünder geht, nicht im Kreis der Spötter sitzt, sondern Freude hat an der Weisung des Herrn, über seine Weisung nachsinnt bei Tag und bei Nacht. Er ist wie ein Baum, der an Wasserbächen gepflanzt ist, der zur rechten Zeit seine Frucht bringt und dessen Blätter nicht welken. Alles, was er tut, wird ihm gut gelingen.“ Aus diesem Grund halte ich auch nichts von einem Blasphemie-Artikel im Gesetz.

Aus diesem Grund halte ich es auch für wesentlich, dass nicht nur die Kirchen, sondern dass auch die anderen Religionsgemeinschaften die Voraussetzungen schaffen, ihren eigenen Religionsunterricht an Schulen erteilen zu können. Wegen den genannten Vorteilen muss der Staat ein vitales Interesse daran haben, die Religionsgemeinschaften auf diesem Weg zu ermutigen und zu unterstützen.

In Baden-Württemberg haben wir deshalb z.B. das Zentrum für islamische Theologie an der Universität Tübingen und in Heidelberg die Hochschule für jüdische Studien errichtet, damit dort Lehrkräfte für die Gymnasien ausgebildet werden können.

Wie wichtig die Präsenz des Religiösen in unserer Gesellschaft ist, hat die Diskussion um die Beschneidung gezeigt. Denn in der lebhaften, aber leider nicht immer sachlich und fair geführten öffentlichen Debatte hat sich gezeigt, wie sehr inzwischen die religiöse Dimension an Plausibilität eingebüßt hat. Dass die rituelle Aufnahme in eine religiöse Gemeinschaft und der im Ritus sichtbar werdende unzerstörbare Bund Gottes mit dem Menschen gerade Ausdruck der Elternsorge, der echten und tiefen Fürsorge der Eltern für ihr Kind sein kann, ist vielen Menschen als ernst zu nehmendes Argument offenbar nicht nachvollziehbar. Nur noch medizinische, physiologische und hygienische Argumente werden ernst genommen. Ähnliches geschah auch schon in der Diskussion um das Kopftuchverbot oder das Kruzifixurteil.

Aus der nachlassenden Bindekraft des Religiösen darf nun aber meines Erachtens gerade nicht die Konsequenz gezogen werden, das Religiöse aus dem öffentlichen Raum zu verbannen und eine laizistische Trennung von Gesellschaft und Religion anzustreben.

Im Gegenteil: Die Religionsvergessenheit mancher Beiträge zur Beschneidung hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft den „Sinn für den Sinn“ (Jeanne Hersch) wachhalten. Wir konnten beobachten, wie rasch sich ohne die Tiefendimension des Religiösen ein – wie es neulich Bundespräsident Joachim Gauck bei der Eröffnung der Synagoge in Ulm formulierte – „Vulgärrationalismus“ breit machen kann, der dann auch nicht immer vor antisemitischen und islamophoben Untertönen gefeit ist.

Wir brauchen die Religionen, die in uns die Sehnsucht nach einem Leben in Fülle wecken und unserem Freiheitsstreben eine Richtung und einen Sinn verleihen. Dieser für unsere Gesellschaft so wichtigen Aufgabe können die Religionsgemeinschaften aber nicht nachkommen, wenn die positive durch die negative Religionsfreiheit zurückgedrängt wird und die Religionsgemeinschaften ins Private abgedrängt werden und nicht in der Öffentlichkeit wirken können. Aus diesem Grund setze ich mich für eine im zweifachen Sinne „aktive“ Religionsfreiheit ein: eine Religionsfreiheit, die vom Staat aktiv gefördert wird und die deshalb von den Religionsgemeinschaften zum Wohle der ganzen Gesellschaft aktiv mit Leben erfüllt werden kann und muss.

Ich danke Ihnen.

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