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1. Juni 2026
Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
© picture alliance / dpa | Armin Weigel

Ab 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie bestimmte Außenbereiche.

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Erstmals in diesem Jahr liegt die Arbeitslosenzahl im Mai 2026 in Baden-Württemberg unter 300.000. Diese moderate, verspätete Frühjahrsbelebung stellt jedoch noch keine Trendwende dar.
In den wärmeren Gebieten des Landes breitet sich die Asiatische Tigermücke aus. Als Brutstätte reichen ihr kleine Wasseransammlungen im Garten, Hof oder auf dem Balkon. Regentonnen, Gießkannen und Untersetzer sollten abgedeckt oder geleert werden.
Mit dem niederschwelligen Förderprogramm „Inklusionstaler“ unterstützt das Land mit rund 160.000 Euro Mikroprojekte, die sich für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen.
Der Landespreis für Heimatforschung ehrt besondere Leistungen bei der Erforschung lokaler Geschichte und Traditionen. Bewerbungen sind bis 31. Oktober 2026 möglich.

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