Die Medienlandschaft in Baden-Württemberg zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus. Diese gilt es auch im digitalen Zeitalter zu erhalten. Die Landesregierung verfolgt deshalb das Ziel, den Herausforderungen des tiefgreifenden Medienwandels angemessen zu begegnen und dabei auch den Medienstandort Baden-Württemberg zu stärken.
Die verschiedenen Medien – vom öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk über ein funktionierendes Verlagswesen bis hin zu Bürgermedien oder Angeboten der neuen Medien – erfüllen eine unverzichtbare Funktion in unserer demokratischen Gesellschaft. Diese Vielfalt stellt sicher, dass wir uns umfassend informieren können. Sie ermöglicht so ermöglicht die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Die Medienvielfalt ist damit eine wichtige Säule für eine lebendige Demokratie.
Im Austausch mit den Medienanbietern und Medienschaffenden suchen wir nach Lösungen für die aktuellen Herausforderungen. Gemeinsam wollen wir die Medienzukunft Baden-Württembergs positiv gestalten. Hierfür hat die Landesregierung einen Runden Tisch Medienzukunft Baden-Württemberg durchgeführt, dessen Ergebnisse in die weitere Arbeit der Landesregierung einfließen werden.
Öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitgemäß fortentwickeln
Der Südwestrundfunk (SWR) ist als zweitgrößter Sender der ARD das größte Rundfunkunternehmen im Land. Er ging 1998 aus der Fusion von Südwestfunk (SWF) und Süddeutschem Rundfunk (SDR) hervor. Seither hat sich die Medienwelt durch die Digitalisierung und die Medienkonvergenz – also das zunehmende Verschmelzen verschiedener Medien etwa beim Radiohören auf dem Smartphone oder dem Fernsehen am Computer – rasant gewandelt. Dementsprechend haben sich auch die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zum Beispiel im Bereich des Internets, geändert.
Die Landesregierung unterstützt daher die Pläne der Ländergemeinschaft, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukunftsfähig auszugestalten. Dazu gehört unter anderem ein effektiverer Mitteleinsatz. Als einen Baustein hierfür haben die Länder unter der Federführung Baden-Württembergs die Rechtsgrundlage dafür erarbeitet, die Rechtssicherheit bei Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Auftragsbereich zu erhöhen. Damit sollen letztendlich Kosten gespart werden.
Die Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für die Erstwohnung sowie für den nicht privaten Bereich für verfassungsgemäß befunden. Nur für die Inhaberinnen und Inhaber mehrerer Wohnungen hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass diese nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden dürfen. Die Landesregierung hat mit den anderen Bundesländern den 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht, der nach einer Umsetzung in Landesrecht am 1. Juni 2020 in Kraft getreten ist.
Dabei haben die Länder über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus geregelt, dass auch Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner an der Befreiung teilnehmen, um die besondere Bedeutung von Ehe und Familie hervorzuheben. Ein Antrag für die Befreiung von der Beitragspflicht für eine Nebenwohnung können Betroffene beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stellen.
Die Landesregierung setzt sich zudem im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dafür ein, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterentwickelt, um den Herausforderungen durch die neuen Medien begegnen zu können. Bis zum Jahr 2021 wird durch den Länderkreis zudem die Umsetzung der Beitragsempfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten erfolgen. Den Rundfunkanstalten steht von Verfassungswegen eine auskömmliche Finanzierung zu. Aus Sicht der Landesregierung kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine besondere Bedeutung für den Zusammenhalt der Gesellschaft zu. In Zeiten, in denen eine Informationsflut ungefiltert auf die Bevölkerung hereinbricht, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der allein dem Gemeinwohl dient, von elementarer Bedeutung für die Gesellschaft.
Digitalisierung der Anbieter unterstützen
Die Digitalisierung stellt die Rundfunklandschaft vor große Herausforderungen: Neben den klassischen Verbreitungswegen gewinnen neue digitale Kanäle, das Digitalradio, Streaming-Angebote und Video-on-Demand-Plattformen immer mehr an Bedeutung.
Um die bisherige vielfältige private lokale und regionale Rundfunklandschaft in Baden-Württemberg in den notwendigen Veränderungsprozessen zu unterstützen, ist die Förderung durch die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) von hoher Bedeutung. Bisher setzt die LFK für ihre verschiedenen Fördermaßnahmen Mittel aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen ein. Doch wollen wir die LFK insgesamt finanziell so ausstatten, dass sie die privaten Anbieter von Rundfunkprogrammen in Baden-Württemberg angesichts der aktuellen Herausforderungen noch besser fördern kann. Im Staatshaushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 stehen erstmals Mittel für die Förderung des Regionalfernsehens bereit. Gemeinsam mit der LFK wird derzeit an einem entsprechenden Förderverfahren gearbeitet.
Zeitungsverlage stärken
Zeitungen leisten einen wichtigen Beitrag für die Meinungsvielfalt. Ihre journalistisch wertvolle Berichterstattung ist für die Meinungsbildung in der Demokratie von immenser Bedeutung. Die Bevölkerung schätzt besonders die lokale und regionale Berichterstattung der Zeitungen und bringt ihnen großes Vertrauen entgegen. Wir unterstützen die Zeitungsverlage in Baden-Württemberg auf ihrem Weg, wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle in der digitalen Welt zu etablieren. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen, die journalistische Qualität zu erhalten und das Bewusstsein für Qualitätsjournalismus zu stärken.
Medienkompetenz fördern
Wir wollen die Menschen in Baden-Württemberg für das digitale Zeitalter fit machen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeiten der neuen Medien verantwortungsvoll und gewinnbringend nutzen können. Denn Medienkompetenz ist heute eine zentrale Schlüsselqualifikation für den Erfolg in Beruf und Gesellschaft.
Vor allem Kinder und Jugendliche wollen wir im Umgang mit Medien und Internet stärken. Wir setzen deshalb die bewährte Initiative „Kindermedienland“ unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und mit zahlreichen engagierten Partnern in Baden-Württemberg fort. Ziel ist, möglichst flächendeckende und dauerhafte medienpädagogische Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte und weitere Zielgruppen in Baden-Württemberg zu schaffen. Mit der Webseite der Initiative Kindermedienland bündeln und vernetzen wir die verschiedenen Aktivitäten zur Vermittlung von Medienkompetenz im Land.
Respektvollen Umgang in sozialen Netzwerken stärken
Die Landesregierung hat sich die Stärkung des Zusammenhalts in der Gesellschaft als politisches Schwerpunktthema vorgenommen. Im Frühjahr 2019 wurde ein ressortübergreifendes Impulsprogramm auf den Weg gebracht, mit dem in ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen das Miteinander im Land gestärkt wird. Im Bildungsbereich haben wir dafür gemeinsam mit dem Kultusministerium das Projekt #RespektBW gestartet. Die Kampagne für eine respektvolle Diskussionskultur in den Sozialen Medien soll Kinder und Jugendliche aktivieren, für die Werte unserer Demokratie und ein gutes gesellschaftliches Miteinander einzutreten.
Neben einer landesweiten Informationskampagne mit dem Slogan „Bitte was?! Kontern gegen Fake und Hass“ sind auch ein Kreativwettbewerb, zahlreiche Vor-Ort-Veranstaltungen sowie Unterrichtsmaterialien zu den Kampagnenthemen wesentliche Bestandteile des Projektes. Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg führt die Kampagne im Auftrag des Staatsministeriums, in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport durch.
Fortschrittliche Netzpolitik
Die Landesregierung steht für eine fortschrittliche Netzpolitik. Wir wollen die Chancen ergreifen, die das Internet für Demokratie und Teilhabe, Wirtschaft und Arbeit und für das soziale Zusammenleben bietet. Medienkompetenz, informationelle Selbstbestimmung und ein umfassender Daten- und Verbraucherschutz sind Grundlage unserer Netzpolitik.
Gemeinsam mit den anderen Bundesländern arbeiten wir ständig daran, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Medien zeitgemäß fortzuentwickeln. Ein wichtiger Meilenstein dabei ist der 23. Medienstaatsvertrag der Länder. Neben vielen Neuerungen bezieht der Medienstaatsvertrag erstmals Soziale Netzwerke und Suchmaschinen grundsätzlich in die Medienregulierung mit ein und berücksichtigt, dass Plattformen heutzutage einen besonders großen Einfluss auf die Medienvielfalt und Meinungsbildung haben.