Innenpolitik

Sicherheit gewährleisten und Freiheit schützen

Polizisten mit Bürger

In Baden-Württemberg leben heißt sicher leben. Unsere bürgernahe Polizei ist verlässlicher Garant für ein hohes Sicherheitsniveau. Wir sorgen dafür, dass Kriminalität und Terrorgefahren effektiv bekämpft werden, ohne Freiheitsrechte über Gebühr einzuschränken.

Baden-Württemberg ist eines der sichersten Länder bundesweit – mit der niedrigsten Anzahl an Gesamtstraftaten seit 1985 und einer ungebrochen hohen Aufklärungsquote, die beste seit fast 60 Jahren. Dies bedeutet: Die Straftaten selbst werden immer weniger und immer mehr Straftaten werden aufgeklärt, immer mehr Täterinnen und Täter überführt. Wir sorgen dafür, dass dies auch in Zukunft so bleibt und stärken die Sicherheitsbehörden und die Justiz sowohl personell als auch technisch. Wir erhöhen die Sicherheit im öffentlichen Raum weiter und gehen tatkräftig gegen Hass und Hetze vor allem im virtuellen Raum vor. Dazu haben wir einen Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ eingesetzt, in dem wir gemeinsam die Weichen stellen, um derartigen Straftaten noch konsequenter entgegen zu treten. Wir werden hier auch den gesamtgesellschaftlichen, den zivilgesellschaftlichen Ansatz weiter ausbauen.

 

Ländervergleich

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Kriminalität

Baden-Württemberg hat im Bundesvergleich eine niedrige Kriminalitätsrate.

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Wir stärken den Bevölkerungsschutz und die Blaulichtorganisationen mit ihren vielen Ehrenamtlichen, die in den seit Beginn der Corona-Pandemie bis hin zu den Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine aufgetretenen multiplen Krisenlagen gezeigt haben, wie leistungsfähig, flexibel und unverzichtbar sie für unser Land sind.

Wir wollen eine Gesellschaft, in der sich jede und jeder unabhängig des eigenen sozialen Hintergrunds, der körperlichen Voraussetzungen, des Geschlechts und der sexuellen Identität, unabhängig von Religion, Hautfarbe oder Herkunft selbst verwirklichen kann. Vor diesem Hintergrund führen wir ein entsprechendes Landesantidiskriminierungsgesetz ein. Ziel ist es, Diskriminierungen wirkungsvoll zu verhindern und das Vertrauen zwischen der Bürgerschaft und allen öffentlichen Stellen des Landes weiter zu stärken. Mit der Einführung einer anonymen individuellen Kennzeichnung für Polizeibeamtinnen und -beamte in stehenden geschlossenen Einheiten, die bei Großlagen eingesetzt werden, ermöglichen wir eine noch einfachere Zuordnung als bisher, beispielsweise um Vorwürfe aufklären und gegebenenfalls entkräften zu können. Das stärkt das große Vertrauen der Menschen in die Polizei einmal mehr.

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