In den vergangenen Jahren ist die Zahl der klassischen Kriminalitätsdelikte deutlich zurückgegangen – insbesondere bei Wohnungseinbrüchen. Unter der grün-schwarzen Landesregierung war und ist Baden-Württemberg sicherer als je zuvor.
Mit einem Schwerpunktprogramm für den Kinderschutz und gegen sexualisierte Gewalt sowie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität wollen wir die Polizei gerade im Umgang mit diesen Deliktsformen nochmals stärken.
Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur objektiv sicher leben, sondern sich auch sicher fühlen. Mit dem Konzept „Sichere öffentliche Räume“ werden wir Akteure noch besser vernetzen, die kommunale Kriminalprävention weiterentwickeln, Hilfs- und Beratungsangebote ausbauen, die Straßensozialarbeit stärken und städtebauliche Aspekte mehr in den Blick nehmen.
Kommunale Ordnungsdienste leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit im öffentlichen Raum. Wir streben hinsichtlich Ausbildung und Ausrüstung eine Standardisierung an, welche die jeweiligen örtlichen Belange berücksichtigt. In diesem Zusammenhang werden wir gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden die Aufgabengebiete des Kommunalen Ordnungsdienstes überprüfen und definieren.
Die Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität sowie des Extremismus und Antisemitismus ist nach wie vor ein Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg. Wir verteidigen unsere Demokratie gegen ihre Feinde – egal ob von rechts, von links, aus dem islamistischen Spektrum oder von anderen Feinden unserer Verfassung. Islamistische Bestrebungen werden wir mit einem zielgerichteten Maßnahmenpaket aus Bildung, Prävention und juristischer Konsequenz in ihre Schranken weisen.
Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Welt, in der wir leben, und die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung nochmals eine gesteigerte Dynamik verliehen. Dies birgt auch neue Herausforderungen für unsere Sicherheitslage.
In der sogenannten Cyberkriminalität gab es in den vergangenen Jahren deutliche Veränderungen und höhere Fallzahlen. Cybersicherheit ist damit eines der zentralen Themen unserer Zeit. Um die Sicherheit im digitalen Raum ebenso wie auf Straßen und Plätzen zu schützen, rüstet sich das Land mit der neu geschaffenen Cybersicherheitsagentur noch besser gegen Angriffe im Netz. Die Cybersicherheitsagentur ist das Herzstück der neuen Cybersicherheitsarchitektur des Landes. Sie ist die zentrale Koordinierungs- und Meldestelle im Bereich Cybersicherheit in Baden-Württemberg. Sie vernetzt und unterstützt sämtliche Akteure und Organisationen im Bereich der Cybersicherheit im Land noch besser und macht damit die Bekämpfung und Abwehr von Sicherheitsbedrohungen im digitalen Raum effektiver und effizienter.
So werden insbesondere die öffentlichen Stellen vor Cyberangriffen geschützt. Aber auch Selbstständige und kleine und mittelständische Unternehmen können über die Cybersicherheitsagentur beraten werden. Die Cybersicherheitsagentur hilft so, Angriffe abzuwehren und den digitalen Raum für alle sicherer zu machen.
In Baden-Württemberg treiben wir die Digitalisierung so entschlossen voran wie kein anderes Land. Unser Grundsatz heißt: Die Digitalisierung soll dem Menschen und dem Gemeinwohl dienen und neue Chancen schaffen. Unser Ziel bis 2026 ist die konsequente und durchgehende Digitalisierung der Landesverwaltung, die wir mit einem ressortübergreifenden Masterplan für die digitale Verwaltung in Baden-Württemberg umsetzen werden.
Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge ersparen und ihnen eine moderne und transparente Verwaltung bieten. Dafür müssen die Verwaltungsstrukturen innovativ und zukunftsgerichtet ausgestaltet sein. Wir werden den Weg der Kommunen zu digitalen und smarten Städten und Gemeinden unterstützen. Wir werden digitale Modellkommunen bei der Entwicklung von Open-Source-basierten Programmen unterstützen und wollen Verwaltungsleistungen der Kommunen wie zum Beispiel die Anmeldung zum Kindergarten oder die Stellung eines Bauantrags barrierefrei und mehrsprachig digital zur Verfügung stellen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf service-bw, unserem Service-Portal für Baden-Württemberg, ein einheitliches Servicekonto für alle Verwaltungsleistungen vorfinden, weshalb wir service-bw konsequent weiterentwickeln werden.
Um den Anteil insbesondere von Frauen, aber auch von anderen Personengruppen im Landtag zu stärken, wird das Landtagswahlrecht reformiert. Dazu soll ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste eingeführt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler soll zwei Stimmen erhalten: die Erststimme für das Direktmandat im Wahlkreis und die Zweitstimme für eine Landesliste. Analog zur Bundestagswahl bestimmt sich die Sitzverteilung im Landtag dann nach der Zweitstimme. Die Anzahl der Wahlkreise soll unverändert bei 70 und die Größe des Landtags bei mindestens 120 bleiben. Außerdem soll das Wahlalter für das aktive Wahlrecht bei der Landtagswahl auf 16 Jahre abgesenkt werden.
Bei Kommunalwahlen ist das aktive Wahlalter bereits auf 16 Jahre abgesenkt worden, hier werden wir in einem nächsten Schritt nun auch das passive Wahlalter auf 16 Jahre absenken.
Die Altersgrenzen für Kandidatinnen und Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen werden wir abschaffen: Das Mindestalter betragt künftig 18 Jahre, Altersobergrenzen wird es nicht mehr geben. Für Wahlen zu (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern werden wir eine echte Stichwahl im zweiten Wahlgang einführen.
In vielen Bereichen hängt der Erfolg Baden-Württembergs unmittelbar mit der Leistung der Gemeinden, Städte und Landkreise zusammen. Sie sind wichtige Partner des Landes. Land und Kommunen arbeiten daher stets verlässlich und lösungsorientiert zusammen. Die kommunale Selbstverwaltung achten wir dabei sehr. Die bisherige gute Zusammenarbeit wollen wir fortsetzen und weiter ausbauen. Gemeinsam mit der kommunalen Ebene wollen wir die zentralen Herausforderungen angehen, ob beim Klimaschutz oder der Digitalisierung.
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